Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) - Schwerhörigenpädagogik (Modellstudiengang) (Master/Hauptfach)

Beschreibung des Studienfachs

Der Masterstudiengang Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) − Schwerhörigenpädagogik (Modellstudiengang) hat ein interdisziplinäres und forschungsorientiertes Profil, das auf die Erweiterung und Vertiefung des Wissens und Könnens in den Fachbereichen Schwerhörigenpädagogik und Grundschulpädagogik sowie im Bereich des Erziehungswissenschaftlichen Studiums ausgerichtet ist. Er führt zu einer Spezialisierung auf die Prävention, Inklusion und Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen mit Schwerhörigkeit, Ertaubung, Cochlea Implantat sowie Auditiver Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung, wobei Frühförderung, schulvorbereitende Einrichtungen und die berufliche Ausbildung eingeschlossen sind.

Der Masterstudiengang baut auf die auditiv-visuelle Studienausrichtung des Bachelorstudiengangs Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung (Modellstudiengang) mit dem Studium des Fachs Grundschulpädagogik und -didaktik als Nebenfach im Umfang von 60 ECTS-Punkten (bzw. des Bachelor- und Modellstudiengangs Prävention, Integration und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung mit dem Studium des Fachs Grundschulpädagogik und -didaktik als Nebenfach im Umfang von 60 ECTS-Punkten) konsekutiv auf.

Die vorgenannten Studiengänge bereiten gemeinsam auf die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik mit der vertieft studierten Fachrichtung Schwerhörigenpädagogik nach der Ordnung der Ersten Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung I – LPO I) vor. Entsprechend sind die Qualifikationsziele auf die Tätigkeit im Lehramt Schwerhörigenpädagogik ausgerichtet. Es werden vertiefte fachspezifische pädagogische, didaktische, audiologische, diagnostische, psychologische, kommunikative und audiopädagogisch-rehabilitative sowie grundschulpädagogische und -didaktische und erziehungswissenschaftliche Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt.

Die Erweiterung und Vertiefung wissenschaftlichen und empirischen Wissens und Könnens sind ebenfalls wesentliche Qualifikationsziele. Die Absolventinnen und Absolventen werden damit zu einer beruflichen Tätigkeit und Weiterqualifizierung in Wissenschaft und Forschung befähigt. Der Masterstudiengang stellt einen Modellstudiengang nach Art. 19 des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes dar.

Weitere Informationen

Fakten auf einen Blick

Studiengang
Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) - Schwerhörigenpädagogik (Modellstudiengang) (Master)
Abschlussgrad
Master of Science (M.Sc.)
Fachtyp
Hauptfach
Regelstudienzeit
4 Fachsemester

Bewerbung und Zulassung

Zulassungsmodus 1. Semester
Eignungsverfahren
Zulassungsmodus höheres Semester
Eignungsverfahren
Zugangsdetails

Voraussetzung für die Immatrikulation in diesen Masterstudiengang ist der Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses im Umfang von mindestens 180 ECTS-Punkten oder eines gleichwertigen Abschlusses aus dem Inland oder Ausland der Fachrichtung Prävention, Integration und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung (Modellstudiengang) oder Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung (Modellstudiengang). Außerdem muss der Erwerb von mindestens sechs ECTS-Punkten entsprechend dem Wahlpflichtmodul „Spezielle Fragen der Schwerhörigenpädagogik“ im Bachelor- und Modellstudiengang Prävention, Integration und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung an der Ludwig-Maximilians-Universität München oder dem Wahlpflichtmodul „Spezielle Fragen einer Schwerhörigenpädagogik und -didaktik“ im Bachelorstudiengang Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung (Modellstudiengang) an der Ludwig-Maximilians-Universität München sowie von mindestens 48 ECTS-Punkten entsprechend dem Studienangebot im Fach Grundschulpädagogik und -didaktik als Nebenfach im Umfang von 60 ECTS-Punkten für den Bachelorstudiengang Prävention, Integration und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung oder Grundschulpädagogik und -didaktik als Nebenfach im Umfang von 60 ECTS-Punkten für den Bachelorstudiengang Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung (Modellstudiengang) an der Ludwig-Maximilians-Universität München nachgewiesen werden.

Bei Absolventinnen und Absolventen, die keinen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder gleichwertigen Abschluss aus dem Inland oder Ausland der Fachrichtung Prävention, Integration und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung (Modellstudiengang) bzw. der Fachrichtung Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung (Modellstudiengang) vorweisen können, wird darüber hinaus die erfolgreiche Teilnahme an einem Eignungsverfahren vorausgesetzt.

Der Antrag auf Bewerbung zum Eignungsverfahren ist für das jeweils folgende Wintersemester bis zum 15. Juli beim Lehrstuhl für Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik einzureichen (Ausschlussfrist).

Besondere Zulassungsvoraussetzungen

Eignungsverfahren nur für Bewerber, die über keinen Bachelor-Abschluss des Faches PIR bei Hörschädigung der LMU verfügen.

Link zum Fach
Master Prävention, Inklusion und Rehabilitation

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