In zulassungsbeschränkten Studiengängen ist ein Hochschulwechsel mangels freier Studienplätze an der gewünschten Hochschule oftmals äußerst schwierig. Aufgrund dieser Schwierigkeiten wurde daher - neben den formalen Zulassungsverfahren an den Universitäten - die Möglichkeit des sogenannten Studienplatztausches geschaffen.
1. Ein Studienplatztausch bei zulassungsbeschränkten Studiengängen bedarf vor seinem Vollzug der Zustimmung der beteiligten Hochschulen. Bitte beachten Sie nachfolgende wichtigen Hinweise:
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf Vornahme des Tausches.
- Die LMU ist bis auf die Zustimmung zum Tauschvorhaben und die Vollzugsakte (Exmatrikulation, Immatrikulation/Fachwechsel) am Tauschprozess nicht beteiligt.
- Die LMU erteilt keine Zustimmung zu einem Studienplatztausch, der gegen ein Versprechen eines Entgelts oder eines sonstigen vermögensrechtlichen Vorteils zwischen den Tauschpartnern vereinbart wird.
Besonderheit im Studiengang Humanmedizin: Im Studiengang Humanmedizin findet nach dem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ein sogenanntes Übernahmeverfahren statt. Einem Studienplatztausch zum 1. klinischen Fachsemester zwischen LMU und TUM im Anschluss dieses Übernahmeverfahrens wird nicht zugestimmt.
2. Der Studienplatztausch muss kapazitätsneutral erfolgen:
- Beide Tauschpartner müssen zwingend im gleichen Studiengang und gleichen Fachsemester an einer deutschen Universität ordentlich und endgültig immatrikuliert sein.
- Bei den Tauschpartnern müssen grundsätzlich die Studien- und Prüfungsleistungen übereinstimmen.
- Bei Studierenden der Medizin werden nach der Ärztlichen Vorprüfung die klinischen Fachsemester zugrundegelegt. Bei einem Tausch in ein klinisches Fachsemester ist die Anzahl der vorklinischen Fachsemester unerheblich.
3. Der Studienplatztausch muss form- und fristgerecht beantragt werden:
- Der Antrag auf Studienplatztausch muss per E-Mail gestellt werden (siehe FAQ).
- Zusätzlich ist das folgende Antragsformular Studienplatztausch (PDF, 192 KB) vollständig auszufüllen. Bitte unterschreiben Sie das ausgedruckte Antragsformular, scannen Sie dieses und senden Sie es zusammen mit den weiteren benötigten Unterlagen (siehe FAQ) unter studienplatztausch@lmu.de ein.
- Der Antrag muss bis zu dem von der Universität festgesetzten Termin (s. Amtliche Bekanntmachung) gestellt worden sein.
4. Ein Studienplatztausch wird erst vollzogen (= wechselseitige Exmatrikulation und Immatrikulation), wenn alle beteiligten Tauschpartnerinnen und Tauschpartner sowie alle beteiligten Hochschulen zugestimmt haben.
- Bitte senden Sie uns die Zustimmung(en) der weiteren beteiligten Hochschule(n) als Mailanhang zu. Bitte geben Sie stets im Betreff Ihre Ticket-Nummer (Beispiel: "Ticket#xxxxxxxxxxx") an.
- Für die Vollständigkeit der Unterlagen sind sie selbst verantwortlich. Die LMU fordert keine Unterlagen nach.
Ein Ringtausch, an dem mehr als zwei Universitäten beteiligt sind, ist grundsätzlich möglich.
In einigen Fällen benötigen Sie die Zustimmung der Studiendekanin/des Studiendekans. Diese holen Sie bitte selbständig ein. Dies erfolgt meistens durch ein formloses Schreiben.
Wenn Sie den Tauschantrag schon gestellt und eine Ticketnummer via E-Mail erhalten haben, geben Sie zur einfacheren Zuordnung bitte immer diese Ticketnummer im Betreff Ihrer E-Mails (Beispiel: Ticket#xxxxxxxxx) an.
Informationen und Formulare Studienplatztausch zum Download
FAQ zum Studienplatztausch
E-Mail-Adresse:
Bitte senden Sie Ihre E-Mail an studienplatztausch@lmu.de
Diese E-Mail-Adresse dient nur zur Antragsstellung sowie zur Nachreichung von Unterlagen.
Allgemeine Anfragen richten Sie bitte an die Zentrale Studienberatung.
Betreff der E-Mail:
Bitte geben Sie im Betreff Ihrer E-Mail nur die Nachnamen der am Tausch beteiligten Personen an (mindestens zwei, bei Ringtausch auch mehr). Die Nennung des Begriffs Studienplatztausch ist nicht nötig.
Lauftext der E-Mail:
Im Text der E-Mail geben Sie bitte noch folgende Informationen an:
- Studiengang und Fachsemester, für das der Tausch beantragt wird.
- Namen und Kontaktdaten (inkl. Telefonnummern) der beteiligten Personen
Anhänge:
Bitte senden Sie alle einzureichenden Unterlagen (Auflistung im nächsten Punkt) als Anhang Ihrer E-Mail ein. Nach dem Eingang der E-Mail bei uns wird ein Ticket generiert und Sie erhalten eine Ticketnummer. Sollten Sie etwas vergessen haben oder Unterlagen/Informationen nachreichen wollen, können Sie uns erneut eine E-Mail schreiben und die Ticketnummer (Beispiel: Ticket#xxxxxxxxx) in den Betreff einsetzen.
Bitte beachten Sie, dass wir bei unvollständigen Unterlagen keine E-Mail an Sie senden, um etwas nachzufordern. Achten Sie deshalb bitte - in Ihrem eigenen Interesse - auf Vollständigkeit Ihrer Unterlagen.
