Immatrikulation

Die Aufnahme eines Studiums setzt die Immatrikulation – auch „Einschreibung“ genannt – voraus. Hier erfahren Sie, wie die Immatrikulation an der LMU funktioniert und welche Unterlagen Sie dafür benötigen.

WICHTIG: Bitte beachten Sie, dass die Vorbereitung einiger Unterlagen einen längeren zeitlichen Vorlauf benötigt (z.B. Beglaubigungen, Anrechnungsbescheide, Krankenversicherungsnachweis).

Allgemeines zur Immatrikulation

Die Aufnahme eines Studiums setzt die Immatrikulation voraus. Mit der Immatrikulation werden Sie Mitglied der Universität sowie Mitglied einer bestimmten Fakultät und Fachschaft. Mit dieser Mitgliedschaft sind auch gewisse Rechte und Pflichten verbunden. Sie endet durch die Exmatrikulation. Als Nachweis der Mitgliedschaft dient der Studierendenausweis in Form der LMUcard bzw. die Immatrikulationsbescheinigung.

Zuständigkeiten für die Immatrikulation

Wer als internationale Studienbewerberin bzw. internationaler Studienbewerber einen Zulassungsbescheid des Referats Internationale Angelegenheiten erhalten hat, muss den Immatrikulationsantrag mit allen auf dem Zulassungsbescheid geforderten Unterlagen fristgerecht in Papierform postalisch an das Referat Internationale Angelegenheiten senden. Für alle weiteren Schritte s. Immatrikulation für internationale Studieninteressierte.

Alle anderen Studienbewerberinnen und -bewerber stellen ihren Immatrikulationsantrag bei der Studentenkanzlei.

Bereits an der LMU immatrikulierte Studierende, die ihren Studiengang wechseln möchten, müssen sich nicht erneut immatrikulieren, sondern einen Fachwechsel beantragen. Ausgenommen sind Studierende, die aufgrund eines Kooperationsvertrags zwischen der LMU und einer anderen bzw. mehreren Hochschulen in einem gemeinsamen Studiengang immatrikuliert sind. Diese müssen die Immatrikulation neu schriftlich beantragen.

Immatrikulationstermine und -fristen

Die aktuellen Termine bzw. Fristen der Studentenkanzlei für die Immatrikulation finden Sie unter Immatrikulationstermine der Studentenkanzlei.

Die Termine der Internationalen Zulassung finden Sie unter Fristen und Termine.

Hinweise zur Immatrikulation

Die Immatrikulation muss versagt werden, wenn ein gesetzliches Immatrikulationshindernis vorliegt. Sie kann versagt werden beim Vorliegen sogenannter Immatrikulationsversagungsgründe.

Rechtliche, technische und Datenschutz-Hinweise (PDF, 130 KB)

Immatrikulationsschritte und notwendige Unterlagen

Bitte informieren Sie sich unter Fachwechsel, wenn Sie im vorhergehenden Semester an der LMU immatrikuliert waren. Eine erneute Immatrikulation ist nicht erforderlich.

1. Online-Formular ausfüllen

Die postalische Immatrikulation setzt das Ausfüllen des Online-Immatrikulationsantrags voraus. Insbesondere sind Sie dazu verpflichtet, eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben, unter der Sie bis zur Bestätigung der endgültigen Immatrikulation erreichbar sind.

Der Link zum Online-Immatrikulationsantrag wird jeweils Anfang Februar für die Immatrikulation zum folgenden Sommersemester und Anfang August für das folgende Wintersemester freigeschaltet.

2. Immatrikulationsantrag ausdrucken und unterschreiben

Nach Ausfüllen des Online-Formulars wird automatisch Ihr Immatrikulationsantrag mit Ihrer Antragsnummer generiert.

Bitte drucken Sie Ihren Immatrikulationsantrag aus und unterschreiben Sie diesen!

Wir empfehlen, den Antrag abzuspeichern. Bitte notieren Sie sich unbedingt Ihre Antragsnummer, die Sie später ggf. noch einmal benötigen.

1. Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Immatrikulation:

  • Ausgedruckter und unterschriebener Immatrikulationsantrag (Original)
  • im Falle der Immatrikulation per Stellvertretung zusätzlich eine Vollmacht (PDF, 249 KB) (Original)
  • wenn Sie noch minderjährig sind, zusätzlich das Formular Einwilligung des oder der Erziehungsberechtigen (Original) (PDF, 52 KB)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Antragsstellers (einfache Kopie)
  • Nachweis einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse (in digitaler Form)
    Weitere Informationen zu Krankenversicherung
  • Abiturzeugnis oder Nachweis einer anderen Hochschulzugangsberechtigung (beglaubigte Kopie)
    Qualifizierte Berufstätige ohne schulisch erworbene Hochschulzugangsberechtigung: die Bescheinigung der Universität (beglaubigte Kopie)

    Hinweis:
    Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben (außer an einer Deutschen Auslandsschule oder einem Europäischen Gymnasium), benötigen wir zusätzlich zu der
  • im Ausland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung (beglaubigte Kopie):
  • eine Amtliche Übersetzung dieser Hochschulzugangsberechtigung (beglaubigte Kopie)
    (Zeugnisse in englischer, französischer, italienischer, katalanischer, lateinischer, portugiesischer, rumänischer oder spanischer Sprache müssen nicht übersetzt werden!)
  • falls vorhanden, den Anerkennungsbescheid der Zeugnisanerkennungsstelle (beglaubigte Kopie) sowie
  • von ausländischen und staatenlosen Studienbewerberinnen und Studienbewerbern den Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse (einfache Kopie). Welche Nachweise anerkannt werden, finden Sie hier. Dieser Sprachnachweis entfällt nur, wenn Sie Bildungsinländer oder Bildungsinländerin sind oder Ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschen Auslandsschule oder einem europäischen Gymnasium erworben haben.

2. Wenn Sie bereits an einer Hochschule studiert haben, benötigen Sie zusätzlich:

  • Studienverlaufsbescheinigung jeder Hochschule, die Sie in Deutschland und/oder im Ausland bereits besucht haben (einfache Kopie). Die jeweilige Studienverlaufsbescheinigung muss beinhalten:
    • Studienzeitraum
    • Studiengang/Studienfächer
    • Fachsemester
    • Hochschulsemester
  • Nachweise über Grund, Semester und Jahr bei Beurlaubung und Exmatrikulation
  • ggf. Abschlusszeugnis bereits abgeschlossener Studiengänge (beglaubigte Kopie)

3. Bei folgenden Studiengängen benötigen Sie zusätzlich:

a) Studiengänge mit bundesweiter oder örtlicher Zulassungsbeschränkung

  • Zulassungsbescheid (einfache Kopie)
    von hochschulstart.de (Stiftung für Hochschulzulassung) bzw. der LMU
  • Ergebnis des Psychologiespezifischen Bachelor-Studieneignungstests der DGPs "BaPsy-DGPs" (einfache Kopie),
    wenn Sie an dem Test teilgenommen und diesen bei Ihrer Bewerbung angegeben haben.

b) Studiengänge mit Eignungsfeststellungsverfahren, Voranmeldung oder Studienorientierungsverfahren

  • Bescheid des zuständigen Instituts über das erfolgreiche Bestehen des Eignungsfeststellungsverfahrens bzw. Bescheinigung des zuständigen Instituts über die erfolgte Voranmeldung oder Studienorientierung (einfache Kopie)

c) postgraduale Studiengänge (z.B. Masterstudiengang oder Promotionsstudiengang)

  • Bescheid über das erfolgreiche Bestehen der Eignungsprüfung bzw. Bescheinigung über das Vorliegen der Qualifikationsvoraussetzungen (einfache Kopie)
    (ausgestellt durch die Auswahlkommission des Masterstudiengangs oder durch das zuständige Promotions- bzw. Prüfungsamt)
  • Abschlusszeugnis des Erststudiums (beglaubigte Kopie)
    Wenn Sie sich in einen Master-Studiengang immatrikulieren möchten und noch kein Abschlusszeugnis Ihres Erststudiums besitzen, müssen Sie anstelle des Abschlusszeugnisses des Erststudiums vorlegen:
    • Bescheinigung des zuständigen Prüfungsamtes der Hochschule, an der Sie das Erststudium betreiben, dass das Erststudium zum Ende des Vorsemesters abgeschlossen sein wird (wenn Sie bereits ALLE Prüfungsleistungen im Vorsemester erbracht haben, aber Ihnen noch kein Zeugnis ausgehändigt worden ist) (einfache Kopie)
    • Stellungnahme des Prüfungsausschusses der Hochschule, an der Sie das Erststudium betreiben, dass erforderliche Leistungen absehbar binnen eines Jahres erbracht sein werden (wenn Sie noch NICHT ALLE Prüfungsleistungen für das Erststudium erbracht wurden). (einfache Kopie)

d) Immatrikulation für das Praktische Jahr (PJ) im Studiengang Humanmedizin

e) Immatrikulation in ein höheres Fachsemester

  • Semesteranrechnungsbescheid der zuständigen Stelle (einfache Kopie)
    Hier finden Sie die Kontaktdaten der Prüfungsämter der LMU München

