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Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen einen Vizepräsidenten der LMU eingestellt

15.07.2020

Die seit Sommer 2018 laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen einen Vizepräsidenten der LMU wegen des Verdachts der Untreue wurden gegen die Auflage der Zahlung eines Betrages in Höhe von 1.500 Euro eingestellt. Der Vorschlag wurde von dem Betroffenen akzeptiert, um das Verfahren prozessökonomisch und mit geringem Aufwand abzuschließen. Ein Schuldeingeständnis ist mit dieser Zustimmung nicht verbunden, die Unschuldsvermutung gilt weiter. Aus diesem Ausgang des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens ergibt sich für die LMU kein Handlungsbedarf.

„Die Schuldfrage bleibt offen, jedenfalls schätzt die Staatsanwaltschaft aber eine denkbare Schuld als so geringfügig ein, dass sie die Ermittlungen eingestellt hat. Hinzu kommt, dass nach den Feststellungen der Staatsanwaltschaft ein etwaiger Schaden lediglich in dreistelliger Höhe entstanden sein könnte. Deswegen sehe ich auch keinen Anlass für weitere Schritte“, so LMU-Präsident Bernd Huber.

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