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Coronavirus-Update: 2G im Lehrbetrieb

24.11.2021

Der Zugang zu den Hochschulen (inkl. Bibliotheken und Archive) wird ab dem 24.11.2021 für Studierende und Besuchende an einen 2G-Nachweis (geimpft oder genesen) geknüpft. Bei Prüfungen, die in Präsenz abgehalten werden, gilt die 3G plus-Regel (geimpft, genesen oder Vorlage eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden ist). Für Beschäftigte gilt weiterhin die 3G-Regel (genesen, geimpft oder getestet) unter den aktuellen Bedingungen der 15. BayIfSMV.

Die allgemeine FFP2-Maskenpflicht gilt in den Gebäuden der LMU weiterhin.

Weitere Informationen finden Sie hier. Den Wortlaut der aktuell gültigen 15. BayIfSMV finden Sie hier, das Infektionsschutzgesetz (IfSG) hier.

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