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Friederike Dorothea Engelhardt aus Brettach / Württemberg brachte im April 1807 eine Tochter zur Welt – das Kind war unehelich, da der Kindsvater trotz anderer Versprechungen nicht heiraten wollte. Sie verklagte ihn auf Kindbett- und Taufkosten, Dotation und Alimentation. Das Gericht in Neustadt legte den Rechtsfall der Juristischen Fakultät in Tübingen vor, die darüber im August 1808 beriet. Das Gutachten der Tübinger Fakultät ist abschriftlich im Universitätsarchiv überliefert.
Prof. Dr. Stephan Dusil (Eberhard Karls Universität Tübingen) stellt die Erschließung der Gutachten mithilfe von KI-stützten Tools wie Transkribus wie auch der data extraction mithilfe von LLMs dar. Zudem wird im Vortrag das (rechts)historische Potential der Quellengattung der Konsilien diskutiert.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Fakultät 3.