Ihr Antrag wird erst bearbeitet, wenn alle Unterlagen vollständig sind.
Abhängig vom gewählten Studiengang müssen ggf. unterschiedliche Unterlagen eingereicht werden:
In jedem Fall sind einzureichen:
- Von allen Teilnehmenden des Tausches unterschriebenes PDF des Antragsformulars (PDF, 178 KB). Wenn es für Sie hilfreich ist, können die Unterschriften auf mehrfach ausgefüllten Antragsformularen eingereicht werden.
- Immatrikulationsbescheinigungen von beiden (allen) Tauschpartnern
- Erklärung, dass keine finanziellen Absprachen erfolgt sind (PDF, 111 KB)
- Zulassungsbescheide von beiden Tauschpartnern
- Scan/Kopie der Hochschulzugangsberechtigung des/der Antragsteller/in, der/die an die LMU tauschen möchte.
Abhängig vom Studiengang und der Fachsemesterzahl sind einzureichen:
- Bei Tausch in ein höheres Fachsemester (bei Humanmedizin nur in einem höheren vorklinischen Semester erforderlich): Einwilligung durch die Studiendekanin/den Studiendekan des Faches
- Humanmedizin bei Tausch in ein klinisches Fachsemester: Physikumszeugnis
- Pharmazie ab 5. Fachsemester: Zeugnis des ersten Staatsexamens
- Tiermedizin ab 6. Fachsemester: Zeugnis Vorphysikum und Physikum (sofern vorliegend)
- Zahnmedizin: Nachweis der naturwissenschaftlichen (sofern vorliegend) und der zahnärztlichen Vorprüfung (sofern vorliegend)
- Ein Studienplatztausch ist grundsätzlich in jedem zulassungsbeschränkten Fachsemester möglich.
- Ein Studienplatztausch ist grundsätzlich nur innerhalb der Regelstudienzeit möglich.
- Ein Studienplatztausch ist grundsätzlich auch zu einem ersten Fachsemester möglich.
- Das Fachsemester muss gleich sein.
- Eine Ausnahme bildet ein Tausch in Humanmedizin zum 1. klinischen Fachsemester. Wie viele Fachsemester man im vorklinischen Studium immatrikuliert war, ist unerheblich.
- Bei einem Tausch innerhalb des klinischen Abschnitts (1. und höhere klinische Fachsemester) der Humanmedizin müssen die klinischen Fachsemester gleich sein.
- Die bisher erbrachten Leistungen müssen nicht identisch sein, jedoch müssen in den meisten Fällen die betreffenden Studiendekaninnen und -dekane dem Tausch zustimmen. Ausnahmen siehe oben.
- Wenn Sie an die LMU tauschen möchten, setzen Sie sich bitte selbstständig und direkt mit den jeweils zuständigen (Studien-)dekaninnen und -dekanen in Verbindung. Diese erstellen ein formloses Schreiben, das Sie bitte per E-Mail an die o. g. E-Mail-Adresse an uns senden. Hierbei geben Sie bitte unbedingt die Ticketnummer Ihres Antrags im Betreff Ihrer E-Mail an.
- Die Zulassungen können über unterschiedliche Quoten erfolgt sein.
- Das gilt ebenso für Zulassungen in der sog. Landarzt-Quote.
- Die Antragsfrist für einen Tausch zum Sommersemester ist der 15. April.
Die Antragsfrist für einen Tausch zum Wintersemester ist der 15. Oktober. - Die Fristen finden Sie unter Amtliche Bekanntmachungen in dieser amtlichen Bekanntmachung:
„…BEKANNTMACHUNG der Antragsfrist für einen Studienplatztausch zum …-semester …“
- Unabhängig davon, ob die weiteren beteiligten Universitäten bereits zugestimmt haben, wird Ihr Antrag bearbeitet und diesem zugestimmt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
- Sie sollten sich unbedingt für das Semester rückmelden, in das Sie tauschen möchten, denn das ist eine der notwendigen Voraussetzungen für den Tausch
- Sie müssen sich immatrikulieren, da der Tausch voraussetzt, an einer deutschen Hochschule immatrikuliert zu sein.
- Die Tauschpartner sollten sich erst exmatrikulieren, wenn beide/alle Tauschpartnerinnen und -partner und beide/alle beteiligten Tausch-Universitäten schriftlich zugestimmt haben.
- Die wechselseitige Exmatrikulation und Immatrikulation (= Vollzug des Tausches) erfolgt in eigener Verwantwortung der Tauschpartner. Bitte informieren Sie sich auf unserer Website über den Vorgang der Exmatrikulation bzw. den Vorgang der Immatrikulation.
- Ein Studienplatztausch zwischen der LMU und der TUM ist grundsätzlich möglich.
- Ein Tausch innerhalb des sogenannten Übernahmeverfahrens in den Klinischen Abschnitt (1. klinisches Fachsemester) ist ausgeschlossen.
Ein Tausch im 1. klinischen Fachsemester ist nur möglich, wenn
- ein form- und fristgerechter Tauschantrag mit allen notwendigen Unterlagen vorliegt UND
- die Tauschpartnerin bzw. der Tauschpartner der LMU an die LMU übernommen wurde (Verfahren zur Übernahme in den Klinischen Abschnitt im Studiengang Humanmedizin).
- Humanmedizin
- Tiermedizin
- Zahnmedizin
- Pharmazie
Bitte beachten Sie:
- Ein Tausch findet nur im zulassungsbeschränkten Bereich statt.
- Bei nicht zulassungsbeschränkten Fachsemestern findet kein Tausch statt.