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Das Bundesjustizministerium und die NS-Vergangenheit

17.04.2024

Die Wanderausstellung „Die Rosenburg – Das Bundesjustizministerium im Schatten der NS-Vergangenheit“ gastiert bis zum 31. Mai 2024 an der LMU.

„Diese Ausstellung ist sehr wichtig, weil sie exemplarisch zeigt, wie nationalsozialistisches Gedankengut auch nach 1945 auf Deutschland und deutsche Institutionen eingewirkt hat“, so LMU-Präsident Professor Bernd Huber bei der Eröffnung der Ausstellung, die er gemeinsam mit Dr. Ilona Uhlich aus dem Bundesjustizministerium und dem Bayerischen Justizminister Georg Eisenreich, selbst Alumnus der LMU, vornahm.

2012 von der damaligen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger initiiert, zeigt die Ausstellung unter anderem, wie das Justizministerium in den 1950er- und 60er-Jahren, in denen es in der Rosenburg in Bonn-Kessenich seinen Sitz hatte, mit der NS-Vergangenheit seiner (fast ausschließlich männlichen) Mitarbeiter umging. Mehr als die Hälfte von ihnen waren im Nationalsozialismus Mitglieder der NSDAP oder der SA.

Hier ist die Ausstellung in der Totale zu sehen: Stilsierte Aktenstapel und übergroße Schreibtischlampen als Beleuchtung wechseln sich mit Text- und Bilddisplays ab.

Wanderausstellung „Die Rosenburg – Das Bundesjustizministerium im Schatten der NS-Vergangenheit" gastiert an der LMU

© LMU/Gandalf Hammerbacher

Aber nicht nur personelle, sondern auch Aspekte die Gesetzgebung betreffend wurden im Rahmen der Ausstellung unter der Ägide des Potsdamer Historikers Professor Manfred Görtemaker und des Strafrechtsprofessors Christoph Safferling von der Universität Erlangen aufgearbeitet. Ein Beispiel, das Professor Safferling in seiner Festrede näher erläuterte, ist, wie das Ministerium in den 1950er- und 60er-Jahren etwa mit der Verfolgung von Verbrechen im Zusammenhang mit dem Holocaust sowie mit Amnestie und Verjährung umging.

Professor Christian Walter, Inhaber des Lehrstuhls für Völkerrecht und Öffentliches Recht an der LMU, betonte in seinem Grußwort die große Ambivalenz des Rechts, das einerseits Schutz für den Einzelnen biete und andererseits als Herrschaftsinstrument diene, das zu Missbrauch verleiten und im schlimmsten Fall pervertiert werden könne. „Es ist ein Verdienst der Rosenburg-Ausstellung, den Blick nicht nur auf Personen, sondern auch auf juristische Institutionen zu richten“, sagt Christian Walter. „Damit hat sie eine Vorreiterrolle, die auch für die juristische Ausbildung wichtig ist.“

Auf diesem Bild ist eine Inschrift auf dem Fußboden vor einem Ausstellungsdisplay zu sehen. Sie lautet Wie viele Mitarbeiter waren vorbelastet? Das Wie ist von den Füßen einer Besucherin verdeckt.
© LMU/Gandalf Hammerbacher

Er verwies hierbei auf das Schicksal der Mitglieder der Weißen Rose, an die in den Gebäuden der LMU erinnert werde. Oder auch auf das sogenannte Haus des deutschen Rechts, heute das Gebäude der Volkswirtschaftlichen Fakultät der LMU: Im Nationalsozialismus unter Hans Frank begründet, sei seine Hauptaufgabe gewesen, das Recht im Sinne der NS-Ideologie umzustellen und so gleichsam zu pervertieren.

Die Auseinandersetzung mit der Ambivalenz des Rechts sei, wie auch der Bayerische Justizminister Eisenreich in seinem Grußwort betonte, mittlerweile ein fester Bestandteil des Jurastudiums und werde auch an der LMU in verschiedenen Lehrveranstaltungsformaten berücksichtigt.

Auf diesem Bild ist ein Display im Stil der späten 40er-Jahre in einer Glasvitrine zu sehen, das eine Aufforderung zur Bewerbung zu Stenotypistin oder Sekretärin beim Bundesjustizministerium zeigt.
© LMU/Gandalf Hammerbacher

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