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50 Jahre Bayerisches Hochschulgesetz 1974 - 2024
Am 21. Dezember 1973 beschloss der Landtag des Freistaates Bayern das erste Bayerische Hochschulgesetz, das zum 1. Oktober 1974, also vor 50 Jahren, in Kraft trat. Das Gesetz umfasste die Doppelrechtsnatur der Hochschulen als Körperschaften und staatliche Einrichtungen, die Entfaltung des Hochschulwesens nach Entwicklungsplänen, den Übergang von der Rektorats- zur Präsidialverfassung, die Umgliederung der Fakultäten in Fachbereiche, die Neufassung von Studien- und Prüfungswesen sowie Ordnungsrecht und schließlich die Mitwirkung der Studierenden.
Das Bayerische Hochschulgesetz brachte für alle Universitäten im Freistaat tiefgreifende Veränderungen mit Tragweite bis heute. Die Sonderausstellung unternimmt eine Annäherung an die Thematik in elf Sequenzen, z. B. das Bayerische Hochschulgesetz von 1974, das Hochschulrecht an der LMU München vor 1974 oder die Proteste der Studierenden gegen das Bayerische Hochschulgesetz.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der UB.