EU/EWR-Bürgerinnen und -Bürger
Freie Studiengänge bzw. freier Zugang
Freie Studiengänge bzw. freier Zugang
Bürgerinnen und Bürger aus der Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die sich für ein nicht zulassungbeschränktes Studienfach einschreiben wollen, müssen sich laut Immatrikulationssatzung vor der Einschreibung im Referat Internationale Angelegenheiten voranmelden.
Ausländische Studierende ohne deutsche Hochschulreife müssen vor dem Fachwechsel im Referat Internationale Angelegenheiten einen neu ausgefüllten Antrag auf Zulassung mit dem Studienwunsch (bitte komplette Studienkombination eintragen) und aktueller Immatrikulationsbescheinigung / Rückmeldung abgeben, bis 15. Juli (für das Wintersemester) bzw. 15. Januar (für das Sommersemester).
Wer als internationaler Studienbewerber oder internationale Studienbewerberin einen Zulassungsbescheid des Referats Internationale Angelegenheiten erhalten hat, muss sich beim selben Referat innerhalb der auf dem Zulassungsbescheid genannten Frist immatrikulieren.
Referat Internationale Angelegenheiten
Internationale Zulassung