Am 1. April 2022 hat die Hochschulleitung zur Sicherstellung des Universitätsbetriebs für die Zeit ab dem 3. April 2022 Folgendes beschlossen:
- Es entfallen alle allgemeinen Zugangsbeschränkungen, insbesondere ist ein 3G-Nachweis nicht mehr erforderlich.
- An der Maskenpflicht wird im zuletzt gültigen Umfang festgehalten.
- Homeoffice kann bis zum 3. Juni 2022 auf freiwilliger Basis in Anspruch genommen werden.
- Bis 25. Mai 2022 gibt es für in Präsenz Beschäftigte sowie für Studierende, die an Präsenzveranstaltungen teilnehmen, das Angebot von einem kostenlosen Selbsttest wöchentlich.
Alle Informationen zu den Corona-Regelungen an der LMU finden Sie in den Informationen zum Corona-Virus (SARS-CoV-2) und aktuelle Hinweise.