Spenden und Schenken

Mit Ihrer Spende können Sie einen unmittelbaren und unkomplizierten Beitrag zur exzellenten Forschung und Lehre an der LMU leisten und damit die Zukunft ein Stück mitgestalten.

Hand - Regenbogenlicht | www.pixabay.com/cm_dasilva

Die Zukunft ein Stück mitgestalten  

Spenden sind Geld- oder Sachzuwendungen, die freiwillig und unentgeltlich zur Förderung gemeinnütziger Zwecke erbracht werden ohne irgendeine Gegenleistung von Seiten des Empfängers. Im Gegensatz dazu ist eine Schenkung an jedermann möglich, auch an eine nicht gemeinnützige Organisation oder Privatperson.

Die Förderung von Wissenschaft und Forschung an der LMU ist gemeinnützig und erfüllt damit die Voraussetzungen für steuerbegünstigte Zwecke, d.h. jede Spende ist voll steuerabzugsfähig.

Sie können entscheiden, wie Ihr Beitrag eingesetzt werden soll. Dabei gibt es folgende Optionen:

  • zweckungebunden, d.h. die LMU verwendet Ihre Spende für die Forschung und Lehre im Allgemeinen
  • zweckgebunden, d.h. Sie spenden für ein ganz konkretes Thema Ihrer Wahl wie z.B. eine Fakultät, ein Projekt, ein besonderes Anliegen wie z.B. die Tumorforschung oder Ähnliches

Dies können Sie einmalig oder regelmäßig (wie z.B. monatlich oder jährlich) tun.

Gerne stellen wir Ihnen die vielfältigen Möglichkeiten, die Forschung und Lehre an der LMU mit einer Spende zu unterstützen, vor – sprechen Sie uns einfach an.

Werden Sie Wohltäter der Wissenschaft und spenden Sie jetzt

In diesem Zusammenhang ergeben sich immer wieder Fragen, von denen wir die wichtigsten hier beantworten möchten:

Grundsätzlich kann alles gespendet werden, Geld- wie auch Sachspenden.

Bei Geldspenden benutzen Sie bitte unser Online-Spendentool.

Sachspenden unterliegen ggf. einigen Besonderheiten. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt zu uns auf – wir freuen uns auf das Gespräch.

Wenn Sie die LMU mit einer Zuwendung bis zu 200 € unterstützen, benötigen Sie keine Zuwendungsbestätigung. Für Ihre Steuererklärung genügt den Finanzbehörden ein Kontoauszug. Ab 200 € erhalten Sie automatisch von Stiftungen@LMU eine Zuwendungsbestätigung; Sie müssen nur Ihre Adresse im Spenden- bzw. Überweisungsformular angeben.

Bei Sachspenden wird neben der genauen Bezeichnung (Art, Alter, Zustand, wenn möglich, historischer Kaufpreis) jeder einzelnen Sache auch der Sachwert in der Zuwendungsbestätigung aufgeführt.

Spenden sind bis zur Höhe von 20% des Gesamtbetrags der Jahreseinkünfte bei natürlichen Personen steuerlich abzugsfähig. Unternehmen können einen Höchstbetrag von 4 Promille der Summe der Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben geltend machen. Spenden, die diese Höchstbeträge übersteigen, können zeitlich unbegrenzt über die Folgejahre im Rahmen der oben genannten Höchstbeträge abgesetzt werden.

Über den allgemeinen Spendenabzug hinaus können natürliche Personen zudem als Zuwendung zusätzlich bis zu EUR 1 Mio in das zu erhaltende Vermögen (sogenannter Vermögensstock und Zustiftungen) einer Stiftung steuerlich geltend machen. Dies gilt sowohl für Stiftungsneugründungen wie auch für die Zustiftung zu einer bestehenden Stiftung. Bei zusammen veranlagten Ehegatten steht der Dotationshöchstbetrag beiden zu, d.h. es können gemeinsam bis zu EUR 2 Mio geltend gemacht werden.

Den Höchstbetrag können Sie auf Antrag innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren beliebig auf die einzelnen Jahre verteilt absetzen, er kann innerhalb von zehn Jahren jedoch nur einmal in Anspruch genommen werden. Übersteigende bzw. nicht ausgenutzte Beträge können im Rahmen des allgemeinen jährlichen Spendenabzugsbetrages (20% bzw. 4 Promille, vgl. oben) geltend gemacht werden.

Besondere Feste, wie z.B. Geburtstage, Jubiläen oder die Verabschiedung in den Ruhestand, aber auch Trauerfeiern, sind ein weiterer Weg, exzellente Forschung und Lehre an der LMU zu unterstützen und damit jungen Menschen eine Perspektive zu eröffnen. Statt Geschenken bzw. „statt Blumen und Kränzen“ kann ein von Ihnen ausgewählter Zweck wie z.B. eine Fakultät, die Förderung von Wissenschaftlerinnen, das Tumorzentrum oder das Dr. von Haunersche Kinderspital mit Spenden unterstützt werden.

Dabei wird

  • Ihnen ein Flyer mit Informationen zu Stiftungen@LMU zur Verfügung gestellt
  • für jede Sammelaktion ein gesondertes Stichwort vergeben, damit die eindeutige Zuordnung der eingehenden Beträge sichergestellt ist
  • jedem Spender, der bei der Überweisung seine Adresse im Verwendungszweck angegeben hat, automatisch eine Zuwendungsbestätigung, die er steuerlich geltend machen kann, zugesandt.

Bitte sprechen Sie uns an – wir freuen uns auf das Gespräch.

Informieren Sie sich auch über unsere Veranstaltungen und Seminare oder/ und die Veröffentlichungen von Stiftungen@LMU.

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