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Losverfahren
Ein Losverfahren für 1. und höhere Fachsemester von bundesweit und örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen wird nur dann durchgeführt, wenn das Vergabeverfahren durch die Stiftung für Hochschulzulassung (Dialogorientiertes Serviceverfahren - DoSV) und das hochschulseitige Vergabeverfahren für die höheren Fachsemester abgeschlossen ist und danach noch freie Studienplätze zur Verfügung stehen bzw. inzwischen wieder frei geworden sind.
Für die Teilnahme ist eine form- und fristgerechte Antragstellung erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass nachfolgende Links immer erst kurz vor Beginn eines Losverfahrens aktiviert werden.
Amtliche Bekanntmachung
Hier finden Sie die amtliche Bekanntmachung des Losverfahrens. Sobald ein Losverfahren durchgeführt wird, ist der entsprechende Link aktiviert: Amtliche Bekanntmachung für das Losverfahren (PDF, 137 KB)
Frist für die Antragstellung
Der formgebundene Antrag muss innerhalb der in der amtlichen Bekanntmachung angegebenen Frist eingegangen sein.
Antragsformular
Das Antragsformular finden Sie hier: Losantrag für alle zulassungsbeschränkten Studiengänge (PDF, 100 KB)
Es werden nur die Antragstellerinnen und Antragsteller benachrichtigt, die einen Studienplatz über das Losverfahren erhalten.
Studienkolleg
Es gibt eine Reihe von Sekundarschulabschlüssen aus dem Ausland, die zwar zum Studium in dem jeweiligen Land, nicht jedoch in Deutschland berechtigen. Es ist dann eine sogenannte Feststellungsprüfung notwendig. Am Studienkolleg bei den Universitäten des Freistaates Bayern werden betroffene Studienbewerberinnen und -bewerber in einem zweisemestrigen Kurs auf diese Prüfung vorbereitet.
Die Zuweisung zum Studienkolleg erfolgt durch diejenige bayerische Universität, an der das geplante Studium beabsichtigt wird. Eine Bewerbung direkt beim Studienkolleg ist nicht möglich.
An der LMU München erfolgt die Zuweisung bei ausländischen Staatsgehörigen durch das Referat Internationale Angelegenheiten, bei deutschen Staatsangehörigen durch die Studentenkanzlei.