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Unter uns im Netz?

25.06.2019

Was bedeutet Privatsphäre heute noch? Ein Gespräch mit dem Betriebswirtschaftler Professor Thomas Hess über Datenspuren im Internet, Persönlichkeitsprofile und die Illusion der Intimität in der Online-Welt.

Foto: imago images / xDemianxStringerx

Ein Journalist von Stiftung Warentest hat kürzlich genauer nachverfolgt, welche Datenspuren er mit seinem Smartphone hinterlässt. An einem Tag sei er 128 Mal getrackt worden. Was geschieht denn beim Tracking überhaupt?

Thomas Hess: Das einfachste Verfahren, das fast jeder mittlerweile kennt, ist das Setzen von Cookies: Dabei wird in kleinen Dateien, die auf dem Rechner des Nutzers liegen, aufgezeichnet, welche Seiten er im Netz aufgerufen hat. Aber es gibt eine ganze Reihe von weit trickreicheren Methoden, von denen viele gar nichts wissen. Sie sind höchst effektiv, zugleich sehr unauffällig, und es ist schwierig, sie abzuwehren, so zum Beispiel Plugins in Browsern. Untersuchungen zeigen, dass 90 Prozent aller Webseiten unbemerkt Daten an Drittanbieter weitergeben. Für den Nutzer ist völlig intransparent, wohin. 60 Prozent der Webseiten setzen Cookies von Dritten. Dies alles zeigt, dass sich im Netz ein riesiges System von Tracking-Tools etabliert hat. Es gibt also ein breites Spektrum von Diensten, die versuchen herauszubekommen, wie man sich im Netz verhält um im zweiten Schritt daraus – und da wird es interessant – das Profil einer Person abzuleiten. Daten sind die Ware des 21. Jahrhunderts.

Ist dabei noch die Anonymität gewahrt oder kann dieses Profil einem Herrn Meier oder einer Frau Müller zugeordnet werden?

Hess: Die meisten Trackingverfahren hängen sich an der IP-Adresse fest, das ist die Nummer, die ein Gerät im Netz hat, manche sind statisch, manche werden temporär zugeordnet. Der Klarname, die reale Person, ist damit erst einmal nicht verbunden. Man darf sich aber nicht der Selbsttäuschung hingeben, dass dieses Datensammeln am Ende nicht doch zu einem personenbezogenen Profil führt. Wer mehrere Endgeräte hat, zuhause ein Desktop, in der Arbeit auch, zusätzlich ein mobiles Gerät, generiert von unterschiedlichen Adressen aus Beobachtungspunkte. Es lässt sich mit den richtigen Algorithmen leicht herausbekommen, dass IP-Adressen zu einer Person gehören. So lässt sich dann doch relativ schnell ein differenziertes Bild eines einzelnen Nutzers zeichnen.

Jens Kersten: Menschen können ganz schwer einschätzen, was mit dem Verlust an Privatheit einhergeht. Denn das Risiko, dass Dritte aus verschiedenen Quellen Daten über eine Person zusammensetzen, ist für viele zu abstrakt und scheint ihnen so weit weg zu sein. Den Vorteil, einen günstigeren Preis zum Beispiel, haben sie sofort, wenn sie ihre Daten angeben.

Sarah Diefenbach: Vieles davon ist dem Nutzer wie gesagt nicht wirklich bewusst. Na gut, was ist denn so schlimm daran, dass sie mein Alter wissen, heißt es dann – als ginge es um das einzelne Datum. Dabei lassen sich schon Situationen denken, in denen die personalisierte Werbung an Manipulation grenzt, weil sie den Nutzer in einer Situation oder psychischen Verfassung trifft, in der er fast gar nicht anders kann, als das Angebot anzunehmen.

Wie weit könnten solche Einflussnahmen gehen?

Hess: Als einen wichtigen Bereich sehe ich den der politischen Meinungsbildung. Wir kennen alle die viel diskutierten Beispiele aus den USA, aber auch aus anderen Staaten, in denen vor Wahlen gezielt Botschaften ausgespielt werden, um speziell Wechselwähler zu beeinflussen. Und noch ein zweites Beispiel: das Social Scoring, wie es in China schon in Ansätzen praktiziert wird. Damit will das Ein-Parteien-Regime mit digitalen Werkzeugen das soziale Verhalten seiner Bürger bewerten. Wer gut abschneidet und Punkte sammelt, hat womöglich bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt und bei der Wohnungszuteilung. Bei schlechten Werten könnte beispielsweise die Freizügigkeit bei Reisen eingeschränkt werden. Wir hatten vor Kurzem in München eine Tagung zur Zukunft der Datenökonomie, auf der Experten das chinesische Großexperiment eingeordnet haben. Für die einen ist das ein 1-A-Überwachungssystem, für die anderen eine Sozialtechnologie, die verlorenes Vertrauen wieder herstellt.

