Sprachheilpädagogik (Lehramt Sonderpädagogik mit Grundschuldidaktik /Unterrichtsfach)

Beschreibung des Studienfachs

Im Zentrum des Studienfachs Sprachheilpädagogik stehen Kinder und Jugendliche mit Sprach-, Sprech-, Stimm-, Redefluss- und Schluckstörungen. In Lehre und Forschung liegen die Arbeitsschwerpunkte des Lehrstuhls auf interdisziplinären Fragen der Erziehung, Bildung, Therapie und des Unterrichts betroffener Kinder und Jugendlicher, sowie der Früherkennung, Prävention und Diagnostik sprachlicher Einschränkungen.

Die Sprachheilpädagogik ist eine erziehungswissenschaftliche Disziplin, weshalb neben der Therapie der spezifischen sprachlichen Symptomatik vor allem auch deren Auswirkungen auf andere Entwicklungsbereichen, insbesondere die psychosoziale und schulische Entwicklung in den Blick genommen wird.

Sprachliche Kompetenzen sind die Grundvoraussetzung für schulisches Lernen und eine maximale soziale Integration. Sprachliche Einschränkungen, die die Aneignung schulischer Inhalte und eine vollständige Teilhabe erschweren, kommen bei Kindern mit unterschiedlichen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten, aber natürlich auch bei Kindern mit mangelnden Deutschkenntnissen in der Folge eines Migrationshintergrunds vor. Aus diesem Grund ist der förderliche Umgang mit betroffenen Kindern und Jugendlichen ein Aufgabengebiet, von dem ein großer Teil der Kinder und Jugendlichen an verschiedenen Schulen profitieren können.

Neben pädagogischen und didaktischen Fragestellungen liegt ein weiterer Schwerpunkt im Studiengang Sprachheilpädagogik auf der Diagnostik und Therapie sprachlicher Einschränkungen. Studierende der Sprachheilpädagogik werden somit sowohl auf die anspruchsvolle und abwechslungsreiche unterrichtliche Arbeit als auch auf die Therapie mit sprachlich beeinträchtigten Kindern vorbereitet.

Sprachheilpädagogen können an allen Einrichtungen eingesetzt werden, in denen Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet und gefördert werden. Bevorzugt arbeiten sie an Schulen zur Sprachförderung, sonderpädagogischen Förderzentren, dem Mobilen Sonderpädagogischen Dienst und Schulen mit dem Profil der Inklusion.

Tätigkeits- und Berufsfelder

Sonderschullehrer mit Hauptfach Sprachheilpädagogik können an jeder Förderschule eingesetzt werden. Häufig arbeiten sie an (nur noch wenigen) Schulen zur Sprachförderung, sonderpädagogischen Förderzentren, Sonderpädagogischen Beratungsstellen oder im mobilen sonderpädagogischen Dienst an Grund-/ Hauptschulen. Sonderschullehrer können sowohl im Grundschul- als auch im Hauptschulbereich eingesetzt werden, unabhängig davon, welche Didaktik im Studium gewählt wurde.

Erwünschtes Profil

Als Studierende des Lehramts für Sonderpädagogik bzw. der sonderpädagogischen Qualifikation sollten Sie sich für sprachheilpädagogische (v.a. linguistische, medizinische, diagnostische, therapeutische) Inhalte und Aufgabenstellungen allgemein interessieren. Für die Schülerinnen und Schüler sollten Sie Geduld, eine belastbare Stimme, gute Sprachfähigkeiten (v.a. Aussprache, Grammatik, Rechtschreiben) und Spaß an der Arbeit mit Gruppen haben. Im Studium wird selbstständiges Arbeiten und Lesen von Literatur (auch englischer Literatur) erwartet.

Haben Sie die Informationsfilme über die Lehramtsfächer schon gesehen? Sie bekommen einen Überblick, was im Studium auf Sie zukommt und welche Voraussetzungen Sie mitbringen sollten. Schauen Sie doch mal rein!

Alle Informationen zum Studiengang finden Sie kompakt zusammengefasst im Infoblatt (PDF, 81 KB).

Fakten auf einen Blick

Studiengang
Sprachheilpädagogik (Lehramt / Sonderpädagogik mit Grundschuldidaktik )
Abschlussgrad
Lehramt Staatsexamen
Fachtyp
Unterrichtsfach
Regelstudienzeit
9 Fachsemester
Mindeststudienzeit
8 Fachsemester

Bewerbung und Zulassung

Formale Studienvoraussetzung
Hochschulzugangsberechtigung
Zulassungsmodus 1. Semester
Freie Studiengänge
Zulassungsmodus höheres Semester
Freier Zugang
Link zum Fach
Lehramt Sprachheilpädagogik

Ihr Weg zum Studienplatz

Der Studiengang im Detail

Studienaufbau ab Beginn Wintersemester 2020/21

1. Semester

P 1 Grundlagen der Sprachheilpädagogik

  • Theorien und Handlungsfelder der Sprachheilpädagogik (Vorlesung, 3 ECTS)

