Klassisches Stiftungsmanagement

Der Wille des Stifters / der Stifterin ist die oberste Richtschnur bei der Umsetzung des Stiftungszwecks und dem klassischen Stiftungsmanagement.

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Der Wille des Stifters ist die oberste Richtschnur:

Satzung

Ausgangspunkt des klassischen Stiftungsmanagements sind die Vorgaben der Stifterinnen und Stifter, niedergelegt in Satzungen, Richtlinien, Testamenten oder sonstigen Vereinbarungen. Im Rahmen der Stiftungs- und Nachlassberatung werden die möglichen Bestandteile einer Satzung als Herzstück einer Stiftung erläutert und diskutiert.

Bestandteile können sein:

  • Welchem Zweck soll die Stiftung dienen?
  • Wie soll der Zweck verwirklicht werden? Über die Weiterleitung von Geldern (sog. Förderstiftung) oder über eine Ausschreibung (sog. operative Stiftung)?
  • Wer entscheidet über die Zweckverwirklichung? Welche Gremien (Stiftungsvorstand, Stiftungsrat) soll es geben? Was sind wesentliche Aufgaben hierbei?
  • Ist die Stiftung steuerbegünstigt? Welche steuerbegünstigten Zwecke (gemeinnützig, mildtätig, kirchlich) werden verfolgt?
  • Welches Vermögen wird der Stiftung übertragen (sog. Dotation)? Ist das Vermögen zu verbrauchen (sog. Verbrauchsstiftung) oder zu erhalten (sog. Ewigkeitsstiftung)?
  • Wie ist das Stiftungsvermögen zu verwalten (sog. Anlagerichtlinie)? Nach dem Stiftungsgesetz sicher und wirtschaftlich – was bedeutet dies in der operativen Umsetzung (Immobilien, Anleihen, Aktien, Fonds etc.)?
  • Wie hat die Stiftung über ihr Vermögen Rechnung zu legen? Kaufmännische Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung bei großen Vermögen oder (vereinfachte) Einnahmen-Überschussrechnung?
  • Gibt es weitere Stifterauflagen? Grabpflege, Versorgung von Angehörigen, Vermächtnisse?
  • Welche Rechte hat der Stifter / die Stifterin? Obliegt dem Stifter / der Stifterin ein Vetorecht bei Entscheidungen? Bekleidet der Stifter / die Stifterin einen Sitz in einem Stiftungsorgan?
  • Wie kann die Stiftung auf zukünftige Änderungen reagieren? Sind Satzungsänderungen möglich? Wenn ja, unter welchen Bedingungen?
  • Wer wacht über die Stiftung? Ist es die Stiftungsaufsicht (abhängig von der Stiftungsform), das Finanzamt, die Rechnungshöfe, etc.?

Klassische Stiftungsverwaltung:

Operative Umsetzung des Stifterwillens über den Stiftungszweck

Aufgabe des klassischen Stiftungsmanagements, ist es, den Stifterwillen über den Stiftungszweck zu verwirklichen. Hierzu zählen insbesondere der Mittelabruf, die Gremienarbeit und die Dokumentation.

Schema des Stiftungsmanagements
© Carsten Seip LMU

Im ersten Schritt des Mittelabrufs werden die für den Stiftungszweck verfügbaren Gelder über die Rechnungslegung ermittelt. Agiert die Stiftung als sogenannte Förderstiftung, werden sodann die Mittel an eine geeignete Organisation (bspw. Fakultät, Institut, Universitätsreinrichtung) weitergeleitet.

Im Rahmen der Gremienarbeit werden die Stiftungsverantwortlichen (zumeist Lehrstuhlinhaber) in der Ausschreibung der Stiftungsmittel unterstützt, Gremiensitzungen vorbereitet, protokolliert und nachbereitet. Die Strukturierung und Digitalisierung von Prozessen soll den Stiftungsverantwortlichen eine möglichst einfache, effiziente und sichere Abwicklung der Stiftungsarbeit ermöglichen, beispielsweise über ein online-Bewerbungsverfahren.

Im letzten Schritt der Dokumentation wird die Zweckverwirklichung revisionssicher dokumentiert, überprüft und für die externen Prüfungsinstanzen (Gemeinnützigkeitsprüfung der Finanzämter, Prüfung der Rechnungslegung durch die Stiftungsaufsicht) aufbereitet.

Besondere Stifterauflagen wie beispielsweise die Pflege von Grabdenkmälern, die Auszahlung von Vermächtnissen zur Versorgung von Angehörigen werden ebenfalls im Rahmen der klassischen Stiftungsarbeit – jeweils im Einklang mit dem Stiftungs- und Steuerrecht – eingeleitet, durchgeführt und überwacht.

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