Nur mal als Schlaglicht: Als vor gut 30 Jahren die Volkszähler in der alten Bundesrepublik von Haus zu Haus liefen, war die Empörung groß. Angesichts der digitalen Praxis heute erscheinen die Befürchtungen von damals geradezu niedlich.

Kersten: Ja, vielleicht blühte da ein Orwell-Mythos. Es war im Dezember 1983, als das Bundesverfassungsgericht die Volkszählung zunächst auf Eis legte. Und 1984 war der Titel von George Orwells Dystopie eines Überwachungsstaates. Bei der Volkszählung ging es um eine Erhebung der Lebensumstände und der Haushalte – in Stichproben. In seinem Grundsatzurteil hatte das Bundesverfassungsgericht das neue Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitet. Wir müssen als Bürgerinnen und Bürger, als Persönlichkeiten, unsere Daten in der Hand haben, das war der Tenor. Diese Datensouveränität ist im Grundsatz in weiten Bereichen akzeptiert; doch in den vergangenen 20 Jahren hat sich immer mehr gezeigt, dass wir uns so überhaupt nicht mehr schützen können. Darauf hat das Gericht mit seiner Grundsatzentscheidung zum Computer-Grundrecht geantwortet.

Worum ging es da?

Kersten: In der Sache ging es um das Verfassungsschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen und die Frage des Ausspähens, es ging um Trojaner und die Internetstreife der Polizei. Mit seinem Urteil hat das Gericht wieder ein neues Grundrecht aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abzuleiten versucht, um „Vertraulichkeit und Integrität“ unserer informationsrechtlichen Devices zu gewährleisten. Damit aber ist sozusagen ein Grundrecht von mir als Person ausgelagert: Wir schützen Maschinen, um uns selbst zu schützen. Das spiegelt in der Tat einen Paradigmenwechsel, der uns noch gar nicht voll bewusst ist. Wir müssen realisieren, dass sich unser Persönlichkeitsverständnis ändert und wir heute verschiedene Persönlichkeiten an verschiedenen Orten sind, weil wir mit Maschinen umgehen und Inhalte und Ideen auf Speicher auslagern.

Dass aus einem einzelnen Nutzer durch die Arbeit mit Maschinen verschiedene Persönlichkeiten werden – klingt dieser Gedanke nicht ein bisschen erschreckend?

Diefenbach: Man könnte auch sagen, die Nutzer spielen verschiedene Rollen. Und für mich ist tatsächlich die Frage, inwieweit jeder Einzelne sich dessen bewusst ist, welche Rollen das sind und welche Spuren er mit seinen Aktivitäten im Netz hinterlässt. Und ob er sich der Spielregeln bewusst ist, die im Netz gelten, wie die Spuren genutzt werden, um ihm nicht nur personifizierte Werbung auf den Schirm zu schicken, sondern auch gefilterte Suchergebnisse. Das ist der Weg, wie die Wahrnehmung der Welt in eine Filterblase gerät. Jedes Mal, wenn ein neuer Datenskandal hochkocht, wächst die Verunsicherung in der Gesellschaft weiter. Und doch sind die meisten um der Bequemlichkeit willen, die manche Services bieten, bereit, so Einiges preiszugeben. Dabei gibt es die Möglichkeit, Zugriffsrechte auf die eigenen Daten einzuschränken: Wenn man sich zum Beispiel eine App installiert, stimmt man immer irgendwelchen Bestimmungen zu. Ich frage mich etwa immer, warum eine App meinen Ortsstatus nutzen sollte – muss denn etwa die Taschenlampe wissen, wo ich mich gerade aufhalte? Vielleicht ist ja hier für den Gesetzgeber die Chance, mit entsprechenden Vorgaben eine größere Transparenz solcher Abfragen einzufordern.

Gibt es denn überhaupt noch ein Bedürfnis nach Privatheit?

