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Übergangslösung von VG Wort und KMK für digitale Semesterapparate

22.09.2017

Wie die Hochschulrektorenkonferenz mitteilt, haben sich die Kultusministerkonferenz (KMK) und die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) darauf verständigt, dass die Vergütung für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in digitalen Semesterapparaten bis Ende Februar wie bislang pauschal erfolgt. Das bedeutet, dass auch im kommenden Wintersemester 2017/18 weiterhin urheberrechtlich geschützte Sprachwerke im Hinblick auf § 52a UrhG (in der Regel also Auszüge aus Büchern, Zeitschriften und Zeitungen) in digitalen Semesterapparaten zur Verfügung gestellt werden können.

Zum 1. März 2018 tritt dann das neue Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) in Kraft, in dem die Pauschalvergütung als mögliche Option nunmehr ausdrücklich vorgesehen ist. Zu ihrer Umsetzung bedarf es aber zunächst auch wieder einer Vereinbarung zwischen der VG Wort und der KMK.

(Quelle: https://www.hrk.de/einigung-von-kmk-und-vg-wort/)

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