Studienbewerbung für internationale Bewerbende

Hier erfahren Sie, wie Sie sich auf ein Studium an der LMU bewerben müssen und welche Unterlagen Sie für die Bewerbung beim Referat Internationale Angelegenheiten benötigen.

Wo muss ich mich bewerben?

Wenn Sie die Voraussetzungen für die Aufnahme eines Studiums an der LMU erfüllen, können Sie mit Ihrer Bewerbung starten.

Nicht-deutsche Bewerbende für ein Studium an der LMU müssen ihre Studienbewerbung in der Regel an das Referat Internationale Angelegenheiten richten. In einigen Fällen ist aber auch die Studentenkanzlei oder die zentrale Stiftung für Hochschulzulassung zuständig.

Bitte klären Sie zuerst, wo Sie sich bewerben müssen!

Wenn Sie ein Fach studieren wollen, für das Sie ein Eignungsfeststellungs-, Voranmelde oder Studienorientierungsverfahren verfahren durchlaufen müssen, müssen Sie sich zusätzlich beim jeweiligen Institut anmelden. Die Anmeldetermine erfahren Sie im jeweiligen Institut. Bitte prüfen Sie anhand der Liste der Fächer, ob Sie ein solches Fach wählen möchten.

Bewerbung beim Referat Internationale Angelegenheiten

Wenn für Ihre Studienbewerbung das Referat Internationale Angelegenheiten zuständig ist, müssen Sie einen Antrag auf Zulassung zum Studium stellen und mit allen weiteren erforderlichen Unterlagen fristgerecht per Post einreichen.

Postadresse
Ludwig-Maximilians-Universität
Referat Internationale Angelegenheiten – Zulassung
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München
Hinweis
Für Post aus Nicht-EU-Ländern: Bitte "Dokumente, Wert 0€, Zollgebühren zu Lasten des Absenders" angeben. Bei anfallenden Zollgebühren können wir die Unterlagen nicht annehmen.
Zulassungsantrag
Antrag auf Zulassung zum Studium (internationale Bewerbende) (PDF, 170 KB)

Für die Masterstudiengänge
Allgemeine und vergleichende Literaturwissenschaft, Biochemie, Bioinformatik, Buchwissenschaft, Data Science, Chemie, Epidemiologie, Germanistische Linguistik, Germanistische Literaturwissenschaft, Geschichte, Informatik, Kunstgeschichte, Mathematik, Medieninformatik, Mensch-Computer-Interaktion, Quantitative Economics, Religions- und Kulturwissenschaft, Slavistik, Soziologie und Statistics & Data Science
benutzen Sie bitte den Online-Antrag MoveIN. Das Portal wird ab dem 15. November geöffnet und schließt am 15. Januar 2024. Hinweise: Infosheet (PDF, 320 KB)
Merkblätter und Hilfen
Checkliste (PDF, 441 KB)
Merkblatt Zulassung für Nicht-EU (PDF, 154 KB)
Merkblatt Zulassung für EU und EWR (PDF, 149 KB)
Merkblatt Beglaubigungen und Übersetzungen (PDF, 102 KB)
Wichtige Adressen und Termine (PDF, 80 KB)
Bewerbungsfristen
15. Januar für das Sommersemester
15. Juli für das Wintersemester
Häufig gestellte Fragen
FAQ - Allgemeine Fragen zum Studium an der LMU
FAQ - Stand der Bewerbung und Immatrikulation
Leitfäden für die Bewerbung
Masterstudium
Promotionsstudium
Studienkolleg
Double Degree
Medizinische Fächer und Pharmazie

Bewerbungsunterlagen

Für die Masterstudiengänge Allgemeine und vergleichende Literaturwissenschaft, Biochemie, Bioinformatik, Buchwissenschaft, Chemie, Germanistische Linguistik, Germanistische Literaturwissenschaft, Geschichte, Informatik, Kunstgeschichte, Mathematik, Medieninformatik, Mensch-Computer-Interaktion, Slavistik und Statistics & Data Science benutzen Sie bitte den Online-Antrag. Im Infosheet (PDF, 320 KB) finden Sie weitere Informationen.