Aus den Wahlpflichtmodulen WP 1 und WP 2 ist ein Wahlpflichtmodul zu wählen:

WP 1 Einführung in die Sonderpädagogik I

  • Einführung in die inklusive Pädagogik (Vorlesung, 2 ECTS)
  • Einführung in die Heil- und Sonderpädagogik – Ausgewählte Fragen der Prävention, Inklusion und Rehabilitation (Vorlesung, 2 ECTS)
  • Einführung in die Förderdiagnostik (Vorlesung, 3 ECTS)
  • Anatomie und Physiologie (Vorlesung, 2 ECTS)
WP 2 Einführung in die Sonderpädagogik II
  • Einführung in die inklusive Pädagogik (Vorlesung, 2 ECTS)
  • Einführung in die heil- und sonderpädagogische Psychologie und Soziologie (Vorlesung, 2 ECTS)
  • Einführung in die Förderdiagnostik (Vorlesung, 3 ECTS)
  • Anatomie und Physiologie (Vorlesung, 2 ECTS)

2. Semester

P 1 Grundlagen der Sprachheilpädagogik

  • Normaler und gestörter Spracherwerb (Seminar, 3 ECTS)
  • Sprachwissenschaftliche Grundlagen (Seminar, 2 ECTS)
  • Übung zum Seminar Sprachwissenschaftliche Grundlagen (Übung, 1 ECTS)
P 2 Grundlagen und Diagnostik spezifischer Spracherwerbs- und Redeflussstörungen
  • Grundlagen und Diagnostik phonetisch- phonologischer und lexikalischer Störungen (Seminar, 3 ECTS)
  • Grundlagen und Diagnostik syntaktisch- morphologischer Störungen und Sprachverständnisstörungen (Seminar, 3 ECTS)

3. Semester

P 2 Grundlagen und Diagnostik spezifischer Spracherwerbs- und Redeflussstörungen

  • Grundlagen von Redeflussstörungen (Seminar, 3 ECTS)
  • Früherkennung und Prävention von Schriftspracherwerbsstörungen (Seminar, 3 ECTS)
  • Grundlagen, Diagnostik und Therapie pragmatischer Störungen (Seminar, 3 ECTS)
P 3 Therapie der Spracherwerbsstörungen
  • Therapie semantisch-lexikalischer Störungen und Sprachverständnisstörungen (Seminar, 3 ECTS)

4. Semester

P 3 Therapie der Spracherwerbsstörungen

  • Therapie von Aussprachestörungen (Seminar, 3 ECTS)
  • Therapie syntaktisch-morphologischer Störungen (Seminar, 3 ECTS)
  • Stimme und Stimmhygiene (Seminar, 3 ECTS)
  • Mehrsprachigkeit als sprachtherapeutische Aufgabe (Übung, 3 ECTS)

5. Semester

P 4 Unterricht

  • Begleitseminar 1 zum sonderpädagogischen studienbegleitenden Praktikum (Seminar, 3 ECTS)
  • Sprachheilpädagogischer Unterricht (Seminar, 3 ECTS)
P 5 Beratung
  • Grundlagen der Beratung (Seminar, 3 ECTS)
P 6 Forschung
  • Qualitative und quantitative Methoden (Seminar, 3 ECTS)

6. Semester

P 4 Unterricht

  • Begleitseminar 2 (Seminar, 3 ECTS)
  • Schriftsprachlicher Anfangsunterricht bei sprachlich beeinträchtigten Kindern (Seminar, 3 ECTS)
P 5 Beratung
  • Praxis der Beratung (Seminar, 3 ECTS)
  • Sprachstörungen bei komplexen Behinderungen (Seminar, 3 ECTS)
P 6 Forschung
  • Forschungsseminar (Seminar, 3 ECTS)

7. und 8. Semester

Studium der zweiten sonderpädagogischen Fachrichtung (Qualifizierungsstudium)

9. Semester

P 7 Therapie schulisch relevanter sprachlicher Beeinträchtigungen

  • Mutismus – Grundlagen, Diagnostik, Therapie (Seminar, 3 ECTS)
  • Prävention und Inklusion (Seminar, 3 ECTS)
  • Therapie der Redeflussstörungen (Seminar, 3 ECTS)
  • Audiologie (Seminar, 3 ECTS)
  • Examenskolloquium (Seminar, 3 ECTS

Weitere Informationen zum Studienaufbau finden Sie auf der Seite des Lehrstuhls für Sprachheilpädagogik.

Im 7. und 8. Semester studieren Sie die 2. Fachrichtung (Qualifizierung) mit 30 ECTS-Punkten. Folgende Fachrichtungen können Sie als Qualifizierungsstudium wählen:

  • Gehörlosenpädagogik
  • Geistigbehindertenpädagogik
  • Lernbehindertenpädagogik
  • Pädagogik bei Verhaltensstörungen
  • Schwerhörigenpädagogik

Die Studienpläne werden baldmöglichst an dieser Stelle verfügbar sein.

