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Übergangslösung zum Unirahmenvertrag

23.12.2016

Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und VG Wort haben eine Grundsatzvereinbarung zur künftigen Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken für Schriftwerke für Lehre und Forschung an Hochschulen erarbeitet.

Bisher hat die VG Wort, die für Sprachwerke zuständige Verwertungsgesellschaft, eine Pauschalzahlung für urheberrechtlich geschütztes Material im Intranet einer Hochschule erhoben. Diese Vereinbarung gilt jedoch nur noch bis zum 1. Januar 2017. Bund und Länder haben mittlerweile mit der VG Wort einen Rahmenvertrag abgeschlossen, der eine Einzelmeldung und -abrechnung aller genutzter Sprachwerke vorsieht. Aufgrund des unzumutbaren Aufwandes für die Lehrenden und die Hochschulverwaltungen sowie die hohen Folgekosten für Fakultäten und dezentrale Einrichtungen hat sich die Bayerische Rektorenkonferenz – Universität Bayern e.V. und mit ihr die LMU gegenwärtig noch für einen Nichtbeitritt zu diesem inakzeptablen Rahmenvertrag ausgesprochen.

Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK), die Kultusministerkonferenz (KMK) und die VG Wort haben sich nun darauf geeinigt, in einer Arbeitsgruppe eine bundesweit einheitliche Lösung für die Abgeltung der urheberrechtlichen Ansprüche der VG Wort zur künftigen Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken für digitale Semesterapparate nach § 52a UrhG zu entwickeln. Ziel ist es, bis zum 1. Oktober 2017 eine bundesweit einheitliche Lösung zu finden, die sowohl für die Hochschulen als auch für die VG Wort und die von ihr vertretenen Rechtsinhaber praktikabel und sachgerecht ist.

Nutzungen nach § 52a UrhG, die zwischen dem 1. Januar 2017 und dem 30. September 2017 erfolgen, werden ähnlich wie bisher durch einen Pauschalbetrag abgegolten. Urheberrechtlich geschützte Sprachwerke im Hinblick auf § 52a UrhG (in der Regel also Auszüge aus Büchern, Zeitschriften und Zeitungen) können damit weiterhin digital zur Verfügung gestellt werden.

www.lmu.de/aktuelles/vgwort

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