Frühstudierende

Grundsätzliches

Als Frühstudierende werden Schülerinnen oder Schüler, die nach der einvernehmlichen Einschätzung von Schule und Hochschule besondere Begabungen aufweisen, im Frühstudium gemäß Art. 77 Abs. 7 Satz 1 BayHIG immatrikuliert, um an Lehrveranstaltungen teilzunehmen sowie Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen.

Frühstudierende besuchen nach Beratung und gemäß Absprache mit dem Fach eine begrenzte Anzahl von regulären Lehrveranstaltungen, die sowohl vormittags als auch nachmittags stattfinden können.

Immatrikulation

Das ausgefüllte Antragsformular und die vorzulegenden Unterlagen für die Immatrikulation lassen Sie der Studentenkanzlei - Sachgebiet 4 bitte per Post zukommen oder werfen Sie diese in den Hauspostbriefkasten am Haupteingang der LMU bis spätestens 21. März 2024 ein.

Immatrikulationsantrag (PDF, 251 KB)

Bei der Immatrikulation sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Immatrikulationsantrag im Original
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass in einfacher Kopie
  • Bestätigung der Schule über die Art des angestrebten Schulabschlusses im Original
  • eine Befürwortung der Schulleitung, die neben einer ausführlichen Schilderung des schulischen Werdegangs eine qualifizierte Prognose über die Erfolgsaussichten einer Teilnahme an bestimmten universitären Lehrveranstaltungen enthalten muss, im Original
  • eine Befürwortung der Studiendekanin oder des Studiendekans, die oder der für das Fach, in dem gewählte Lehrveranstaltungen stattfinden, zuständig ist, im Original
  • die Einverständniserklärung (PDF, 59 KB) der erziehungsberechtigten Person(en) zur Aufnahme eines Frühstudiums, sofern das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde

Nach Überprüfung der vorzulegenden Unterlagen erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link, unter welchem Sie Ihr LMU-Benutzerkonto aktivieren und sich eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung ausdrucken können.

Der Immatrikulationsantrag mit den erforderlichen Unterlagen muss für jedes Semester neu gestellt werden!

Gebühren

Für Frühstudierende besteht an der LMU keine Gebührenpflicht.

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