Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) - Gehörlosenpädagogik (Master/Hauptfach)

Beschreibung des Studienfachs

Die Immatrikulation für die beiden „allgemeinen“ Masterstudiengänge Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) – Gehörlosenpädagogik sowie Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) – Schwerhörigenpädagogik wird bis einschließlich zum Sommersemester 2026 ausgesetzt. Achtung: Das betrifft nicht die beiden Modellstudiengänge PIR, die für das Lehramt qualifizieren!

Der Masterstudiengang Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) – Gehörlosenpädagogik hat ein interdisziplinäres und forschungsorientiertes Profil, das auf die Erweiterung und Vertiefung des Wissens und Könnens im Fachbereich Gehörlosenpädagogik ausgerichtet ist. Er führt zu einer Spezialisierung auf die Prävention, Inklusion und Rehabilitation von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Gehörlosigkeit. Der Masterstudiengang Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) − Gehörlosenpädagogik baut auf die visuell-auditive Studienausrichtung des Bachelor- und Modellstudiengangs Prävention, Integration und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung bzw. des Bachelorstudiengangs Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung konsekutiv auf. Es werden vertiefte fachspezifische pädagogische, andragogische, geragogische, ethische, sozialrechtliche, audiologische, diagnostische, psychologische, kommunikative und gebärdensprachliche Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt.

Die Erweiterung und Vertiefung wissenschaftlichen und empirischen Wissens und Könnens sind ebenfalls wesentliche Qualifikationsziele. Die Absolventinnen und Absolventen werden damit zu einer beruflichen Tätigkeit und Weiterqualifizierung in Wissenschaft und Forschung befähigt.

Weitere Informationen

Fakten auf einen Blick

Studiengang
Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) - Gehörlosenpädagogik (Master)
Abschlussgrad
Master of Science (M.Sc.)
Fachtyp
Hauptfach
Regelstudienzeit
4 Fachsemester

Bewerbung und Zulassung

Zulassungsmodus 1. Semester
Kein Studienbeginn möglich
Zulassungsmodus höheres Semester
Keine Zulassung höherer Fachsemester
Zugangsdetails

Voraussetzung für die Immatrikulation in diesen Masterstudiengang ist der Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses im Umfang von mindestens 180 ECTS-Punkten oder eines gleichwertigen Abschlusses aus dem Inland oder Ausland der Fachrichtung Prävention, Integration und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung oder Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung. Außerdem muss der Erwerb von mindestens sechs ECTS-Punkten entsprechend dem Wahlpflichtmodul „Spezielle Fragen der Gehörlosenpädagogik“ im Bachelor- und Modellstudiengang Prävention, Integration und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung an der Ludwig-Maximilians-Universität München oder dem Wahlpflichtmodul „Spezielle Fragen einer Gehörlosenpädagogik und -didaktik“ im Bachelorstudiengang Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung an der Ludwig-Maximilians-Universität München nachgewiesen werden.

Bei Absolventinnen und Absolventen, die keinen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder gleichwertigen Abschluss aus dem Inland oder Ausland der Fachrichtung Prävention, Integration und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung (Modellstudiengang) bzw. der Fachrichtung Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung (Modellstudiengang) vorweisen können, wird darüber hinaus die erfolgreiche Teilnahme an einem Eignungsverfahren vorausgesetzt.

Der Antrag auf Bewerbung zum Eignungsverfahren ist für das jeweils folgende Wintersemester bis zum 15. Juli beim Lehrstuhl für Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik einzureichen (Ausschlussfrist).

Besondere Zulassungsvoraussetzungen

Eignungsverfahren nur für Bewerber, die über keinen Bachelor-Abschluss des Faches PIR bei Hörschädigung an der LMU verfügen.

Link zum Fach
Master Prävention, Inklusion und Rehabilitation

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