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Impfen gegen Corona ermöglicht Präsenz!

12.07.2021

Impfaktionen für Studierende der LMU

Um Präsenzlehrveranstaltungen in größerer Anzahl und mit größeren Teilnehmendenzahlen zu ermöglichen, ruft die LMU alle ihre Studierenden dazu auf, sich schnellstmöglich gegen Covid-19 impfen zu lassen.

Das Impfzentrum München-Riem, mit dem die LMU in dieser Sache konstruktiv kooperiert, verfügt über genügend Impfstoff und freie Termine. Melden Sie sich dort und lassen Sie sich impfen! Unter https://impfzentren.bayern können Sie sich registrieren und erhalten einen Termin.

Darüber hinaus unterstützt die LMU die Impfkampagne des Freistaats auch vor Ort und lädt Sie zu zunächst drei Terminen ohne Voranmeldung am 19., 21. und 22. Juli 2021 ein. Hierzu wird das Impfmobil des Bayerischen Impfzentrums bei uns Station machen und den Impfstoff von Biontech/Pfizer verimpfen.

Die Termine sind wie folgt:

  • Montag, 19.07.2021, 13:00 bis 16:30 Uhr, Impfbus auf dem Geschwister-Scholl-Platz (vor dem Hauptgebäude der Universität),
  • Mittwoch, 21.07.2021, 10:30 bis 16:30 Uhr, auf dem Campus Großhadern, Impfbus in der Feodor-Lynen-Straße,
  • Donnerstag, 22.07.2021, 10:30 bis 16:30 Uhr, im LMU-Hauptgebäude am Geschwister-Scholl-Platz 1, 2. Stock, Räume M201-M209 .

Nochmals der Hinweis: Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich und auch nicht möglich.

Sie benötigen Ihren Studierendenausweis (LMUCard), Ihren Personalausweis und Ihren Impfpass. LMU-Studierende, die sich im Rahmen dieser Aktion impfen lassen möchten, müssen sich im Vorfeld oder vor Ort beim Bayerischen Impfzentrum registrieren.

Noch ein Hinweis: Haben Sie gerade Ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben und interessieren Sie sich für ein Studium an der LMU oder haben sich bei uns schon beworben? Auch dann können Sie sich jetzt im Rahmen der Impfkampagne des Freistaats Bayern impfen lassen, und zwar im Impfzentrum München-Riem! Neben Ihrem Personalausweis und Impfpass brauchen Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung und eine Bewerbungsbestätigung (falls dieser Nachweis noch nicht möglich sein sollte, genügt neben der Hochschulzugangsberechtigung auch eine Absichtserklärung).

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