Literarisches Übersetzen (Master/Hauptfach)

Beschreibung des Studienfachs

Ziel dieses zwei Semester umfassenden Studienganges mit Abschluss Master of Arts (M.A.) ist die qualifizierte, wissenschaftlich und praktisch fundierte Aus- und Weiterbildung in literarischer Übersetzung ins Deutsche. Der Studiengang wird fachübergreifend angeboten. Beteiligte Fächer sind hierbei die Komparatistik, Anglistik, Romanistik, Italianistik, Slavistik und die Buchwissenschaft. Studierende belegen sowohl sprachübergreifende Lehrveranstaltungen als auch übersetzungspraktische Seminare in der von ihnen gewählten Sprache. Angebotene Sprachen sind:

  • Englisch
  • Französisch
  • Italienisch
  • Russisch
  • Spanisch

Folgende Studieninhalte werden vermittelt:

  • Übersetzen von narrativen und essayistischen Texten
  • Übersetzen von Dialogen
  • Themenspezifisches Übersetzen
  • Übersetzungstheorie
  • Übersetzungskritik
  • Sprach- und Literaturwissenschaft
  • Stilanalyse
  • Muttersprachliche Kompetenz
  • Creative Writing
  • Berufskunde
  • Branchenspezifische buchwissenschaftliche Übung

Fakten auf einen Blick

Studiengang
Literarisches Übersetzen (Master)
Abschlussgrad
Master of Arts (M.A.)
Fachtyp
Hauptfach
Regelstudienzeit
2 Fachsemester

Bewerbung und Zulassung

Zulassungsmodus 1. Semester
Eignungsverfahren
Zulassungsmodus höheres Semester
Eignungsverfahren
Zugangsdetails

Für die Aufnahme in den Masterstudiengang Literarisches Übersetzen werden ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss aus dem Inland oder Ausland in einem mindestens achtsemestrigen Studiengang im Umfang von 240 ECTS-Punkten sowie eine qualifizierte Berufserfahrung im literarisch-kulturellen Bereich von in der Regel zwei Jahren nach Abschluss des Erststudiums vorausgesetzt. Darüber hinaus ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Eignungsverfahren erforderlich. Die qualifizierte Berufstätigkeit kann auch während des einjährigen Studiums nachgewiesen werden; in diesem Fall erfolgt die Immatrikulation auflösend bedingt mit der Maßgabe, dass sie erlischt, wenn der Nachweis nicht innerhalb dieser Frist geführt wird. Der Antrag auf Bewerbung zum Eignungsverfahren ist für das jeweils folgende Wintersemester bis zum 15. Juni bei der Studiengangskoordinatorin oder dem Studiengangskoordinator des Masterstudiengangs Literarisches Übersetzen einzureichen. Weitere Informationen hier. Bewerberinnen und Bewerbern, die über einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss mit mindestens sechs Semestern im Umfang von mindestens 180 ECTS-Punkten, aber weniger als 240 ECTS-Punkten verfügen: Bitte kontaktieren Sie die Fachstudienberatung.

Link zum Fach
Weiterbildender Master Literarisches Übersetzen

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