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Landesanwaltschaft stellt Disziplinarverfahren gegen LMU-Präsidiumsmitglied ein

13.07.2021

Die Landesanwaltschaft hat das gegen einen Vizepräsidenten der LMU im Zusammenhang mit der Prüfungsmitteilung des Bayerischen Obersten Rechnungshofes aus dem Jahr 2018 eingeleitete Disziplinarverfahren gegen eine Auflage vorläufig eingestellt. Der Vizepräsident hat sich bereit erklärt, an eine gemeinnützige Organisation einen Geldbetrag zu zahlen, um das Verfahren endgültig abzuschließen. Diese Angelegenheit ist damit auch für die LMU beendet.

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