Aktuelles aus der Stiftungsarbeit

Die Stiftungsarbeit an der LMU ist vielseitig: Förderung der Medizin, Umweltforschung, Vergabe von Stipendien, Preisverleihungen und vieles mehr. Nachfolgend erhalten Sie Eindrücke aus der aktuellen Stiftungsarbeit.

Zeitungsstapel | www.pixabay.com/kalhh

Stiftungen@LMU vorgestellt

Stipendienstiftungen an der LMU

Fördern - Forschen - Lehren

02.04.2024

„Bleibt hungrig, bleibt tollkühn“ – das war der Kernsatz von Steve Jobs anlässlich seiner Rede in Stanford über das Leben in 2005. Adressiert war dieses Bonmot an College-Absolvent*innen, aber es umschreibt im Kern eine Grundeinstellung und für viele ein Grundbedürfnis: Neugierig bleiben, lebenslang zu lernen und generationsübergreifend im Gespräch zu bleiben.

Seit dem Wintersemester 1987/88 stellt das Seniorenstudium mit Vorlesungen, Vortragsreihen, Seminaren und Übungen aus den verschiedensten Bereichen ein abwechslungsreiches und spannendes Programm für derzeit rd. 1.400 Studierende zur Verfügung. Zudem können Seniorenstudierende an ausgewählten Vorlesungen, Seminaren und Übungen des allgemeinen Lehrbetriebs sowie an den Vortragszyklen teilnehmen. Ergänzt wird das Programm noch durch Studientage, sowie Exkursionen, Sonderveranstaltungen, das Semesterabschlusskonzert, Ausstellungen und Gottesdienste – ein bunter Blumenstrauß, der für jede*n etwas bereithält.

Das Sommersemester 2024 beginnt am Montag, den 15.04.2024 mit einer Einführungsveranstaltung zum Start der Vorlesungszeit:

Das Zentrum Seniorenstudium stellt sich vor: Rückblick – Gegenwart – Zukunft mit Prof. Dr. Elisabeth Weiss, Prof. Dr. Rudolf Tippelt, Dr. Bettina Lörcher
Mo., 15.04.2024, 16.15 Uhr, Geschwister-Scholl-Platz 1, HS M 001

Das vollständige Vorlesungsverzeichnis sowie alle Informationen können Sie dem Vorlesungsverzeichnis Seniorenstudium für das Sommersemester 2024 entnehmen.

Für die Unterstützung des Zentrums wurde im Jahre 2018 unter Mitwirkung von Stiftungen@LMU der Stiftungsfonds Seniorenstudium eingerichtet. Anlass war das Vermächtnis einer langjährigen Seniorenstudentin, die die wissenschaftliche Breite und die hohe Qualität des Studienangebots an der LMU besonders wertschätzte. Dieser Fonds unterstützt das seniorenbezogene Veranstaltungsprogramm und den Ausbau des Bereichs „Generationendialog“ des Zentrums Seniorenstudium. Alle weiteren Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Seniorenstudiums.

Das Team von Stiftungen@LMU steht Ihnen natürlich auch jederzeit persönlich mit Informationen unter der Rufnummer +49 89 2180-4703 oder per Mail unter stiftungen@lmu.de zur Verfügung – sprechen Sie uns an.

17.07.2023

„Vielen ist gar nicht bekannt, dass wir an der LMU so viele Stiftungen eigenständig verwalten. Das ist einzigartig in Deutschland“, sagt Ernst G. Wittmann, Leiter der Stiftungsverwaltung an der LMU.

Um das zu ändern, stellt die LMU in ihrem Newsroom in unregelmäßigen Abständen einzelne Stiftungen mit ihrer Geschichte und ihrem Zweck vor.

Eine Zusammenfassung der bislang veröffentlichten Portraits finden Sie im Newsroom.

Gerne steht Ihnen das Team von Stiftungen@LMU bei Fragen dazu oder zu allen anderen Themen rund ums Stiften persönlich unter der Rufnummer +49 89 2180-4703 oder per Mail unter stiftungen@lmu.de zur Verfügung – sprechen Sie uns an.

