Wichtige Informationen und Links für Qualifizierte Berufstätige
Hier finden Sie Antworten auf viele Fragen rund um Antragstellung, Bewerbung und Studium.
Hier finden Sie Antworten auf viele Fragen rund um Antragstellung, Bewerbung und Studium.
Wo finde ich das Antragsfomular?
Das Antragsformulat finden Sie hier (PDF, 184 KB).
Was ist der Unterschied zwischen dem Antrag auf allgemeinen und fachgebundenen Hochschulzugang?
Bekomme ich die Bescheinigung über das Beratungsgespräch ausgehändigt?
Nein, leider nicht. Es handelt sich um ein rein internes Dokument, welches direkt an die Studentenkanzlei weitergegeben wird.
Sie bekommen im Erfolgsfall am Ende des Verfahrens die Bescheinigung über den Hochschulzugang zugeschickt, welcher dann quasi beinhaltet, dass Sie an einem Beratungsgespräch teilgenommen haben müssen.
Achtung: Die Bescheinigung über den Hochschulzugang kommt möglicherweise eher knapp vor Ende der Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge. Es könnte daher sein, dass dies für die Anerkennung an anderen Hochschulen zu knapp ist. Sinnvoller ist es, gleich ein Beratungsgespräch an der anderen Hochschule mitzumachen - auch, um wichtige Spezifika über die andere Hochschule zu erfahren.
Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?
Aufgrund der hohen Anzahl an Anträgen können wir keine feste Bearbeitungszeit nennen. In Bezug auf das Wintersemester werden Anträge auf fachgebundenen Hochschulzugang zuerst bearbeitet (unmittelbar nach dem 15.4.), damit die Meldung zur Hochschulzugangsprüfung an die Fakultäten zeitnah erfolgen kann.
Danach werden die Anträge auf allgemeinen Hochschulzugang bearbeitet. Wenn Sie als Studienziel einen zulassungsbeschränkten Studiengang angegeben haben, erhalten Sie den Bescheid der Studentenkanzlei so rechtzeitig, dass Sie sich noch für zulassungsbeschränkte Studiengänge bis zum 15.7. bewerben können.
Ich studiere vielleicht erst nächstes Jahr. Kann ich trotzdem schon den Antrag stellen?
Ja, die Bescheinigung über den Hochschulzugang verfällt nicht, es sei denn, die Gesetzgebung würde sich relevant verändern.
Ich bin Erzieherin/Erzieher und gerade im letzten Jahr meiner Ausbildung (Berufspraktikum). Ich bekomme meinen Abschluss erst im August. Kann ich trotzdem dieses Jahr schon studieren?
Normalerweise schon. Es existiert ein Schreiben des Ministeriums an die Fachakademien für Sozialpädagogik in Bayern, welches dazu auffordert, die letzte Prüfung im Berufspraktikum so frühzeitig anzusetzen, dass Anfang Juni ein vorläufiges Zeugnis ausgestellt werden soll, welches alle Noten umfasst. Dieses Zeugnis müssen Sie bei der Studentenkanzlei einreichen zur Ergänzung Ihres Antrags auf Hochschulzugang (den Sie bitte bis 15.4. stellen - mit einem kurzen Hinweis, dass das vorläufige Zeugnis nachgereicht wird).
Die Studentenkanzlei erstellt dann die Bescheinigung über den Hochschulzugang so rechtzeitig, dass Sie die Bewerbungsfrist 15. Juli für zulassungsbeschränkte Studiengänge noch einhalten können. Eine Einschreibung wäre dann vorläufig, bis Sie Ihr endgültiges Zeugnis nachgereicht haben.
Wird der Antrag auf Hochschulzugang auch an anderen Hochschulen anerkannt?
Der Hochschulzugang für Qualifizierte Berufstätige gilt zunächst nur an der ausstellenden Hochschule.
An bayerischen Hochschulen kann man nachfragen, ob der Bescheid der LMU anerkannt wird oder ob ein erneuter Antrag gestellt werden muss.
An Hochschulen in anderen Bundesländern in Deutschland muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Ich habe im Ausland eine Ausbildung gemacht. Kann ich auch einen Antrag stellen?
Grundsätzlich ja. Es ist ratsam, sich ausländische berufliche Qualifikationen in Deutschland anerkennen zu lassen. Häufig ist die IHK dafür zuständig. Falls nicht, können Sie über www.anerkennung-in-deutschland.de nachsehen, welche Stelle für die Anerkennung zuständig ist.
Ich habe vor meiner Ausbildung bereits Berufserfahrung gesammelt. Zählt das zur dreijährigen Berufserfahrung dazu?
Nein. Berufserfahrung zählt erst ab Abschluss der Berufsausbildung.