Diefenbach: Sicher haben Menschen ein Bedürfnis nach Autonomie, nach Selbstbestimmtheit und auch Abgrenzung, Sie wollen Dinge für sich behalten, kleine Geheimnisse haben. Aber wenn es dann um praktische Möglichkeiten geht, steht dieses Bedürfnis oft im Konflikt mit anderen, etwa mit dem Bedürfnis, mit Menschen verbunden zu sein, etwas zu bewirken. Und dieses Bedürfnis ist durch die sozialen Medien heute zumindest theoretisch leichter zu erfüllen. Wer früher seine Meinung zur Politik im kleinen Kreis diskutiert hat, blieb damit zwangsläufig privat. Heute hat er leicht zugängliche Kanäle, um sich der Welt mitzuteilen.

Kersten: Eines muss man sich klarmachen: Zur Privatheit gab es früher gar keine Alternative, denn jeder hatte zwar sein soziales Umfeld, aber de facto haben wir in einer anonymen Gesellschaft gelebt. Man wurde zwar mal kontrolliert, meist an der Grenze auf dem Weg in den Urlaub. Heute muss man sich diesen privaten Raum abgrenzen und gestalten.

Hess: Ich bin sicher, dass es ein originäres Bedürfnis nach Privatheit gibt. Vielleicht ist uns lange nicht klar gewesen, was ein Verlust bedeutet, weil wir vorher nicht wussten, wie weit das gehen kann. Aber offenbar gibt es eine Grenze, die nicht unterschritten werden darf. Diese Schwelle liegt sicher nicht bei allen Personen gleich.

Kersten: Privatheit ist nicht mehr standardisiert. Die Frage, was jemand preisgibt, hängt stark von der individuellen Person ab. Der eine sieht überhaupt kein Problem darin, wenn sexuelle Daten über ihn öffentlich sind, andere wollen Finanzdinge für sich behalten. Es gibt nicht mehr den guten Umgangston und Stil, der in persönlichen Gesprächen oder dieser noch anonymen Gesellschaft Verhaltenserwartungen stabilisiert. Und ein zweiter Punkt: Vor dem Hintergrund, dass sie so viel sozial kommunizieren und eigentlich auch nur soziale Formen von Medien gelten lassen, verlegen mittlerweile viele Leute Privatheit sozusagen ganz in sich hinein. Damit wird das „Selbst“, das in den Diskursen des Netzes so allgegenwärtig ist, zum wichtigsten Bezugspunkt. Das erklärt auch, warum sich Menschen, gerade wenn sie netzaffin sind, mitunter in ihrer Individualität stark überschätzen. Sie glauben, sie sind wirklich ein souveränes Individuum, weil eben alles in diesem „Selbst“ drin ist, um eine „Selbstarbeit“ kreist.

Diefenbach: Welche Rolle es für viele Leute spielt, ihr Profil in den sozialen Medien zu gestalten, darin zeigt sich für mich auch eine Form von Selbstüberschätzung. Die Wahrnehmung, die andere von einem haben, und letzten Endes auch das eigene Selbstbild lassen sich nicht so gezielt und nachhaltig steuern, wie es manch einer annimmt.Liegt die Selbstüberschätzung nicht auch darin, dass man das Eigene für unbedingt mitteilenswert hält?

Diefenbach: Natürlich ist das Angebot, kommt, lest meine Geschichte, meinen Kommentar, mutmaßlich in den allermeisten Fällen größer als die Nachfrage. Daraus entsteht eine Konkurrenz um Aufmerksamkeit, die manchmal absurde Züge annimmt und dazu führt, die Schraube weiter anzuziehen, die noch spektakuläreren Bilder zu zeigen, die noch krassere Geschichte zu erzählen. Und so kann aus dem anfänglichen Drang, sich mitzuteilen und auszutauschen ein Wettkampf werden, ein entfremdender Konflikt.Fühlen sich die Nutzer in den sozialen Netzwerken eher privat oder eher öffentlich?

Diefenbach: Schwierige Frage. Jemand, der seine eigene Seite gestaltet, vielleicht auch viele Follower hat, sieht sich eher als öffentliche Person, weil er ja gezielt eine Botschaft vermitteln will. Andere mögen glauben, die Blase, in die sie eintauchen, sei so etwas wie ein geschützter Raum. Umgekehrt verleitet die Anonymität des Netzes dazu, den ganzen Unmut abzulassen, ganz abgesehen von denen, die sie gezielt nutzen, um Wut und Hassbotschaften zu verbreiten. Kein reales Gegenüber zu haben, senkt ganz offensichtlich die Schwelle, schnell mal was rauszuhauen, das man im Nachhineien bereut. Promis und Politiker berichten ja sogar davon, dass sie oft Entschuldigungen bekommen, wenn sie auf Schmähungen im Netz direkt reagieren und die Absender damit persönlich konfrontieren. Denen wird dann anscheinend erst bewusst, dass das eine reale Person mit realen Gefühlen ist, die sie online beschimpft haben.

