Fachwechsel

Überbegriff für Wechsel des Studiengangs bzw. des Studienfachs, Hinzunahme eines weiteren Studiengangs oder eines Erweiterungsfachs, Umschreibung in einen postgradualen Studiengang (z. B. Master, Promotion) oder zum Zweck der Notenverbesserung sowie die Auflösung eines Doppelstudiums.

Allgemeine Informationen

Bei Ihrer Immatrikulation haben Sie einen Studiengang (oder im Rahmen eines Doppelstudiums zwei Studiengänge) gewählt. Sobald Sie hinsichtlich dieser Studiengangwahl etwas ändern lassen möchten (z. B. Wechsel des Studiengangs bzw. Wechsel des Haupt- oder Nebenfaches, Hinzunahme eines Erweiterungsfachs in einem Lehramtsstudiengang etc.) spricht man von einem Fachwechsel.

Ebenfalls unter den Überbegriff Fachwechsel fällt die Umschreibung nach erfolgreichem Abschluss eines grundständigen Studiengangs in einen postgradualen Studiengang (z. B. einen Master- oder Promotionsstudiengang) sowie die Umschreibung zum Zweck der Notenverbesserung oder der Weiterführung bzw. der Hinzunahme des Erweiterungsstudiums nach Abschluss eines Lehramtsstudiums.

Falls Sie eine solche Änderung Ihres Studiengangs zum Folgesemester planen und bis zum Ende des Vorsemesters an der LMU immatrikuliert sind oder waren, müssen Sie die beabsichtigte Änderung zwingend über einen Fachwechsel und nicht über eine erneute Immatrikulation beantragen. Eine Ausnahme bildet hier nur die bisherige Immatrikulation im Rahmen eines Kooperationsstudiengangs (z. B. Bachelor Geowissenschaften). Bitte stellen Sie in einem solchen Fall einen Antrag auf Immatrikulation.

Der Antrag auf Fachwechsel kann nur gestellt werden, wenn die Semesterbeiträge für das beantragte Semester bereits auf dem Beitragskonto verbucht wurden.

Wie beantrage ich einen Fachwechsel?

Ein Fachwechsel kann nur schriftlich innerhalb festgelegter Fristen beantragt werden.

Den Antrag und die vorzulegenden Unterlagen lassen Sie uns bitte per Post zukommen oder werfen Sie diese in den Hauspostbriefkasten am Haupteingang der LMU ein.

Wenn Sie keine datenschutzrechtlichen Bedenken haben, können Sie uns das ausgefüllte Antragsformular und die dazu gehörigen Unterlagen als E-Mail-Anhang ausschließlich von Ihrer LMU-Campus-E-Mail-Adresse an folgende Adresse senden: FW.Studentenkanzlei@verwaltung.uni-muenchen.de

Bitte beachten Sie:

  • Die Größe des E-Mail-Anhangs darf 5 MB nicht überschreiten.
  • Antragsformular und die dazu gehörigen Unterlagen müssen zwingend in EINER EINZIGEN E-Mail zugesandt werden.
  • E-Mails, die Sie nicht von Ihrer LMU-Campus-E-Mail-Adresse absenden, werden von uns ohne weitere Benachrichtigung und unbearbeitet gelöscht.
  • Wenn Sie uns Ihren Antrag per E-Mail zukommen lassen, erhalten Sie von uns eine kurze Eingangsbestätigung per E-Mail. Sobald Ihr beantragter Fachwechsel durchgeführt worden ist, können Sie dies auf den Studienbescheinigungen im Online-Selbstbedienungs-Portal sehen.

Vorzulegende Unterlagen

Bei einem Wechsel in einen grundständigen Studiengang sind neben dem Antragsformular (PDF, 112 KB) ggf. folgende Unterlagen einzureichen:

Bei einer Umschreibung in einen Masterstudiengang sind neben dem Antragsformular (PDF, 112 KB) folgende Unterlagen einzureichen:

  • Das Abschlusszeugnis* eines grundständigen Studiengangs (Bachelor, Staatsexamen, Magister, Diplom), das die gesetzliche Zugangsvoraussetzung für den beantragten Masterstudiengang bildet (in Kopie)
  • sowie eine Bescheinigung der zuständigen Fakultät (Institut, Prüfungsamt etc.) über das Vorliegen der satzungsgemäßen (fachlichen) Qualifikationsvoraussetzungen (in Kopie)
  • Bei einem Wechsel in ein höheres Fachsemester: Semesteranrechnungsbescheid des zuständigen Prüfungsamts (in Kopie)

* Bei Anträgen auf Umschreibung in einen Masterstudiengang sind bei noch fehlendem Abschlusszeugnis bzw. bei noch fehlender Abschlussprüfungsmeldung folgende Ausnahmen zu beachten:

