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Gehört die Homöopathie in die Lehre?

13.02.2018

Eine Einordnung ermöglichen, auf Patientengespräche vorbereiten: Warum es Sinn macht, Studierende über homöopathische Verfahren aufzuklären, erläutert Medizindidaktiker und Studiendekan Martin Fischer.

Warum sorgt das Thema Homöopathie in der Medizinausbildung immer wieder für Diskussion?Martin Fischer: Die Debatte um die Homöopathie wird seit Langem sehr emotional geführt – auch schon zu meinen Studienzeiten in den Achtzigerjahren. Es gibt einige Ärzte und Patienten, die an die Homöopathie glauben, und eine Mehrheit, die nicht daran glaubt. Beide Seiten bringen ihre Argumente mit großer Überzeugung und recht unversöhnlich vor. Uns an der Universität sollte in erster Linie eine gute Ausbildung unserer Studierenden und zukünftigen Ärztinnen und Ärzte interessieren.

Gehört die Homöopathie in die Lehre? An der LMU werden die Naturheilverfahren und die Homöopathie als Teil einer Vorlesung in der Allgemeinmedizin gelehrt und dort kritisch und sehr komprimiert dargestellt. Ansonsten kommt die Homöopathie im Rahmen der Geschichte der Medizin vor. Hier ist sie gut aufgehoben, damit unsere Studierenden die historische Einordnung der Homöopathie verstehen. Darüber hinaus scheiden sich die Geister. Die Frage ist, ob Homöopathie in der Lehre auch in Bezug auf die Patientenversorgung eine Rolle spielen sollte. Sie hat hier meiner Ansicht nach keinen Platz im Pflichtunterricht der universitären Medizin, da ausreichende wissenschaftliche Evidenz dafür fehlt. Ich glaube, dass die Homöopathie ein besonderes Beispiel für den viel diskutierten Placeboeffekt ist. Aber sie ist natürlich in der Hinsicht in der Praxis relevant, wie wir unseren Studierenden beibringen müssen, mit Patienten umzugehen, die nach Homöopathie fragen.

Was sagt denn die Approbationsordnung dazu? Die Approbationsordnung gibt Themen vor, sie ist bundesweit gültiges Gesetz. Danach haben wir die Pflicht, den Querschnittsbereich „Rehabilitation, Physikalische Medizin, Naturheilverfahren” zu unterrichten – wobei die Homöopathie aus meiner Sicht kein Naturheilverfahren ist. Die Homöopathie kann nach Approbationsordnung als klinisches Wahlfach für Interessierte angeboten werden. Sie kommt in Spuren auch im bundeseinheitlichen schriftlichen Staatsexamen vor. In den letzten zehn Jahren waren es ganze zwei Examensfragen.

Und dennoch sollten die Studierenden etwas darüber erfahren? Ich glaube, wir dürfen es uns mit der Homöopathie nicht zu einfach machen: Viele Menschen greifen, wenn sie gesundheitliche Beschwerden und Sorgen haben, auf Homöopathie zurück, auch wenn es keine klassichen Wirknachweise dafür gibt. Der Placeboeffekt funktioniert eben doch für viele Patienten. Und die Zuwendung und Kommunikation des Arztes ist bekanntermaßen wirksam, auch wenn die homöopathischen Kügelchen keinen relevanten Wirkstoff enthalten. Schaden richten sie eben auch nicht an. Ich halte es deshalb für sinnvoll, unsere Studierenden auf Gespräche mit Patienten zu alternativen Heilverfahren vorzubereiten und sie auch hinsichtlich homöopathischer Verfahren in die Lage zu versetzen, fundiert zu argumentieren und erläutern zu können, was von solchen Verfahren zu erwarten ist und was nicht.

Martin Fischer ist Direktor des Institut für Didaktik und Ausbildungsforschung in der Medizin am Klinikum der Universität München.

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