Bilden sich da neue Formen des öffentlichen Lebens aus, mit allen Ritualen der Selbstinszenierung? Ist das nicht sozusagen die höfische Gesellschaft 2.0?

Kersten: Nein, ich glaube, so kann man da nicht rangehen. Wenn wir über Gesellschaft nachdenken, tun wir das immer noch in den Kategorien des 19. Jahrhunderts, mit Vorstellungen von Evolution, wie sie schon bei Darwin und Hegel auftauchen. Heute argumentieren wir dann gerne mit der Co-Evolution, eines entwickelt sich quasi organisch mit oder aus dem anderen. Ich frage mich, ob wir mit solchen Kategorien von Ganzheit heute noch weiterkommen. Müssen wir nicht von einer viel stärker fragmentierten, ja brüchigen Wirklichkeit ausgehen? Passen Vorstellungen von digitalen Grundrechten noch auf die neuen Kommunikationsformen? Was bedeutet es für den Begriff der Persönlichkeit, für die Politik, wenn Kommunikation heute ganz anders läuft, wenn die Web-Kultur ganz anders ist als die Offline-Kultur?Lässt sich heute denn noch klar zwischen online und offline unterscheiden?

Diefenbach: Online-Welt, Offline-Welt, da werden sich immer schwerer Grenzen ziehen lassen, beide Sphären lassen sich schon heute nicht mehr recht trennen. Und nicht zuletzt wirkt unser Leben in der digitalen Welt zurück auf unser Verhalten in der „realen“ Welt. Nur ein einfaches Beispiel: Wer sich ständig damit beschäftigt, wie er sich im Netz darstellt, welche Momente er dort von sich präsentiert, kann womöglich, wenn er etwas erlebt, gar nicht mehr den Augenblick für sich genießen, sondern hat immer im Hinterkopf, ob er nicht gerade noch ein schönes Foto machen und posten sollte. Oder denken Sie daran, wie die Digitalisierung die Arbeitswelten revolutioniert – weit in den Bereich hinein, den wir lange als Privatleben definiert haben. Allein die Frage, an welchen Orten um welche Uhrzeit Arbeit stattfindet, die Frage der ständigen Erreichbarkeit: All das sind deutlich sichtbare Einschnitte. Sie zeigen nicht nur, wie wenig die herkömmlichen Kategorien des Privaten noch auf die Zeit passen, sondern auch, wie sehr sich Online- und Offline-Welt beeinflussen.

Was macht das mit dem Denken über Privates?

Diefenbach: Wenn ich mit Studenten diskutiere, wie sie ihre Privatsphäre gestalten möchten, entdecke ich da schon eine andere Mentalität. Manche sagen: Naja, man muss sich das abschminken, irgendwas privat halten zu können. Ich mache mir darüber lieber gar keine Gedanken, sonst mache ich mich nur unglücklich. Aber viele sagen auch, dass sie wissen, dass sie viel mehr für sich selbst definieren und entscheiden müssen, wie sie sich ihre Spielräume schaffen.

Kersten: Die neuen Techniken wollen uns ja gefallen, wir sollen sie nutzen und Vertrauen in sie haben. Aber was heißt Vertrauen angesichts der technologischen Möglichkeiten? Wenn etwa das Internet der Dinge in den letzten Nahbereich sozusagen, in der Pflege, eingesetzt wird? Viele werden im Alter vermutlich irgendwann allein in einer Wohnung leben. Diese Wohnungen werden künftig hochtechnisiert sein: Der Fußboden wird ein großes Interface sein, das weiß, ob ich falle oder gehe, ob ich mich genug bewege und ob ich mir Essen aus dem Kühlschrank hole. Womöglich wird es in diesen Wohnungen auch elektronische Tiere geben, wie sie heute schon in Berichten über das Altwerden vorkommen, oder menschlich gestaltete Formen des Computers, die uns ansprechen, damit das alles nicht zu anonym ist. Uns auf diese Technologien des Affective Computing einzulassen, das fordert so etwas wie Vertrauen als Selbstüberlistung, anders kann man das nicht sagen.