Die vorbereiteten Unterlagen (unterschriebener Immatrikulationsantrag zusammen mit allen weiteren notwendigen Unterlagen) senden Sie nun bitte postalisch an uns.

Achten Sie bitte unbedingt darauf, dass Ihr Immatrikulationsantrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen innerhalb der von uns festgesetzten Fristen bei uns eingegangen sein muss. Bitte beachten Sie deshalb die ortsüblichen Postlaufzeiten!

Unsere Postanschrift finden Sie auf Ihrem ausgedruckten Immatrikulationsantrag im Adressfeld. Bitte verwenden Sie ausschließlich die dort angegebene Anschrift – Sie erleichtern uns damit die Bearbeitung Ihres Antrags!

Ob Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, können Sie in der Online-Infofunktion zum Immatrikulationsantrag überprüfen. Bitte beachten Sie jedoch, dass der Eingang Ihres Antrags hier erst angezeigt wird, sobald er postalisch bei der LMU eingegangen ist und intern registriert wurde, was mehrere Arbeitstage in Anspruch nehmen kann!

Für den Zugang zur Online-Infofunktion benötigen Sie unter anderem Ihre Antragsnummer, die sich auf Ihrem Immatrikulationsantrag befindet.

Bitte beachten Sie: Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet.

Für Rückfragen steht Ihnen unser SIS-Team unter +49 89 2180-9000 zur Verfügung.

E-Mail 1

Sobald wir Ihre Unterlagen geprüft haben und diese vollständig sind, erhalten von uns eine erste E-Mail mit

  • einer Anleitung zur Aktivierung Ihrer persönlichen LMU-Benutzerkennung. Diese benötigen Sie unter anderem zur Einsicht Ihres persönlichen Beitragskontos.
  • einer Aufforderung zur Zahlung der fälligen Semesterbeiträge. Die Beiträge müssen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt dieser E-Mail überwiesen werden. Alle notwendigen Informationen dazu finden Sie in Ihrem Beitragskonto.
  • einer Aufforderung zur Beantragung der LMUCard, die auch als Studierendenausweis dient.

Bitte beachten Sie, dass zu diesem Zeitpunkt Ihre Immatrikulation noch nicht abgeschlossen ist und Sie daher auch noch keine Immatrikulationsbescheinigungen erhalten. Diese stehen zum Download in Ihrem Online-Selbstbedienungsportal erst nach dem Zahlungseingang der Semesterbeiträge zur Verfügung.

E-Mail 2

Sobald die Zahlung der Semesterbeiträge auf dem Konto der LMU eingegangen ist (im Regelfall dauert dies mindestens drei Arbeitstage ab Überweisungsauftrag) erhalten Sie zum Abschluss des Immatrikulationsverfahrens eine zweite E-Mail von uns mit

  • dem Hinweis, dass Sie nun endgültig an der LMU immatrikuliert sind
  • dem Hinweis, dass Ihre Immatrikulationsbescheinigungen nun zum Download im Online-Selbstbedienungsportal zur Verfügung stehen.

Ihren Studierendenausweis in Form der LMUCard erhalten Sie vom IT-Servicedesk.

Erklärvideo: Immatrikulation

Videoplayer

Wenn Sie die Anzeige des Videos aktivieren, werden Ihre personenbezogenen Daten an YouTube übertragen und möglicherweise auch Cookies auf Ihrem Gerät gesetzt. Wir haben keinen Einfluss auf eine etwaige Datenübertragung und deren weitere Verwendung.

Weitere Informationen: Datenschutzerklärung der LMU, Datenschutzinformationen von YouTube / Google

9 Min. | 12.05.2022 | ©Zentrale Studienberatung

verantwortlich für den Inhalt der Seite: Studentenkanzlei

Wonach suchen Sie?