Vortrag: Migration aus orientalisch-katholischen Kirchen nach Deutschland. Rechtliche Mittel zu Wahrung und Pflege ihres Erbes
Bei der Migration aus dem Nahen Osten finden Angehörige der orientalisch-katholischen Kirchen kaum Beachtung. Neben der lateinischen Westkirche gibt es ca. 22 katholische Ostkirchen – oft sehr kleine Minderheiten. Sie pflegen ein eigenes kulturelles, liturgisches, spirituelles und auch rechtliches Erbe, dessen Wurzeln in die ersten Jahrhunderte der Christenheit zurückreicht.
Infolge der verschiedenen Migrationsbewegungen sind heute Mitglieder von mindestens zwölf dieser Kirchen in Deutschland präsent. In manchen Fällen lebt bereits mehr als die Hälfte der Kirchenmitglieder außerhalb des Stammterritoriums. Sie sind von ihrem Kirchenrecht her überall zur Wahrung ihres Erbes verpflichtet. Welche Mittel bietet nun das Recht, um das Erbe zu erhalten, aber auch um es lebendig und fruchtbar zu machen und es im neuen Umfeld einzubringen? Der Vortrag beruht auf einem Forschungsprojekt zu diesem Thema.
Vortrag von: Prof. Dr. Dr. Burkhard Josef Berkmann (Inhaber des Lehrstuhls für Kirchenrecht, LMU München)
Die Vortragsreihe „Kulturen des Islam 2021: Kulturerbe“ wird vom Münchner Mittelost-Mittelmeer-Mittelasien-Zentrum (LMU München) in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft der Freunde Islamischer Kunst und Kultur e.V. und der Deutsch-Türkischen Gesellschaft Bayern e.V. abgehalten.