Ann-Katrin Kaufhold zur Vizepräsidentin am Bundesverfassungsgericht gewählt
26.09.2025
Die Münchner Rechtswissenschaftlerin bringt ihre umfassende juristische Expertise künftig in die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein.
26.09.2025
Die Münchner Rechtswissenschaftlerin bringt ihre umfassende juristische Expertise künftig in die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein.
Prof. Dr. Ann-Katrin Kaufhold | © LMU
Professorin Ann-Katrin Kaufhold ist seit 2017 Inhaberin des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht an der LMU. Sie forscht unter anderem zum öffentlichen Finanzmarkt- und Klimaverfassungsrecht.
„Die Ernennung von Frau Professorin Ann-Katrin Kaufhold zur Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts erfüllt uns mit großer Freude und Stolz“, sagt der designierte LMU-Präsident Matthias Tschöp. „Sie ist nicht nur eine Auszeichnung ihrer herausragenden wissenschaftlichen und fachlichen Leistungen, sondern auch eine Anerkennung ihres Engagements für die Rechtswissenschaften und ihre Bedeutung für unsere Universität. Ich bin davon überzeugt, dass sie mit ihrer Expertise, Integrität und Weitsicht die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts in besonderer Weise bereichern wird.“
Kaufhold studierte an den Universitäten Passau, Toulouse und Freiburg i.Br. In Freiburg wurde sie 2004 auch promoviert. Ihr Doktorvater war der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle.
Mit Kaufholds Wahl ist die LMU erneut im höchsten Verfassungsorgan der Bundesrepublik vertreten. Vor Kaufhold war Jura-Professor Peter M. Huber bis 2023 ebenfalls als Richter am Verfassungsgericht.
Ann-Katrin Kaufhold wird in den kommenden Wochen von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier offiziell ernannt.