  • Falls bei Antragstellung zwar alle Prüfungsleistungen zum Vorsemester erbracht sind, das Abschlusszeugnis aber noch nicht ausgehändigt wurde bzw. die Abschlussprüfung im Studierendenverwaltungssystem noch nicht eingetragen wurde, ist eine Bescheinigung des zuständigen Prüfungsausschusses vorzulegen, aus welcher ausdrücklich hervorgeht, dass die letzte Prüfungsleistung bis spätestens zum Ende des Vorsemesters abgeschlossen wurde, oder ein Transcript of Records, das 180 ECTS aufweist.
  • Falls bei Antragstellung noch Prüfungsleistungen ausstehen, die erst zu einem Folgesemester erbracht sein werden, ist statt des Abschlusszeugnisses eine Stellungnahme des zuständigen Prüfungsausschusses vorzulegen, wonach alle für den Bachelorabschluss erforderlichen Leistungen absehbar binnen eines Jahres erbracht sein werden.

Zuständig für die Abgabe der Stellungnahme bzw. die Ausstellung der Bescheinigung ist der Prüfungsausschuss der Universität, an der der Bachelor absolviert wird.

Bei einer Umschreibung in einen Promotions- oder sonstigen postgradualen Studiengang sind neben dem Antragsformular (PDF, 112 KB) folgende Unterlagen einzureichen:

  • das Abschlusszeugnis des Studiengangs, das die gesetzliche Zugangsvoraussetzung für den beantragten postgradualen Studiengang bildet (in Kopie)
  • eine Bescheinigung der zuständigen Fakultät (Dekanat, Promotionsausschuss, Prüfungsamt etc.) über das Vorliegen der satzungsgemäßen (fachlichen) Qualifikationsvoraussetzungen (in Kopie)

Bei einer Umschreibung in eine Notenverbesserung müssen neben dem Antragsformular (PDF, 112 KB) folgende Unterlagen bzw. Voraussetzungen vorliegen:

  • Bei einer Umschreibung in die Notenverbesserung nach bestandener Abschlussprüfung in einem Bachelor- oder Masterstudiengang: schriftliche Genehmigung des zuständigen Prüfungsamtes sowie die bereits erfolgte Eintragung der Abschlussprüfung im Studierendenverwaltungssystem.
  • Bei einer Umschreibung in die Notenverbesserung nach Abschluss der Ersten Staatsprüfung im Studiengang Rechtswissenschaften: Abschlusszeugnis in Kopie. Beachten Sie bitte zusätzlich das Infoblatt (PDF, 120 KB).
  • Bei einer Umschreibung in die Notenverbesserung nach Abschluss der Ersten Staatsprüfung in einem Lehramtsstudiengang: Abschlusszeugnis in Kopie. Die Notenmitteilung ist nicht ausreichend.

Erweiterungsfächer können ergänzend zu einem grundständigen Lehramtsstudium zu unterschiedlichen Zeitpunkten hinzugenommen werden: während oder nach Abschluss des Lehramtsstudiums.

Hinzunahme eines Erweiterungsstudiums während des Lehramtstudiums (vor Abschluss der Ersten Staatsprüfung):

Die Hinzunahme eines oder mehrerer Erweiterungsfächer während des Lehramtstudiums erfolgt über einen Fachwechsel. Für die Beantragung des Fachwechsels sind neben dem Antragsformular (PDF, 112 KB) ggf. folgende Unterlagen erforderlich:

Weiterführung eines bestehenden Erweiterungsstudiums bzw. Hinzunahme eines neuen Erweiterungsstudiums nach Abschluss der Ersten Staatsprüfung:

Nach Abschluss der Ersten Staatsprüfung muss die Weiterführung bereits bestehender Erweiterungsfächer bzw. die Hinzunahme neuer Erweiterungsfächer über einen erneuten Fachwechsel beantragt werden. Ohne diesen Fachwechsel erfolgt die Exmatrikulation auch aus bestehenden Erweiterungsfächern zum Ende des Semesters, in dem das grundständige Lehramtstudium abgeschlossen wurde.

Bei diesem Fachwechsel ist neben dem Antragsformular (PDF, 112 KB) sowie den oben genannten Unterlagen (falls erforderlich) grundsätzlich das Abschlusszeugnis (in Kopie) einzureichen. Die Notenmitteilung ist nicht ausreichend.

Bei einer Umschreibung in einen Zertifikat- bzw. einen Aufbaustudiengang ist neben dem Antragsformular (PDF, 112 KB) folgendes Dokument einzureichen:

  • Bescheinigung des Fachs über die Zugangsberechtigung.

Die Auflösung des Doppelstudiums muss über das Antragsformular (PDF, 112 KB)beantragen werden. Es sind keine weiteren Dokumente einzureichen.

Informationen für internationale Studierende erhalten Sie beim Referat Internationale Angelegenheiten.

Sollten Sie über diese Informationen hinaus weitere Fragen zu Ihrem Fachwechsel haben oder Beratung benötigen, können Sie sich gerne an die Zentrale Studienberatung wenden.

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