Kirchenrecht interkonfessionell (Zertifikat/Aufbaustudium)

Das Zertifikatsstudium „Kirchenrecht interkonfessionell“ soll den Studierenden einen Überblick über die unterschiedlichen Rechtsordnungen der christlichen Kirchen vermitteln.

Beschreibung des Studienfachs

Die christlichen Kirchen arbeiten in Deutschland verstärkt zusammen, indem sie sich rechtlicher Instrumente bedienen. Zugleich bringt das immer häufigere und selbstverständlichere Zusammenleben von Gläubigen verschiedener konfessionen Konsequenzen für die kirchlichen Ordnungen mit sich. Juristische und theologische Berufe, die sich damit befassen, entdecken zunehmend den Bedarf, nicht nur das eigene Kirchenrecht zu kennen, sondern zumindest in Grundzügen auch das der Anderen.

Im Einzelnen sollen die Studierenden folgende Kompetenzenerwerben:

  1. Bewusstsein für die Existenz unterschiedlicher Rechtsverständnisse und theologischer Zugänge zum Recht in verschiedenen konfessionellen Traditionen;
  2. Grundkenntnisse der wichtigsten Rechtsquellen und der Organisationsstrukturen verschiedener Kirchen sowie der Regelung ausgewählter Grundvollzüge;
  3. Anwendung vergleichender Methoden, um Ähnlichkeiten und Unterschiedein verschiedenen kirchlichen Ordnungen festzustellen;
  4. Fähigkeit, das erworbene Wissen mit den Anforderungen der Praxis in Beziehung zu setzen;
  5. Einblick in das staatliche Religionsrecht und das Recht einzelner nichtchristlicher Religionsgemeinschaften.

Dem Zertifikatsprogramm kommen zwei Besonderheiten der LMU zugute: die institutionelle Verankerung dreier christlicher Theologien – katholisch, evangelisch
und orthodox – sowie der kirchenrechtliche Schwerpunkt durch das Klaus-
Mörsdorf-Studium für Kanonistik. Das Zertifikatsprogramm bündelt rechtsbezogene
Lehrveranstaltungen aus den drei Theologien, um den Studierenden die konfessionsübergreifende Teilnahme zu ermöglichen.

Tätigkeits- und Berufsfelder

Ziel des in der vorliegenden Ordnung geregelten Zertifikatsprogramms
„Kirchenrecht interkonfessionell“ ist es, berufliche Teilqualifikationen (Art. 77
Abs. 5 BayHIG) zu vermitteln.

Fakten auf einen Blick

Studiengang
Kirchenrecht interkonfessionell (Zertifikat/Aufbaustudium)
Abschlussgrad
Zertifikat/Aufbaustudium
Regelstudienzeit
4 Fachsemester

Bewerbung und Zulassung

Zulassungsmodus 1. Semester
Freie Studiengänge
Zulassungsmodus höheres Semester
Freier Zugang
Zugangsdetails

Voraussetzung für die Aufnahme in das Zertifikatsprogramm ist eine Immatrikulation in einem Studiengang an der LMU. Die Bewerbung zur Teilnahme am Zertifikatsprogramm ist innerhalb eines Kalenderjahres für das jeweils folgende Wintersemester bis zum 30. September und für das jeweils folgende Sommersemester bis zum 31. März (Ausschlussfristen) bei der Programmleitung möglich.

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