Muss die Berufserfahrung direkt an die Ausbildung anschließen?
Nein, wichtig ist nur, dass sie grundsätzlich nach der Ausbildung anfängt und vorhergehende Erfahrung nicht zählt.
Ich war bei verschiedenen Arbeitgebern. Zählt das trotzdem oder muss die Berufspraxis durchgehend drei Jahre in einer Stelle erfolgt sein?
Nein, es können auch verschiedene Stellen bei verschiedenen Arbeitgebern sein. Wichtig ist, dass es insgesamt drei Jahre in einem Beruf sind, der verwandt ist mit Ausbildung und Studienwunsch.
Wie kann ich nachweisen, dass ich drei Jahre Berufserfahrung habe? Ich möchte nicht, dass mein Chef/meine Chefin erfährt, dass ich ich für einen Studienplatz bewerbe.
Einzige Alternative ist dann in der Regel der Gehaltsnachweis, z.B. durch die Lohnsteuerbescheinigungen über drei Jahre, in der Sie durchaus alle nicht-relevanten Angaben schwärzen können.
Im Internet steht, dass zwei Jahre Berufserfahrung auch reichen. Stimmt das?
Nicht so pauschal. Es reichen dann zwei Jahre, wenn Sie ein Aufstiegsstipendium des Bundes erhalten (während der Berufstätigkeit).
Ich habe meine Ausbildung im September angefangen und habe deshalb meine drei Jahre Berufserfahrung erst Ende August voll. Kann ich trotzdem den Antrag stellen?
Es kommt darauf an, was Sie studieren möchten.
Sie müssen:
Ich habe die Hochschulzugangsprüfung in Augsburg gemacht. Erkennt die LMU das an?
Nein, leider nicht. Für ein Studium an der LMU muss die Hochschulzugangsprüfung an der LMU abgelegt worden sein.
Wo erhalte ich Informationen über die Inhalte der Hochschulzugangsprüfung?
Informationen zur Vorbereitung auf die Prüfung und zum konkreten Ablauf erhalten Sie i.d. Regel über die Fachstudienberatung des jeweiligen Studiengangs.
Wann findet die Hochschulzugangsprüfung statt?
Hier gibt es keinen einheitlichen Termin.
Sie erhalten nach Ablauf der Frist zur Antragsstellung (15.4. für das Wintersemester bzw. 15.10. für das Sommersemester) eine Einladung zur Hochschulzugangsprüfung durch die jeweilige Fakultät, welcher Sie den Termin entnehmen können.
Kann man die Hochschulzugangsprüfung wiederholen?
Eine erfolglose Hochschulzugangsprüfung kann einmal wiederholt werden, jedoch nicht früher als zum nächsten regulären Prüfungstermin. In diesem Fall müssen Sie einen erneuten Antrag auf Feststellung Ihres fachgebundenen Hochschulzugangs stellen.
Ich habe die Hochschulzugangsprüfung bestanden. Habe ich dadurch automatisch einen Studienplatz?
Nein, die Bescheinigung über den fachgebundenen Hochschulzugang ist noch keine Zusage für einen Studienplatz; je nach Studiengang sind weitere Schritte (z.B. eine Bewerbung oder Voranmeldung) erforderlich!
Wann erfahre ich, ob ich einen Studienplatz bekomme? Ich habe drei Monate Kündigungsfrist.
Leider erfahren Sie unter Umständen erst sehr spät (z.B. Ende September), dass Sie einen Studienplatz bekommen haben. Das lässt sich leider mit einer regulären Kündigungsfrist nicht vereinbaren, d.h. Sie müssten sich mit Ihrem Arbeitgeber/Ihrer Arbeitgeberin auf einen Auflösungsvertrag einigen.
Ich habe meine Ausbildung schon vor einigen Jahren abgeschlossen. Bekomme ich Wartezeit angerechnet?
Leider nein. Das Kriterium Wartezeit wurde vor einiger Zeit sukzessive abgeschafft und existiert heute nicht mehr als Auswahlkriterium.
Ich will Psychologie studieren. Muss ich den Test BaPsy mitschreiben?
Nein, der Studieneignungstest Psychologie (BaPsy-DGPS) nützt Ihnen leider nichts. Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen wie der Psychologie sind qualifizierte Berufstätige in einer Sonderquote (5% der Studienplätze), in der der Test nicht berücksichtigt wird sondern nur die Durchschnittsnote Ihres beruflichen Abschlusses bzw. die Note der Hochschulzugangsprüfung.
Ich will BWL studieren. Bekomme ich auch Pluspunkte für meine Ausbildung?
