Deutsche Zeugnisse

Allgemeine Hochschulreife

Zeugnisse aus der Bundesrepublik Deutschland und der ehemaligen DDR gelten als Nachweis der Allgemeinen Hochschulreife, wenn sie unter anderem durch den Abschluss an einer der folgenden Einrichtungen erworben wurden:

Zeugnis:

  • eines Abendgymnasiums,
  • eines Instituts zur Erlangung der Hochschulreife (Kolleg),
  • einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe,
  • einer Kollegschule,
  • der fachgebundenen Hochschulreife einer Berufsoberschule in Verbindung mit einer Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife,
  • über die bestandene Abschlussprüfung eines Fachhochschulstudienganges,
  • über die bestandene Anstellungsprüfung für den gehobenen nichttechnischen Dienst an einer Beamtenfachhochschule in Verbindung mit einem Zeugnis der Fachhochschulreife,
  • über die bestandene Prüfung für den Hochschulzugang von besonders befähigten Berufstätigen (Begabtenprüfung),
  • über die Abschlussprüfung des Lehrgangs der Bundeswehrfachschulen zur Erlangung des Bildungsstandes, der der Allgemeinen Hochschulreife entspricht,
  • über das Bestehen der Abschlussprüfung für Berechtigte nach dem BVFG (Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge), die im Herkunftsland kein Hochschulzeugnis, jedoch die Berechtigung zum Eintritt in die letzte Jahrgangsstufe einer zum Sekundarabschluss (II) führenden Schule erlangt haben (ausgenommen Berechtigte nach dem BVFG aus den Gebieten der ehemaligen Sowjetunion).

Wurde ein Zeugnis außerhalb Bayerns erworben, ist ferner erforderlich, dass ein Zeugnis einer staatlichen oder staatlich anerkannten Schule bzw. Hochschule vorliegt, das Zeugnis im Herkunftsland als Nachweis der Allgemeinen Hochschulreife anerkannt ist und es an einer den bayerischen Verhältnissen gleichwertigen Unterrichtseinrichtung, nach Durchlaufen eines gleichwertigen Bildungsgangs und unter gleichwertigen Leistungsanforderungen erworben wurde.

Fachgebundene Hochschulreife

Die Fachgebundene Hochschulreife kann auf vielen verschiedenen Wegen erlangt werden und berechtigt nur zum Studium bestimmter Studiengänge.

Außerbayerische Vorprüfungszeugnisse berechtigen nur zum Studium, wenn die Fachhochschulreife und der Nachweis einer fachpraktischen Ausbildung oder Vorpraxis vorliegt, die Studienzeit bis zur Vorprüfung der einer bayerischen Fachhochschule entspricht und wenn sie auch im Herkunftsland als Fachgebundene Hochschulreife gelten.

Zeugnisse aus der ehemaligen DDR bzw. Berlin (Ost)

Zeugnisse aus der ehemaligen DDR bzw. Berlin (Ost), die vor dem 3. Oktober 1990 erworben wurden, gelten als Studienberechtigung in dem Umfange, in dem das betreffende Zeugnis in der ehemaligen DDR den Zugang zu einem wissenschaftlichen Studium ermöglichte.

Schulabschluss im Ausland

Die Anerkennung eines im Ausland erworbenen Vorbildungsnachweises setzt grundsätzlich voraus, dass der Bewerber damit auch im Herkunftsland das angestrebte Studium aufnehmen könnte und über Vorkenntnisse verfügt, die ein sinnvolles Studium an einer bayerischen Hochschule ermöglichen.

Lediglich für die Zeugnisse der folgenden Schulen ist keine Anerkennung notwendig: s. Ausländisches Zeugnis.

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