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Verlängerung des Lockdowns bis zum 28. März 2021

08.03.2021

Gemäß den Beschlüssen des Bayerischen Ministerrats vom 4. März 2021 und der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 5. März 2021 werden die Lockdown-Maßnahmen sowie die Einreisequarantäne-Verordnung vorerst bis zum Ablauf des 28. März 2021 verlängert.

Ausführliche Informationen über alle Hygienemaßnahmen an der LMU finden Sie hier

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