Leider nein. Bei den örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen (Ausnahme: Psychologie) berücksichtigt die LMU nur das Kriterium Note. Hinzu kommt, dass Sie ohnehin in der Sonderquote für qualifizierte Berufstätige sind, in der nur die Note zählt.
Ich will Human-, Zahn-, Tiermedizin oder Pharmazie studieren. Kann ich meine Chancen verbessern?
Bei diesen Studiengängen gibt es in manchen Quoten Zusatzpunkte für erfolgreich absolvierte Tests, nämlich den Medizinertest TMS oder den Phast (für Pharmazie).
Achtung: Auf die Tests sollte man sich sehr gut vorbereiten. Bitte auch die sehr frühe Anmeldefrist für die Tests beachten!
Wie muss ich mich bewerben?
Hier finden Sie Informationen zur Bewerbung bei bundesweiter Zulassungsbeschränkung:
Gibt es bei den vier Studiengängen eine eigene Quote für qualifizierte Berufstätige?
Nein, bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen gibt es keine Extra-Quote für qualifizierte Berufstätige. Sie konkurrieren sowohl mit regulären Abiturientinnen und Abiturienten als auch mit anderen beruflich Qualifizierten.
Bringt mir meine Ausbildung etwas für die Bewerbung?
Ja, möglicherweise schon. In der Zusätzlichen Eignungsquote (auch bei Pharmazie) und auch im Auswahlverfahren der Hochschulen (außer bei Pharmazie) werden Punkte für eine so genannte 'einschlägige' Berufsausbildung vergeben. Einschlägig bedeutet eng verwandt mit dem Wunsch-Studiengang.
Welche Ausbildungen jeweils einschlägig sind, können Sie im Downloadbereich unter 'Unterstützung' auf der Seite www.hochschulstart.de nachsehen (bei der Beschreibung der Quoten "Auswahlverfahren der Hochschulen / AdH" und der "Zusätzlichen Eignungsquote / ZEQ").
Was ist der Unterschied zwischen einem Gast- und einem Seniorenstudium?
Während Seniorenstudierende ein extra zusammengestelltes Vorlesungsverzeichnis des Zentrums Seniorenstudium nutzen können, wählen Gaststudierende ihre Veranstaltungen aus dem regulären Vorlesungsverzeichnis der LMU.
Ich möchte ein Gast- oder Seniorenstudium beginnen. Muss ich trotzdem die Hochschulzugangsprüfung machen?
Ja, wenn Sie über die Schiene des fachgebundenen Hochschulzugangs (also Ausbildung plus drei Jahre Berufserfahrung) kommen, müssen Sie die Hochschulzugangsprüfung machen, auch wenn Sie nur ins Gast- oder Seniorenstudium möchten.
Mit anderen Worten: Es gelten die gleichen Anforderungen an Interessierte am Gast- oder Seniorenstudium wie an zukünftige reguläre Vollzeitstudierende.
Ich bin Kauffrau, möchte aber im Seniorenstudium Vorlesungen in Kunstgeschichte besuchen. Geht das?
Ja, das geht. Wenn Sie den fachgebundenen Hochschulzugang bekommen haben, können Sie auch in anderen Studiengängen Vorlesungen besuchen, nicht nur in solchen, die fachgebunden sind. Dies ist ein großer Unterschied zum Vollzeitstudium.
Ich habe die Fachhochschulreife und eine Ausbildung. Kann ich an der Universität studieren?
Leider erst, wenn Sie drei Jahre Berufspraxis nach der Ausbildung gesammelt haben. Die Fachhochschulreife wird nicht verrechnet, sondern es wird beim Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige nur auf die beruflichen Qualifikationen geschaut.
Ich habe Abitur und bin beruflich qualifiziert. Muss ich mich mit meinem Abitur bewerben?
Nein, Sie können auch einen Antrag auf Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige stellen und dann diese Hochschulzugangsberechtigung für eine Bewerbung verwenden. D.h. wenn Sie mehrere Hochschulzugangsberechtigungen haben, können Sie entscheiden, welche Sie verwenden möchten.
Ich habe bereits einen deutschen Bachelorabschluss in molekularer Biomedizin und möchte Psychologie studieren. Muss ich den allgemeinen oder den fachgebundenen Hochschulzugang beantragen?
In diesem Fall haben Sie sich der falschen Zielgruppe zugeordnet. Wenn Sie einen ersten (deutschen) Hochschulabschluss haben, sind Sie nicht im hier diskutierten Sinne beruflich qualifiziert, sondern fallen in die Kategorie Zweitstudium.
Achtung: Sie benötigen keine Bescheinigung über ein Beratungsgespräch, daher stellen wir in solchen Fällen auch keine Bescheinigung aus.