Online-Immatrikulationsantrag

Dieser Online-Antrag ist verpflichtende Voraussetzung für die Immatrikulation als Studierende oder Studierender der LMU.

Wenn Sie inhaltliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte als

Rechtliche Hinweise

Immatrikulationshindernisse

Die Immatrikulation ist gemäß Art. 91 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) durch die Hochschule zu versagen, wenn

  • die in Art. 88 bis 90 BayHIG genannten Voraussetzungen nicht vorliegen,
  • der Studienbewerber oder die Studienbewerberin eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung oder an Kunsthochschulen auch eine durch Satzung festgelegte Probezeit endgültig nicht bestanden hat oder aus von ihm oder von ihr zu vertretenden Gründen die Voraussetzungen für die Meldung zu einer Prüfung endgültig nicht mehr beibringen kann, es sei denn, dass die betreffende Person in einen anderen Studiengang oder in sonstige andere Studien wechselt,
  • in dem entsprechenden Studiengang Zulassungszahlen festgesetzt sind und der Studienbewerber oder die Studienbewerberin keinen Studienplatz zugeteilt erhält,
  • der Studienbewerber oder die Studienbewerberin die Zahlung fälliger Gebühren oder Beiträge nicht nachweist oder
  • die Studienbewerberin oder der Studienbewerber aus eigenem Verschulden nicht dafür Sorge trägt, dass der Nachweis über ihren oder seinen Krankenversicherungsstatus der Hochschule rechtzeitig vorliegt.

Immatrikulationsversagungsgründe

Die Immatrikulation kann gemäß § 5 der Immatrikulationssatzung versagt werden, wenn

  • Studienbewerberinnen oder Studienbewerber an einer Krankheit leiden, die die Gesundheit der anderen Studierenden ernstlich gefährden oder den ordnungsgemäßen Studienbetrieb ernstlich beeinträchtigen würde;
  • für eine Studienbewerberin oder einen Studienbewerber eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt ist;
  • Studienbewerberinnen oder Studienbewerber wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechtskräftig bestraft sind, die Strafe noch der unbeschränkten Auskunft unterliegt und wenn nach der Art der begangenen Straftat eine Gefährdung oder Störung des Studienbetriebs zu besorgen ist;
  • Studienbewerberinnen oder Studienbewerber die Form und Frist des Immatrikulationsantrags nicht beachten, die vorzulegenden Nachweise nicht erbringen oder die in diesem Antrag erforderlichen Angaben nicht machen;
  • ein dem Studienwunsch der Studienbewerberinnen oder Studienbewerber entsprechendes Studienangebot nicht vorhanden ist;
  • Studienbewerberinnen oder Studienbewerber die Immatrikulation für mehr als zwei Studiengänge gleichzeitig oder für den gleichen Studiengang, in dem sie bereits an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind, beantragen.

Minderjährige

Da Minderjährige in der Geschäftsfähigkeit beschränkt sind und für das Immatrikulationsverfahren nicht durch Vorschriften des bürgerlichen Rechts als geschäftsfähig anerkannt werden, sind sie nicht handlungsfähig im Sinne des Art. 12 Abs. 1 Nr. 2 BayVwVfG und müssen sich daher von ihren gesetzlichen Vertretern (Eltern, Vormund, Betreuer o. ä.) vertreten lassen.

Dieser Antrag ist deshalb vom gesetzlichen Vertreter zu stellen.

In Ihrem Antrag auf Immatrikulation wählen Sie ihren Studiengang und, soweit die Prüfungsordnung für einen Studiengang eine Fächerverbindung oder Studienrichtung vorsieht, außerdem die Studienfächer oder Studienrichtung sowie gegebenenfalls die besondere Form des Studiums.

Bitte beachten Sie

Für die Immatrikulation in

  • bundesweit und örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge ist eine vorherige Zulassung Voraussetzung, die durch einen Zulassungsbescheid nachzuweisen ist.
  • in einen Studiengang mit Eignungsfeststellungsprüfung, benötigen Sie den Bescheid über die bestandene Eignungsfeststellungsprüfung (1. oder höheres Fachsemester).
  • in einen Studiengang mit Voranmeldung, benötigen Sie eine Bescheinigung des Fachs über die erfolgte Voranmeldung (nur 1. Fachsemester).

Welche Studiengänge konkret zulassungsbeschränkt sind, eine Eignungsfeststellungsprüfung voraussetzen bzw. einer Voranmeldung bedürfen oder freie Studiengänge sind, erfahren Sie im Studiengangsfinder.

Technische Hinweise

Das Betriebssystem Ihres Computers und der von Ihnen verwendete Internet - Browser sollten neueren Datums sein (z. B. Internet Explorer ab Version 7.0).

Sie müssen einen Java - fähigen Browser verwenden, JavaScript darf nicht deaktiviert und Popup - Fenster sollten nicht blockiert sein, damit die Seiten aufgerufen werden können.

Wenn der Zugriff zeitweilig nicht möglich ist, reicht es in der Regel schon, es nach einiger Zeit erneut zu versuchen. Zwischen 23 und 2 Uhr steht die Online-Immatrikulation jedoch aufgrund von Sicherungsarbeiten nicht zur Verfügung. Konnten Sie trotz dieser Hinweise Ihre technischen Probleme nicht beheben, wenden Sie sich bitte an diese E-Mail -Adresse!

Hinweise zur Immatrikulation

Immatrikulation beim Referat Internationale Angelegenheiten

Wer als internationaler Studienbewerber und internationale Studienbewerberin (einschließlich Bewerberinnen und Bewerber für das Studienkolleg mit NICHT-deutscher Staatsangehörigkeit) einen Zulassungsbescheid des Referats Internationale Angelegenheiten erhalten hat, muss den Immatrikulationsantrag mit allen auf dem Zulassungsbescheid geforderten Unterlagen fristgerecht in Papierform postalisch an das Referat III.3. Internationale Angelegenheiten senden:
Weitere Schritte einschließlich der einzusendenen Unterlagen.

Immatrikulation bei der Studentenkanzlei

Alle anderen Studienbewerberinnen und -bewerber müssen Ihren Immatrikulationsantrag mit allen Unterlagen in Papierform postalisch an das Referat III.2 Studentenkanzlei-Hochschulzugang einsenden.

Hinweise zum Datenschutz und Link zum Antrag

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz!

Ich habe die auf dieser Seite angeführten Hinweise zur Kenntnis genommen und erkläre, dass bei mir keine Immatrikulationshindernisse vorliegen und ich etwaige Immatrikulationsversagungsgründe bei der Immatrikulation unaufgefordert benennen werde. Die Hinweise zum Datenschutz habe ich zur Kenntnis genommen und erkläre mich mit diesen einverstanden.

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