Kirchenrecht interkonfessionell (Zertifikat/Aufbaustudium)
Das Zertifikatsstudium „Kirchenrecht interkonfessionell“ soll den Studierenden einen Überblick über die unterschiedlichen Rechtsordnungen der christlichen Kirchen vermitteln.
Das Zertifikatsstudium „Kirchenrecht interkonfessionell“ soll den Studierenden einen Überblick über die unterschiedlichen Rechtsordnungen der christlichen Kirchen vermitteln.
Die christlichen Kirchen arbeiten in Deutschland verstärkt zusammen, indem sie sich rechtlicher Instrumente bedienen. Zugleich bringt das immer häufigere und selbstverständlichere Zusammenleben von Gläubigen verschiedener konfessionen Konsequenzen für die kirchlichen Ordnungen mit sich. Juristische und theologische Berufe, die sich damit befassen, entdecken zunehmend den Bedarf, nicht nur das eigene Kirchenrecht zu kennen, sondern zumindest in Grundzügen auch das der Anderen.
Im Einzelnen sollen die Studierenden folgende Kompetenzenerwerben:
Dem Zertifikatsprogramm kommen zwei Besonderheiten der LMU zugute: die institutionelle Verankerung dreier christlicher Theologien – katholisch, evangelisch
und orthodox – sowie der kirchenrechtliche Schwerpunkt durch das Klaus-
Mörsdorf-Studium für Kanonistik. Das Zertifikatsprogramm bündelt rechtsbezogene
Lehrveranstaltungen aus den drei Theologien, um den Studierenden die konfessionsübergreifende Teilnahme zu ermöglichen.
Ziel des in der vorliegenden Ordnung geregelten Zertifikatsprogramms
„Kirchenrecht interkonfessionell“ ist es, berufliche Teilqualifikationen (Art. 77
Abs. 5 BayHIG) zu vermitteln.
Voraussetzung für die Aufnahme in das Zertifikatsprogramm ist eine Immatrikulation in einem Studiengang an der LMU. Die Bewerbung zur Teilnahme am Zertifikatsprogramm ist innerhalb eines Kalenderjahres für das jeweils folgende Wintersemester bis zum 30. September und für das jeweils folgende Sommersemester bis zum 31. März (Ausschlussfristen) bei der Programmleitung möglich.
Sprechstunden, Aushänge, Änderungen des Lehrangebots
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