01.06.2022

Nicht jeder Studierende kann auf die finanzielle Unterstützung aus dem Eltern- oder Familienkreis zählen. Gerade in den beliebten und teuren Großstädten, zu denen sicherlich gerade auch München gehört, kann Wohnen und Leben eine Herausforderung darstellen. In den letzten 2 Jahren hat auch die Corona-Pandemie durch den Wegfall vieler Studentenjobs zu einer Verschärfung dieser Situation beigetragen.

Laut einer aktuellen Expertise der Paritätischen Forschungsstelle sind 30 % aller Studierenden in Deutschland von Armut betroffen. Gerade angesichts der aktuellen Preissteigerungen drohen weitere harte Belastungen für viele bedürftige Studierende, warnt der Paritätische Wohlfahrtsverband.

Vor diesem Hintergrund gewinnt die studentische Förderung durch Stipendien eine zunehmende Bedeutung. Durch das Deutschlandstipendium sowie weitere Stipendien z.B. aus der „Vereinigten Stipendienstiftung der Universität München für Studierende aller Fakultäten und Konfessionen“ können im laufenden Jahr mehr als 400 Studenten regelmäßig oder auch einmalig bzw. anlassbezogen unterstützt werden. Das Geld hilft Ihnen, sich besser auf Ihr Studium fokussieren zu können oder Notsituationen überhaupt durchzustehen.

Die Stiftungen an der LMU bilden den Kern dieser Unterstützung. Die Förderung des Studiums ist vielen unserer Stifter von jeher ein wichtiges Anliegen, zumal einige von ihnen selber ehemalige Studierende sind. Wir freuen uns mit allen Studierenden, die auf diese Weise unterstützt werden konnten.

Nähere Details zu den Stiftungen an der LMU finden Sie auf unserer Webseite – informieren Sie sich.

Das Team von Stiftungen@LMU steht Ihnen natürlich auch jederzeit persönlich mit Informationen unter der Rufnummer +49 89 2180-4703 oder per Mail unter stiftungen@lmu.de zur Verfügung – sprechen Sie uns an.

06. April 2023

Das Thema „Virtuelle Mitgliederversammlung“ hat in der Corona-Pandemie deutlich an Bedeutung gewonnen. Der Gesetzgeber hatte dafür eine Übergangsregelung geschafften, die die Versammlung auch ohne Satzungsregel ermöglichte. Sie war im August 2022 ausgelaufen.

Als Nachfolgeregelung hat nunmehr der Bundestag am 9. Februar 2023 das „Gesetz zur Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht“ verabschiedet. Es ist am 21. März 2023 in Kraft getreten und erlaubt dem Vereinsvorstand als sogenanntes Einberufungsorgan, zukünftig hybride Mitgliederversammlungen auch ohne ausdrückliche Grundlage in der Satzung einzuberufen.

Der dafür neu eingefügten Absatz 2 im § 32 BGB sieht vor, dass der Vorstand entscheiden kann, ob die Versammlung rein in Präsenz oder hybrid stattfindet. Die Mitgliederversammlung kann zusätzlich mit einer einfachen Mehrheit rein virtuelle Versammlungen für die Zukunft ermöglichen, wobei der Beschluss der Mitgliederversammlung eine Satzungsänderung darstellt.

Die Zurücknahme dieser Ermächtigung kann wiederum nur durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung erfolgen. In der Satzung können hybride und virtuelle Mitgliederversammlungen ausgeschlossen werden.

Diese Regelung ist analog auch für Stiftungen bei Vorstandssitzungen und Beirats-/Kuratoriumssitzungen anwendbar.

