Besondere Zulassungsformen

Losverfahren

Ein Losverfahren für 1. und höhere Fachsemester von bundesweit und örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen wird nur dann durchgeführt, wenn das Vergabeverfahren durch die Stiftung für Hochschulzulassung (Dialogorientiertes Serviceverfahren - DoSV) und das hochschulseitige Vergabeverfahren für die höheren Fachsemester abgeschlossen ist und danach noch freie Studienplätze zur Verfügung stehen bzw. inzwischen wieder frei geworden sind.

Für die Teilnahme ist eine form- und fristgerechte Antragstellung erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass nachfolgende Links immer erst kurz vor Beginn eines Losverfahrens aktiviert werden.

Amtliche Bekanntmachung

Hier finden Sie die amtliche Bekanntmachung des Losverfahrens. Es nehmen nur die darin genannten Studiengänge am Losverfahren teil.
Amtliche Bekanntmachung für das Losverfahren

Frist für die Antragstellung

Die Antragstellung ist sowohl im Winter- als auch im Sommersemester möglich. Der formgebundene Antrag muss innerhalb der in der amtlichen Bekanntmachung angegebenen Frist eingegangen sein.

Antragsformular

Das Antragsformular finden Sie hier: Losantrag für zulassungsbeschränkte Studiengänge

Es werden nur die Antragstellerinnen und Antragsteller benachrichtigt, die einen Studienplatz über das Losverfahren erhalten.


Studienkolleg

Es gibt eine Reihe von Schulabschlüssen im Ausland, die zwar zum Studium in dem jeweiligen Land, nicht jedoch in Deutschland berechtigen. Die Teilnahme am Studienkolleg bei den Universitäten des Freistaates Bayern ermöglicht es, eine (fachgebundene) Hochschulzugangsberechtigung zum Studium an einer bayerischen Hochschule zu erwerben. Ein zweisemestriger Kurs bereitet die Teilnehmer auf die abschließende Feststellungsprüfung vor.

Nach erfolgreicher Feststellungsprüfung haben Sie eine fachgebundene (siehe unten "Kurstypen am Studienkolleg") Hochschulzugangsberechtigung. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Zugangsvoraussetzungen Ihres gewünschten Studiengangs (z. B. Zulassungsbeschränkung, Eignungsfeststellungsverfahren, Voranmeldeverfahren, ... ) .

Eine Bewerbung direkt beim Studienkolleg ist nicht möglich. Die Bewerbung um Aufnahme in das Studienkolleg Univ. ist an die Universität zu richten, an der die Bewerberin oder der Bewerber das Studium aufnehmen will.

Zuständigkeit

Bei deutschen Staatsangehörigen erfolgt die Zuweisung zum Studienkolleg durch die Studentenkanzlei. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite.

Ausländische Staatsangehörige werden vom International Office zugewiesen. Bitte informieren Sie sich hierzu auf der entsprechenden Internetseite der Internationalen Zulassung.

Schritt 1: Antragstellung

Die Bewerbung um Aufnahme in das Studienkolleg muss form- und fristgerecht bei der Studentenkanzlei der LMU eingegangen sein. Antragsfrist für ein Sommersemester ist der 15. Januar, für ein Wintersemester der 15. Juli. Die Zuweisung ist mit allen Unterlagen postalisch bei der Studentenkanzlei zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass keine Unterlagen von Amts wegen nachgefordert werden und nur vollständige Anträge bearbeitet werden können.

Folgende Unterlagen sind bei der Studentenkanzlei einzureichen:

  • Antragsformular (PDF, 209 KB)
  • Reisepass oder Personalausweis (Vorder- und Rückseite) in einfacher Kopie
  • Aktueller Lebenslauf
  • Hochschulzugangsberechtigung: Amtlich oder öffentlich beglaubigte Kopie des Schulabschlusszeugnisses (kann aus mehreren Teilen bestehen)
    ► Bitte informieren Sie sich hier zum Thema Beglaubigung.
  • Amtliche Übersetzung dieses Schulabschlusszeugnisses in beglaubigter Kopie
    ► Zeugnisse in englischer, französischer, italienischer, katalanischer, lateinischer, portugiesischer, rumänischer oder spanischer Sprache müssen nicht übersetzt werden.
  • Wenn Sie minderjährig sind: Einwilligungserklärung (PDF, 64 KB) der gesetzlichen Vertretung

Schritt 2: Meldung zur Aufnahmeprüfung

Sind die Bewerbungsunterlagen vollständig eingegangen und geprüft, erhalten Sie von uns ein Zuweisungsschreiben zur Aufnahmeprüfung für das Studienkolleg München.

Schritt 3: Immatrikulation

Nach einer erfolgreichen Aufnahmeprüfung werden Sie je nach Studienwunsch zu einem der untenstehenden Kurse zugeteilt. Die Teilnahme am Studienkolleg setzt zwingend die Immatrikulation an der LMU voraus.

Die Immatrikulation für deutsche Staatsangehörige erfolgt bei der Studentenkanzlei. Die jeweilige Antragsfrist für die Immatrikulation entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung. Alle weiteren Informationen zur Immatrikulation finden Sie auf den entsprechenden Internetseiten des Hochschulzugangs.

Kurstypen am Studienkolleg

Folgende Kurse können Sie am Studienkolleg besuchen:

  • Kurs T (technische, mathematische und naturwissenschaftliche Studiengänge, außer biologische Studiengänge)
  • Kurs M (medizinische und biologische Studiengänge)
  • Kurs W (wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Studiengänge)
  • Kurs S/G (geisteswissenschaftliche, künstlerische, sprachliche und gesellschaftswissenschaftliche Studiengänge, soweit sie nicht dem Schwerpunktkurs W zugeordnet sind)

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Studienkollegs München.

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