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Neue Corona-Maßnahmen: Präsenzveranstaltungen nicht mehr erlaubt

01.12.2020

Ab heute gelten in Bayern neue Corona-Maßnahmen. Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst informierte die Hochschulen, dass bereits ab heute die 9. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft tritt.

Nach der neuen Verordnung dürfen ab sofort keine Präsenzveranstaltungen mehr stattfinden. Nur einige Ausnahmen sind erlaubt: Praktische und künstlerische Ausbildungsabschnitte sowie Veranstaltungen, die besondere Labor- oder Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern, sind nur dann erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass zwischen allen Beteiligten ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird. Grundsätzlich besteht weiterhin Maskenpflicht.

Wissenschaftliche Bibliotheken bleiben geöffnet, auch hier muss der Mindestabstand weiterhin eingehalten werden. Prüfungen können ebenfalls nur unter den bereits bekannten Voraussetzungen stattfinden.

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