Sprachheilpädagogik (Lehramt Mittelschule/Erweiterungsfach)

Beschreibung des Studienfachs

Im Zentrum des Studienfachs Sprachheilpädagogik stehen Kinder und Jugendliche mit Sprach-, Sprech-, Stimm-, Redefluss- und Schluckstörungen. In Lehre und Forschung liegen die Arbeitsschwerpunkte des Lehrstuhls auf interdisziplinären Fragen der Erziehung, Bildung, Therapie und des Unterrichts betroffener Kinder und Jugendlicher, sowie der Früherkennung, Prävention und Diagnostik sprachlicher Einschränkungen.

Die Sprachheilpädagogik ist eine erziehungswissenschaftliche Disziplin, weshalb neben der Therapie der spezifischen sprachlichen Symptomatik vor allem auch deren Auswirkungen auf andere Entwicklungsbereichen, insbesondere die psychosoziale und schulische Entwicklung in den Blick genommen wird.
Sprachliche Kompetenzen sind die Grundvoraussetzung für schulisches Lernen und eine maximale soziale Integration. Sprachliche Einschränkungen, die die Aneignung schulischer Inhalte und eine vollständige Teilhabe erschweren, kommen bei Kindern mit unterschiedlichen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten, aber natürlich auch bei Kindern mit mangelnden Deutschkenntnissen in der Folge eines Migrationshintergrunds vor. Aus diesem Grund ist der förderliche Umgang mit betroffenen Kindern und Jugendlichen ein Aufgabengebiet, von dem ein großer Teil der Kinder und Jugendlichen an verschiedenen Schulen profitieren können.

Neben pädagogischen und didaktischen Fragestellungen liegt ein weiterer Schwerpunkt im Studiengang Sprachheilpädagogik auf der Diagnostik und Therapie sprachlicher Einschränkungen. Studierende der Sprachheilpädagogik werden somit sowohl auf die anspruchsvolle und abwechslungsreiche unterrichtliche Arbeit als auch auf die Therapie mit sprachlich beeinträchtigten Kindern vorbereitet.

Tätigkeits- und Berufsfelder

Die sonderpädagogische Qualifikation ermöglicht Ihnen einen Einblick in die jeweils gewählte sonderpädagogische Fachrichtung und vermittelt Ihnen ein Hintergrundwissen zu dieser Art der Beeinträchtigung. Durch dass Erweiterungsstudium werden Sie insbesondere auf die Arbeit in inklusiven Klassen vorbereitet. Bitte beachten Sie, dass Sie durch Studium einer sonderpädagogischen Qualifikation nicht zur/zum Förderschullehrer/in werden.

Erwünschtes Profil

Haben Sie die Informationsfilme über die Lehramtsfächer schon gesehen? Sie bekommen einen Überblick, was im Studium auf Sie zukommt und welche Voraussetzungen Sie mitbringen sollten. Schauen Sie doch mal rein

Fakten auf einen Blick

Studiengang
Sprachheilpädagogik (Lehramt / Mittelschule)
Abschlussgrad
Lehramt Staatsexamen
Fachtyp
Erweiterungsfach

Bewerbung und Zulassung

Zulassungsmodus 1. Semester
Freie Studiengänge
Zulassungsmodus höheres Semester
Freier Zugang
Link zum Fach
Lehramt Sprachheilpädagogik

Ihr Weg zum Studienplatz

Der Studiengang im Detail

Es müssen keine Studienleistungen erworben werden. Jedoch sind Praktika als Zulassungsvoraussetzung zur Ersten Staatsprüfung zu absolvieren.

Im Falle einer Erweiterung ist es daher hilfreich, mit dem Fachstudienberater des von Ihnen gewählten Faches (siehe unten) bezüglich Zeitpunkt, Art der Erweiterung und vor allem, wie Sie sich am besten auf die Staatsprüfung vorbereiten, zu sprechen.

Weitere Informationen zum Erweiterungsfach finden Sie auf der Homepage des Münchener Zentrums für Lehrerbildung.

Deutsch. Englischkenntnisse sind zum Lesen wissenschaftlicher Literatur in internationalen Fachzeitschriften notwendig.

Praktikum an einem Sonderpädagogischen Förderzentrum (entspricht dem sonderpädagogischen Blockpraktikum)

  • Dauer: 2 zusammenhängende Wochen (10 Schultage)
  • Steht in Verbindung mit den didaktischen Lehrveranstaltungen in der gewählten sonderpädagogischen Fachrichtung.
  • Die Aufgaben und Studienziele entsprechen denen des sonderpädagogischen Blockpraktikums (LPO I, § 93, Abs.1 Nr. 4) beschränkt auf die Fächer des Studierenden.

Das Studium der sonderpädagogischen Qualifikation schließt mit der Ersten Staatsprüfung ab. Die Prüfungsteile zur Ersten Staatsprüfung sind der aktuellen Lehramtsprüfungsordnung I (2008) §101 - § 109 zu entnehmen

Die Anmeldung erfolgt bei der Außenstelle des Prüfungsamtes. (Kontakt siehe unten).

Angebote zur Studienorientierung

Außenstelle des Prüfungsamts für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

Zuständigkeitsbereich:

Anmeldung, Zulassung und Durchführung der Ersten Staatsexamensprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften

Prüfungsangelegenheiten, Prüfungsanmeldung, Semesteranrechnungsbescheide

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