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Strafrecht: Kriminalität in der digitalisierten Welt

10.08.2021

Ein Seminar an der Juristischen Fakultät beleuchtete neue Verbrechensformen im Zeitalter des Internet. Einige der entstandenen Arbeiten wurden nun in einem Online-Magazin veröffentlicht.

Jura-Studentin Laura Schachtner beschäftigte sich mit der „Corona-Warn-App“, Ramon Kohler mit dem Thema „Cybermobbing“.

Cybermobbing, virtueller Hausfriedensbruch, Rechtsextremismus im Netz: Mit Phänomenen der Kriminalität im virtuellen Raum befassten sich Jura-Studierende im ersten Grundlagen- und Schwerpunktseminar „Digitalisierung im Straf- und Strafprozessrecht" an der LMU. Acht besonders gelungene Arbeiten dieser Veranstaltung wurden nun in einem Sammelband „Junges Publizieren“ der Kriminalpolitischen Zeitschrift (KriPoZ) veröffentlicht. Neben „Speicherung von Vorratsdaten – eine (un)endliche Geschichte“ und „Strafverfolgung von Rechtsextremismus im Internet“ zählte zum Beispiel auch „Europäische Herausgabe- und Sicherungsanordnung“ zu den Titeln, die in dem juristischen Online-Medium publiziert wurden.

„Für unsere Studierenden“, so Professor Mark Zöller, der das Seminar im vergangenen Wintersemester an der LMU leitete, „ist die erste eigene Publikation ein besonderer Anreiz und eine tolle Belohnung.“ So beschäftigte sich die Studentin Sophia Weis mit dem Thema „Der digitale Hausfriedensbruch als Straftat“, das den unbefugten Zugang zu IT-Systemen etwa mit Schadsoftware beschreibt. Beispiele sind die Hacker-Angriffe auf den Deutschen Bundestag oder Ransomeware-Attacken auf Krankenhäuser. Weis plädiert in ihrer Seminararbeit dafür, bestehende Gesetze zu erweitern und eindeutiger zu machen. Zudem müsse in Hard- und Software investiert werden, um digitalen Hausfriedensbruch schon im Vorfeld besser verhindern zu können – denn dass Internet-Täter anonym und international vorgehen könnten, mache sie schwer fassbar. Mit dem Straftatbestand des sogenannten „Cyber-Grooming“ befasste sich derweil die Studentin Sabine Reschke. Das Phänomen, das die Kontakt-Anbahnung zu Kindern im Internet mit dem Ziel sexuellen Missbrauchs beschreibt, sei gerade in Zeiten der Corona-Pandemie „eine enorme Gefahr“, schreibt sie. „Kinder und Jugendliche verbringen aufgrund des Online-Unterrichts noch mehr Zeit im Netz“, heißt es in der Seminararbeit. Dies mache sie „zum leichten Ziel für Cyber-Grooming in sozialen Netzwerken und Online-Spielen“.

Wie sich gerade die Probleme der Corona-Krise auf das geltende Strafprozessrecht ausgewirkt haben, beleuchtete Laura Schachtner in der Arbeit „Der strafprozessuale Zugriff auf Handy-Daten und Gästelisten in Zeiten der Pandemie“. Darin geht es um die Bürger-Daten, die etwa mit der „Corona-Warn-App“ oder auf Gästelisten in Restaurants erfasst wurden. „Diese sind in einigen Bundesländern von der Polizei genutzt worden, um die Aufklärung von Straftaten voranzutreiben“, schreibt die Studentin. „Dies hat die Frage aufgeworfen, ob solche Datenerhebungen zulässig sind.“ Jura-Student Ramon Kohler schließlich beleuchtete in einer Seminararbeit über „Cybermobbing“ die verschiedenen Formen dieses Phänomens – von „Online Harassment“ über Cyber-Stalking bis hin zum sogenannten „Happy Slapping“. Dabei ging der Student auch der Frage nach, inwieweit in den deutschen Gesetzen bereits Rechtsschutz vor Cybermobbing besteht.

Dass die mündlichen Vorträge zu den Seminararbeiten Pandemie-bedingt per Videokonferenz gehalten werden mussten, ist Professor Zöller zufolge ein weiterer Beleg dafür, „wie weitreichend digitale Technik in unserem Alltagsleben Einzug gehalten hat“. Wie er im Vorwort des Sammelbands „Junges Publizieren“ schreibt, müsse man „kein Prophet sein“, um vorauszusagen, dass die Digitalisierung auch im Sicherheitsrecht zu den wesentlichen Aufgabenfeldern künftiger Juristinnen und Juristen gehören werde.

Die in der Kriminalpolitischen Zeitschrift veröffentlichten Arbeiten finden sich unter https://kripoz.de/2021/05/07/21307/

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