In der von ihnen beschriebenen Wohnung wäre dann also gar nichts mehr privat?


Kersten: Es ist eine Abwägung in meinen Persönlichkeitsrechten: Ich möchte selbstbestimmt leben, ich möchte nicht ins Heim, und auf der anderen Seite: Ich muss praktisch alles preisgeben. Ich werde erinnert, wann ich zum Arzt oder welche Medikamente ich einnehmen muss. Juristisch stellt sich außerdem die Frage: Muss man nicht vielleicht jede einzelne dieser Wohnungen wegen der Haftungsfragen zu einer juristischen Person erklären? Und da sieht man eben, wie die Wirklichkeit beides ist: online und offline.Vertrauen in den digitalen Fortschritt vermitteln – womit das gelingen kann, darüber wird breit diskutiert. Kann die Datenschutzgrundverordnung, wie sie jetzt gilt, da helfen?
Kersten: Es ist mal ein Versuch. Es ist der Versuch, das alte Recht auf informationelle Selbstbestimmung unter den heutigen Vorzeichen zu stabilisieren. Die ganze Dialektik zeigt sich schon in dem sprachlich fragwürdigen „Recht auf Vergessenwerden“, das mit der Verordnung verankert wird. Es gibt die Möglichkeit des Neuanfangs im Netz, wenn ich mich datenmäßig an die Wand gefahren habe. Das macht Sinn und lässt sich schon als Analogie zur Insolvenz sehen. Die DGSVO mag positive Effekte haben, ich sehe das trotzdem kritisch, ebenso wie die von der Zeit-Stiftung propagierte Charta der digitalen Grundrechte der Europäischen Union. Die mag als Diskussionsgrundlage ihre Berechtigung haben, aber ich fürchte, sie kommt noch zu früh – weil wir noch nicht wirklich verstanden haben, wohin die Digitalisierung läuft, weil es viele Techniken gibt, die sich überhaupt noch ihre Anwendung suchen.
Hess: Bei der Umsetzung hat der Gesetzgeber leider etwas mit Kanonen auf Spatzen geschossen, weil alle Organisationen bis hinunter zu jedem kleinen Verein den Umgang mit Daten in doch recht komplizierten Verfahren darlegen müssen. Aber die Grundidee, Transparenz zu schaffen, könnte in der Tat helfen, Vertrauen zurückzugewinnen.

Kersten: Aber was heißt Transparenz? Wollen Sie Algorithmen veröffentlichen, nach denen Daten gesammelt und verknüpft werden? Das versteht keiner, den es betrifft. Oder Sie schaffen einen Informations-Overload – und bürden die Verantwortung dem Nutzer auf, der sich durch Dutzende von Seiten quälen müsste. Ansonsten bleibt nur die Lösung, mit Gruß an Max Weber die Transparenz bürokratisch zu organisieren: eine Infrastruktur dafür zu schaffen, die von Experten überprüft und zertifiziert wird und ihrerseits überprüft, ob beim Verwerten der Daten alles rechtens ist.

Diefenbach: Die Datenschutzgrundverordnung zeigt sehr schön, vor welchen Herausforderung Gesellschaft und Politik stehen. Dabei geht es um ein recht einfaches Anliegen, möchte man meinen. Und dann sieht man erst, welche Schwierigkeiten die praktische Umsetzung nach sich zieht, wie schwierig es ist, überhaupt zu verstehen, welche konkreten Fragen daran hängen. Nur ein Beispiel: Ich bin Psychologin, meine Studierenden machen, auch in ihren Abschlussarbeiten, empirische Studien. Da macht sich eine große Verunsicherung breit, wie sie die erhobenen Daten behandeln müssen, was sie abfragen müssen und welche Einwilligungen sie brauchen.

Kersten: Die Regulierung über Grundrechte hat ein Problem: Grundrechte hat der Einzelne zunächst nur dem Staat gegenüber, der muss sie gewährleisten, nur mittelbar gelten sie zwischen uns Privaten. Die neuen Regelungen für die digitale Welt gehen davon aus, dass auch Private an Grundrechte gebunden sind. Das ist ein vollkommener Paradigmenwechsel in der Art, wie wir rechtlich miteinander umgehen.Kommt das Recht angesichts der Schnelligkeit der technologischen Entwicklung überhaupt hinterher?