Deutsch. Englischkenntnisse sind zum Lesen wissenschaftlicher Literatur in internationalen Fachzeitschriften notwendig.

Alle Studierenden des Lehramts für Sonderpädagogik mit Grundschuldidaktik müssen bei der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 nachweisen. Generell wird empfohlen, die entsprechenden Sprachkenntnisse schon zu Beginn des Studiums zu erwerben. Die Definition dieser Kenntnisse und die möglichen Nachweise entnehmen Sie der Website: www.mzl.lmu.de/faq

BA/MA Sprachtherapie in Kooperation mit Linguistik (Prof. Leiss)

Basisqualifikationen

Studierende der Didaktik der Grundschule müssen in den drei Fächern Sport, Musik und Kunst jeweils einen Nachweis der Basisqualifikation erbringen. Wer eines der Fächer als Didaktik- bzw. Unterrichtsfach gewählt hat, muss für dieses keinen Nachweis vorweisen (LPO I 2008, § 36, Abs. 1).

Weitere Informationen unter Basisqualifikation beim MZL

EWS

Das Erziehungswissenschaftliche Studium (EWS) umfasst die Fächer Allgemeine Pädagogik, Schulpädagogik und Psychologie.
In diesen drei Bereichen müssen insgesamt 36 ECTS-Punkte erbracht werden. Vgl. hierzu auch die Übersichten zum EWS.

GWS

Aus den Gesellschaftswissenschaften (GWS) müssen insgesamt mindestens 9 Leistungspunkte eingebracht werden, die aus Politikwissenschaft, Soziologie oder Volkskunde sowie Theologie oder Philosophie gewählt werden können. Dabei sind mindestens 3 Leistungspunkte aus dem Bereich Theologie bzw. Philosophie zu erbringen. Bei Fächerverbindungen mit Evangelischer oder Katholischer Religionslehre oder wenn Evangelische oder Katholische Religionslehre im Rahmen der Didaktik der Grundschule gewählt wird, müssen mindestens 6 Leistungspunkte aus dem Bereich Evangelische bzw. Katholische Theologie eingebracht werden.

Mit Hilfe der Praktika werden Studierende frühzeitig in das Berufsfeld Schule eingeführt. Um die Eignung und Neigung zu prüfen, sollte idealerweise vor Beginn des Studiums (auch während des Studiums möglich) in Eigenregie ein Orientierungspraktikum absolviert werden. Um die richtige Studienwahl zu treffen, können innerhalb dieses Praktikums unterschiedliche Schularten besucht werden. Während des Studiums sind ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum, zwei studienbegleitende Praktika und ein sonderpädagogisches Blockpraktikum zu absolvieren. Zusätzlich muss selbstständig das Betriebspraktikum organisiert werden. Dieses kann dazu genutzt werden, alternative Berufe zu erproben. Für Studierende des Lehramts für Sonderpädagogik sind folgende Praktika zu absolvieren:

  • ein Orientierungspraktikum
  • ein Betriebspraktikum
  • ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum
  • Sonderpädagogisches Praktikum in der vertieft studierten sonderpädagogischen Fachrichtung
  • studienbegleitendes sonderpädagogisches Praktikum
  • Sonderpädagogisches Praktikum im Qualifizierungsstudium (zweite sonderpädagogische Fachrichtung)
  • Zusätzlich studienbegleitendes sonderpädagogisches Praktikum

Weitere Informationen finden Sie unter "Lehramt für Sonderpädagogik" und auf der Seite des Praktikumsamtes.

Im Rahmen des Studiengangs Lehramt für Sonderpädagogik (ab WS 2020/21) muss die vertieft studierte sonderpädagogische Fachrichtung (90 ECTS-Punkte) mit einer zweiten Fachrichtung (Qualifizierungsstudium 30 ECTS-Punkte) kombiniert werden. Sprachheilpädagogik kann man mit Gehörlosen- , Schwerhörigen- , Lernbehinderten- , Geistigbehindertenpädagogik oder Pädagogik bei Verhaltensstörungen kombinieren. Darüber hinaus müssen die beiden Fachrichtungen immer mit der Grundschulpädagogik und -didaktik oder den Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule kombiniert werden. Vgl. hierzu auch die allgemeinen Informationen zum Lehramt für Sonderpädagogik.

Angebote zur Studienorientierung

Fachstudienberatung Sprachheilpädagogik

Inhaltliche und spezifische Fragen des Studiums, Studienaufbau, Stundenplan, fachliche Schwerpunkte

Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften

Prüfungsangelegenheiten, Prüfungsanmeldung, Semesteranrechnungsbescheide

Außenstelle des Prüfungsamts für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

Zuständigkeitsbereich:

Anmeldung, Zulassung und Durchführung der Ersten Staatsexamensprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

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