Hier der volle Wortlaut des neuen Absatz 2 in § 32 BGB: „Bei der Berufung der Versammlung kann vorgesehen werden, dass Mitglieder auch ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der elektronischen Kommunikation an der Versammlung teilnehmen und andere Mitgliederrechte ausüben können (hybride Versammlung). Die Mitglieder können beschließen, dass künftige Versammlungen auch als virtuelle Versammlungen einberufen werden können, an der Mitglieder ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der elektronischen Kommunikation teilnehmen und ihre anderen Mitgliederrechte ausüben müssen. Wird eine hybride oder virtuelle Versammlung einberufen, so muss bei der Berufung auch angegeben werden, wie die Mitglieder ihre Rechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können.“

Gerne steht Ihnen das Team von Stiftungen@LMU bei Fragen dazu oder zu allen anderen Themen rund ums Stiften persönlich unter der Rufnummer +49 89 2180-4703 oder per Mail unter stiftungen@lmu.de zur Verfügung – sprechen Sie uns an.

Mit dem Relaunch des Internetauftritts der LMU ist das Angebot über Wohnungen aus dem Körperschaft- und Stiftungsvermögen aus dem öffentlich zugänglichen Internet in das Serviceportal des Intranets der LMU gewandert. Ab sofort können Sie die Angebote im Serviceportal (zugriffsgeschützt für Mitarbeitende der LMU) aufrufen.

Gerne steht wir Ihnen bei Fragen telefonisch unter 089 2180 4703 bzw. per Mail unter stiftungen@lmu.de zur Verfügung – sprechen Sie uns an.

29.06.2021

Der Bundestag hat in seiner Sitzung vom 24.06.2021 die Reform des Stiftungsrechts beschlossen. Das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts wird zum 01.07.2022 – also in 12 Monaten – in Kraft treten.

Dabei soll nach dem erklärten Willen des Gesetzgebers durch die Änderung des Stiftungsrechts die weitgehende Rechtszersplitterung in 16 Landesstiftungsgesetzen aufgehoben werden. Zukünftig regelt das BGB das Stiftungsrecht bundeseinheitlich, umfänglich und abschließend in 29 Paragrafen.

U.a. wurden insbesondere folgende Themenbereiche im Bundesstiftungsrecht konkretisiert:

  • Satzungsänderungen inkl. Zweckänderungen: Sind dann nach Bundesrecht möglich. Eine Änderungsbefugnis kann allerdings auch in der Satzung enthalten sein. •
  • Die Möglichkeit einer Umwandlung von der Ewigkeitsstiftung in eine Verbrauchsstiftung wie auch für das Zu- und Zusammenlegen von notleidenden Stiftungen.
  • Haftungsrisiken für Stiftungsorgane: Die Kodifizierung der Business Judgement Rule schafft hier Rechtssicherheit.
  • Umschichtungsgewinne: Zukünftig dürfen Umschichtungsgewinnen für die Zweckverwirklichung eingesetzt werden, sofern das Stiftungskapital erhalten bleibt und dem Stifterwillen nicht entgegensteht.
  • Stiftungsregister mit Publizitätswirkung: Einführung ab dem 01.01.2026. Es wird die „eingetragene Stiftung“ als geschützte Rechtsform etabliert und damit der Rechtsverkehr – insbesondere durch den einfacheren Nachweis der Vertretungsmacht – erleichtern.
Es ist vorgesehen, zwei Jahre nach Inkraftreten des Gesetzes eine Evaluierung durchzuführen.

Das Team von Stiftungen@LMU steht Ihnen jederzeit persönlich unter der Rufnummer +49 89 2180-4703 oder per Mail unter stiftungen@lmu.de zur Verfügung – sprechen Sie uns an.

Gemeinsam mit unserem Dienstleister für die Online-Spendenplattform an der LMU fand am 29.04.2021 ein Impulsvortrag zum Thema „Fundraising – Neue Wege durch Digitalisierung“ als Zoom-Konferenz statt.

In 45 Minuten erhielten die Teilnehmer einen Einblick in das Thema „digitales Fundraising (PDF, 7.484 KB)“ und - ganz praktisch - in die verschiedenen Möglichkeiten und Werkzeuge, die als Hilfsmittel für digitale Spenden bereitstehen – angefangen beim Spendenformular, über das Thema „persönliche Aktionen“ bis hin zu innovativen Zahlungsmöglichkeiten.