Für alle anderen Studiengänge: Folgende Dokumente müssen Sie Ihrem Antrag (PDF, 170 KB) beifügen:

  • Hochschulzugangsqualifikation (in der Regel Abiturzeugnis oder gleichwertiges Schulabschlusszeugnis, ggf. Schulabschlusszeugnis in Kombination mit Hochschulaufnahmprüfung oder einjährigem Studium oder Hochschulabschlusszeugnis).
    Über die Website Anabin oder die DAAD-Datenbank können Sie sich informieren, ob Ihr Schulabschluss zum Studium an einer deutschen Hochschule berechtigt.
    • in der Landessprache als amtlich beglaubigte Kopie
    • mit amtlich beglaubigter Übersetzung. Nicht übersetzt werden müssen Zeugnisse in den Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch, Katala­nisch, Lateinisch, Portugiesisch, Rumänisch, Spanisch.
    • Absolvierende des Internationalen Bakkalaureats (IB, siehe Merkblatt (PDF, 223 KB)), die das endgültige IB-Zeugnis noch nicht erhalten haben,benötigen einen Anerkennungsbescheid der Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern.
    • Bewerbende aus den USA (außer es liegt bereits ein Bachelor-Abschluss vor) und Afghanistan wenden sich bitte rechtzeitig vor Bewerbungsschluss unter Einsendung ihrer Zeugnisse und des Lebenslaufs und des gewünschten LMU-Studienfachs per E-Mail an zulassung.international@lmu.de, um die Ausstellung eines Bescheides der Zeugnisanerkennungsstelle vorzubereiten. In Einzel-/Zweifelsfällen kann ein Bescheid der Zeugnisanerkennungsstelle ebenso verlangt werden.
    • Bewerbende aus der Volksrepublik China, Indien und Vietnam benötigen ein Zertifikat der Akademischen Prüfstelle bei der Deutschen Botschaft (APS).
      APS Indien: in zulassungsfreien Studiengängen ist das APS-Zertifikat aus Indien spätestens bei der Immatrikulation vorzulegen. Diese Regelung gilt ausdrücklich nicht für alle Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung. Für diese ist die Vorlage der APS bei der Bewerbung verpflichtend.

Gutachten bzw. Empfehlungsschreiben oder Praktikumszeugnisse sind bei der Bewerbung im Referat Internationale Angelegenheiten nicht erforderlich.

  • alle Universitätszeugnisse und -diplome sowie alle Transcripts of Records
    - in der Landessprache als amtlich beglaubigte Kopie. Bewerbende aus den USA benötigen Transcripts in einem geschlossenen Umschlag ihrer Universität.

    - mit amtlich beglaubigter Übersetzung. Nicht übersetzt werden müssen Zeugnisse in den Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch, Katala­nisch, Lateinisch, Portugiesisch, Rumänisch, Spanisch.
  • ggf. Immatrikulations- und Studienverlaufsbescheinigungen aller bislang besuchten deutschen Hochschulen
  • falls Sie sich für ein Masterstudium bewerben:
    Zulassung zum Masterstudium durch die Fachkoordination des Studiengangs (kann zur Immatrikulation nachgereicht werden)
  • falls Sie sich für ein Promotionsstudium bewerben:
    Zulassung zum Promotionsstudium durch den zuständigen Promotionsausschuss sowie Betreuungszusage des Supervisors

  • Nachweise aller bislang erbrachten Studienleistungen
  • evtl. Anrechnungsbescheid des zuständigen Prüfungsamts für ein höheres Fachsemester

  • Heiratsurkunde oder offizieller Nachweis über Namensänderungen

Einige Dokumente müssen als amtlich beglaubigte Kopien (nicht als Originalzeugnisse) und einige zusätzlich als amtlich beglaubigte Übersetzungen vorgelegt werden.

Mit der Checkliste (PDF, 441 KB) können Sie die Vollständigkeit Ihrer Bewerbung prüfen.

Standbild eines Videos über die Bachelorbewerbung

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Weitere Informationen: Datenschutzerklärung der LMU, Datenschutzinformationen von YouTube / Google

3:05 | 15.03.2021 | ©Referat Internationale Angelegenheiten

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