Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) - Schwerhörigenpädagogik (Modellstudiengang) (Master/Hauptfach)

Beschreibung des Studienfachs

Der Masterstudiengang Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) − Schwerhörigenpädagogik (Modellstudiengang) hat ein interdisziplinäres und forschungsorientiertes Profil, das auf die Erweiterung und Vertiefung des Wissens und Könnens in den Fachbereichen Schwerhörigenpädagogik und Grundschulpädagogik sowie im Bereich des Erziehungswissenschaftlichen Studiums ausgerichtet ist. Er führt zu einer Spezialisierung auf die Prävention, Inklusion und Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen mit Schwerhörigkeit, Ertaubung, Cochlea Implantat sowie Auditiver Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung, wobei Frühförderung, schulvorbereitende Einrichtungen und die berufliche Ausbildung eingeschlossen sind.

Der Masterstudiengang baut auf die auditiv-visuelle Studienausrichtung des Bachelorstudiengangs Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung (Modellstudiengang) mit dem Studium des Fachs Grundschulpädagogik und -didaktik als Nebenfach im Umfang von 60 ECTS-Punkten (bzw. des Bachelor- und Modellstudiengangs Prävention, Integration und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung mit dem Studium des Fachs Grundschulpädagogik und -didaktik als Nebenfach im Umfang von 60 ECTS-Punkten) konsekutiv auf.

Die vorgenannten Studiengänge bereiten gemeinsam auf die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik mit der vertieft studierten Fachrichtung Schwerhörigenpädagogik nach der Ordnung der Ersten Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung I – LPO I) vor. Entsprechend sind die Qualifikationsziele auf die Tätigkeit im Lehramt Schwerhörigenpädagogik ausgerichtet. Es werden vertiefte fachspezifische pädagogische, didaktische, audiologische, diagnostische, psychologische, kommunikative und audiopädagogisch-rehabilitative sowie grundschulpädagogische und -didaktische und erziehungswissenschaftliche Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt.

Die Erweiterung und Vertiefung wissenschaftlichen und empirischen Wissens und Könnens sind ebenfalls wesentliche Qualifikationsziele. Die Absolventinnen und Absolventen werden damit zu einer beruflichen Tätigkeit und Weiterqualifizierung in Wissenschaft und Forschung befähigt. Der Masterstudiengang stellt einen Modellstudiengang nach Art. 19 des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes dar.

Weitere Informationen

Fakten auf einen Blick

Studiengang
Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) - Schwerhörigenpädagogik (Modellstudiengang) (Master)
Abschlussgrad
Master of Science (M.Sc.)
Fachtyp
Hauptfach
Regelstudienzeit
4 Fachsemester

Bewerbung und Zulassung

Zulassungsmodus 1. Semester
Eignungsverfahren
Zulassungsmodus höheres Semester
Eignungsverfahren

Ihr Weg zum Studienplatz

Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften

Prüfungsangelegenheiten, Prüfungsanmeldung, Semesteranrechnungsbescheide

Wonach suchen Sie?