Kersten: Auch wenn die technologischen Entwicklungen noch so disruptiv sind, es gibt keine rechtsfreien Räume. Es wird sich immer eine Rechtsverbindung finden – und letztlich auch eine Lösung. Aber kann sich das zu dem Bild einer Rechtsordnung zusammenfügen – in einer fragmentierten Gesellschaft? Schon heute ist auch die Rechtsentwicklung fragmentiert, vollzieht sich in Communities. Wenn man leichthin sagt, wir brauchen einen Netzwerk-Staat, schon das finde ich eigentlich zu kohärent gedacht. Die Erzählung einer Gesellschaft noch einmal in einer großen Kodifikation abzubilden, das wird auf jeden Fall nicht funktionieren. Das BGB reflektiert bis in die Regelung der Bienenkörbe die der bürgerlichen Gesellschaft des deutschen Kaiserreichs. Noch können wir ganz gut damit arbeiten, aber wie lange wird das noch so sein?

Was bleibt also jenen, die ein bisschen Privatheit schützen möchten?

Hess: Jeder Einzelne hat erst Mal die Möglichkeit, nicht alle vorhandenen Onlinedienste unreflektiert in Anspruch zu nehmen Es gibt sogar Nutzer, die auf gar keine Dienste zugreifen, die offen oder versteckt Daten weitergeben.Aber dann wird das Smartphone ja wieder zu einem ganz gewöhnlichen Telefon.
Hess: Im Kern muss ein Nutzer die Vorteile und die Nachteile der Freigabe von Daten abwägen. So erspart sich derjenige, der seine Daten offenlegt, beispielsweise langes Suchen, handelt sich aber etwa ein, dass seine Daten für unerwünschte Werbung genutzt wird. Der perfekt rational handelnde Nutzer macht diese Abwägung dann pro App – wenn er denn alle Risiken auch bewerten kann, was ja eher schwerfällt. Im Extremfall kann das dann dazu führen, dass ein Nutzer in der Tat auf alle Dienste verzichtet.

Wird es in Zukunft Dienste geben, bei denen man eine andere Wahl treffen kann, nämlich die, sich sozusagen die Cookie-Freiheit zu kaufen?

Hess: Die Idee, dass man Privatheit mit einem Preis versieht, ist ökonomisch naheliegend. Wir haben das vor ein paar Jahren schon untersucht, da kam allerdings nur eine sehr geringe Zahlungsbereitschaft für Privatheit heraus. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass sich das schrittweise doch ändert.

Prof. Dr. Sarah Diefenbach
ist Professorin für Wirtschaftspsychologie an der LMU. Diefenbach, Jahrgang 1982, studierte Psychologie und Informatik an der Technischen Universität Darmstadt. Nach ihrer Promotion an der Universität Koblenz-Landau war sie in interdisziplinären Arbeitsgruppen im Schnittfeld von Psychologie, Gestaltung und Informatik an der Folkwang Universität Essen und der Universität Würzburg tätig, bevor sie im Jahre 2015 an die LMU kam.

Prof. Dr. Thomas Hess
ist Direktor des Instituts für Wirtschaftsinformatik und Neue Medien an der Fakultät für Betriebswirtschaft der LMU. Hess, Jahrgang 1967, studierte Wirtschaftsinformatik an der TU Darmstadt, wurde an der Universität St. Gallen promoviert und habilitierte sich im Jahr 2001 an der Universität Göttingen. Er lehrte und forschte an den Universitäten Göttingen und Augsburg sowie an der Nanyang University of Singapore, bevor er 2001 als Lehrstuhlinhaber nach München kam. Hess ist Mitglied im Direktorium des Bayerischen Instituts für Digitale Transformation und Mitglied unter anderem der Expertengruppe „Forum Privatheit“.

Prof. Dr. Jens Kersten
ist Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften an der LMU. Kersten, Jahrgang 1967, studierte Rechtswissenschaft an den Universitäten Heidelberg, Leeds (Großbritannien) und Bonn. Er wurde an der Humboldt-Universität zu Berlin promoviert, wo er sich auch habilitierte. Kersten war Professor für Planungs- und Umweltrecht an der Universität Dortmund sowie für Verwaltungs- und Wirtschaftsrecht an der Universität Bayreuth, bevor er im Jahre 2008 an die LMU kam.

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