02.12.2021
„… Sollte ich …. sterben, geht mein gesamtes Erbe an die medizinische Forschung an der LMU, die für eine normale Erdbestattung und die Grabpflege für die übliche Zeit sorgen soll…“
Mit dieser letztwilligen Verfügung übergab ein Münchener Ehepaar seine – so heißt es im Testament weiter – „die gesamte Hinterlassenschaft“ der Ludwig-Maximilians-Universität München, um hierdurch die Medizin zu fördern und damit einen wertvollen Beitrag zur universitären Forschung und Lehre zu leisten.
Was aber geschieht nach dem Tod der Erblasser mit den Nachlasswerten?
Eine Blaupause für die Bearbeitung eines Nachlasses kann es aufgrund der unterschiedlichen Möglichkeiten zu Stiften und der Individualität eines jeden einzelnen Nachlasses nicht geben (einen Überblick über die Stiftungslandschaft an der LMU München finden Sie hier). Eines ist jedoch allen gemein: Die Erfüllung des Stifterwillens und der bestmögliche Einsatz für die Forschung und Lehre!
Nun zum weiteren Procedere:
In einem ersten Schritt wird der Nachlass gesichtet. Im vorgenannten Fall umfasste der Nachlass beispielsweise eine komplett ausgestattete Eigentumswohnung mit Küchengeräten, vollen Kleider- und Wohnzimmerschränken sowie zahlreiche Bankkonten mit Wertpapieren sowie auch Unternehmensbeteiligungen im In- und Ausland. Über das gesamte Vermögen wird dann final ein Nachlassverzeichnis erstellt.
In einem weiteren Schritt muss der Nachlass gesetzeskonform abgewickelt werden. Das heißt, es werden ggf. Versicherungen und Verträge gekündigt, offene Rechnungen eingefordert bzw. beglichen, Mietwohnungen zurückgegeben, Wertgegenstände bestmöglich veräußert und Vermächtnisse erfüllt. Zu den Vermächtnissen oder Nachlassauflagen zählt z.B. auch die Grabpflege oder die treuhändische Weitergabe von Vermögenswerten (bspw. Ringe, Bilder etc.) an testamentarisch festgelegte Vermächtnisempfänger.
Insbesondere im Rahmen von Haushaltsauflösungen wird i.d.R. mit externen Dienstleistern abgewogen, welche Gegenstände im Rahmen von Wohnungsflohmärkten, Nachbarschaftshilfen und caritativen Spenden weitergegeben werden können oder/und einer Verauktionierung bedürfen (z.B. bei Schmuck, Kunstwerken, Antiquitäten).
Im oben angeführten Nachlass wurden hierbei beispielsweise 26 Kleidersäcke mit rd. 100 kg Altkleider einem Recycling-Unternehmen übergeben; die Erlöse daraus kamen der medizinischen Kinderkrebsforschung zugute.
Hier zeigt sich ein anschauliches Beispiel für die wohltätige Unterstützung von Forschung und Lehre, dem nachhaltigen Umgang mit Ressourcen und damit der bestmöglichen Erfüllung des Nachlasszwecks.
Das Team von Stiftungen@LMU steht Ihnen auch jederzeit persönlich unter der Rufnummer +49 89 2180-4703 oder per Mail unter stiftungen@lmu.de zur Verfügung – sprechen Sie uns an.