Diese Veranstaltung bildete den Auftakt für eine Reihe von Impulsvorträgen, Gesprächen und Workshops von Stiftungen@LMU, ggf. in Zusammenarbeit mit unseren Partnern und unserem Stiftungsnetzwerk.

Gerne steht Ihnen das Team von Stiftungen@LMU auch persönlich unter der Rufnummer 089 2180 4703 oder per Mail unter stiftungen@lmu.de Verfügung – sprechen Sie uns einfach an.

Die Bergrettung braucht eine einfache Technologie zur Erfassung von Lebenszeichen und Temperatur. Daher sollte in einer technischen Machbarkeitsstudie überprüft werden, ob der Einsatz einer Ohr-nahen Sensortechnologie (Cosinuss® Sensor) für das Monitoring von Körpertemperatur und Vitalparametern alpin verunfallter Patient*innen auch unter extremen Klimabedingungen möglich ist. Die Studie ist Teil eines Projekts der Ludwig-Maximilians-Universität München.

Auf der Suche nach einer Möglichkeit, finanzielle Mittel für die Durchführung der Studie zeitnah und unkompliziert einwerben zu können, wurde erstmalig Crowdfunding über einen Stiftungsfonds eingesetzt. Starttermin war der 22.03.2021. Schon nach kurzer Zeit wurde der erste Meilenstein von 2.000 € erreicht – ein sehr schöner Erfolg!

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website der Mountain Rescue Studie.

Die Unterstützungskampagne läuft noch bis zum 16.05.2021 und über die Crowdfunding-Seite können auch Sie das Projekt gerne unterstützen.

Informationen rund um die Themen Stiften und Spenden sind auf der Website von Stiftungen@LMU zu finden.

Gerne steht Ihnen das Team von Stiftungen@LMU auch persönlich unter der Rufnummer +49 89 /2180-4703 oder per Mail unter stiftungen@lmu.de Verfügung – sprechen Sie uns einfach an.

Seit 2017 gibt es an der LMU die Möglichkeit, online über die Website von Stiftungen@LMU für die Stiftungen an der LMU sicher, schnell, bequem und international zu spenden. Als Zahlungsarten stehen dafür neben der klassischen Überweisung und der Sepa-Lastschrift auch die Kreditkartenzahlung sowie die Zahlung per Paypal zur Verfügung.

Nunmehr bieten wir zusätzlich die Möglichkeit, mobil via Apple Pay und Google Pay zu spenden. Diese beiden „Wallet Payments“ bieten den Spenderinnen und Spendern einen absolut einfachen, bequemen und sicheren Zahlungsvorgang – ohne die Kreditkartennummer in das Formular eingeben zu müssen. Die Spende wird ganz simpel per Touch-ID, Face-ID oder Pin bestätigt.

Hinweis: Die Zahlungsarten sind allerdings nur dann sichtbar, wenn Apple Pay oder Google Pay auf dem genutzten Gerät eingerichtet ist.

Möchten Sie es ausprobieren? Hier geht es zum Formular Spende online.

Weitere Informationen rund um die Themen Stiften und Spenden finden Sie auf der Website von Stiftungen@LMU.

Gerne steht Ihnen das Team von Stiftungen@LMU auch persönlich unter der Rufnummer +49 89 2180-4703 oder per Mail unter stiftungen@lmu.de Verfügung – sprechen Sie uns einfach an.

Stiftungen und weitere Einrichtungen an der LMU unterliegen dem Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht. Hier hat der Gesetzgeber im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 umfangreiche Änderungen (Erleichterungen) zum 01.01.2021 eingeführt, von denen wir Ihnen hier eine Auswahl relevanter Neuerungen für die Praxis vorstellen möchten.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen telefonisch unter 089 2180 4703 bzw. per Mail unter stiftungen@lmu.de zur Verfügung – sprechen Sie uns an.

Stiftungen@LMU informiert: Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht (PDF, 1.469 KB)

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