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Überprüfung der Doktorarbeit von Herrn Dr. Martin Huber, MdL

09.05.2022

Herr Dr. Martin Huber, MdL hat die LMU, wie auch den Medien zu entnehmen war, gebeten, seine Dissertation erneut zu prüfen. Herr Dr. Huber wurde 2007 mit einer Arbeit zum Thema „Der Einfluss der CSU auf die Westpolitik der Bundesrepublik Deutschland von 1954 bis 1969 im Hinblick auf die Beziehungen zu Frankreich und den USA“ an der Fakultät für Geschichts- und Kunstwissenschaften der LMU promoviert.

Nach der im Jahr 2007 gültigen Promotionsordnung für die Grade des Dr. phil. und Dr. rer. pol. ist eine nachträgliche Feststellung des Nichtbestehens der Doktorprüfung im Falle einer Täuschung, in deren Folge der Doktorgrad entzogen wird, nur fünf Jahre nach Erteilung des Bescheids möglich. Dennoch wird der zuständige Promotionsausschuss für die Grade Dr. phil. und Dr. rer. pol. die wissenschaftliche Qualität der Arbeit nun erneut prüfen und dem Täuschungsvorwurf nachgehen. Die Dauer dieser Prüfung ist momentan noch nicht absehbar, ein möglichst zügiger Abschluss wird angestrebt. Während der Prüfung ist ein Ruhenlassen der Titelführung in der Promotionsordnung nicht vorgeschrieben.

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