Rechtswissenschaft (Erste Juristische Prüfung/Hauptfach)

Beschreibung des Studienfachs

Zum 01. Juli 2003 trat durch Änderung des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) das Gesetz zur Reform der Juristenausbildung und nachfolgend eine neue Juristenausbildungsordnung (JAPO) des bayerischen Verordnungsgebers in Kraft, welche zum 01. Januar 2023 letztmalig durch Verordnung geändert wurde. Ziel dieser gesetzgeberischen Maßnahmen ist es, die Juristenausbildung besser auf den jeweiligen juristischen Beruf, insbesondere den des Anwalts, vorzubereiten. Die Juristenausbildung soll von Beginn an stärker berufsfeldorientiert und fächerübergreifend sein.

Zweck der Ersten Juristischen Prüfung ist es, die Bewerber auf die Fähigkeit zu überprüfen, das Recht mit Verständnis erfassen und anwenden zu können (§ 16 Abs. 1 JAPO). In der Abschlussprüfung (Erste Juristische Prüfung, bestehend aus Erster Juristischer Staatsprüfung und Juristischer Universitätsprüfung) soll nachgewiesen werden, dass die Prüfungsfächer mit ihren geschichtlichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen und rechtsphilosophischen Bezügen beherrscht werden. Im Zuge der Neuordnung der Juristenausbildung wurden die „klassischen“ Studieninhalte um die Vermittlung der erforderlichen Schlüsselqualifikationen wie Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre, Kommunikationsfähigkeit und Fremdsprachenkompetenz erweitert. Ziel der heutigen Juristenausbildung ist der beziehungsweise die europäisch gebildete deutsche Jurist*in.

Die geschichtlichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen und rechtsphilosophischen Bezüge des Rechts werden vor allem in den Grundlagenfächern Rechtsgeschichte, Rechtssoziologie und Rechtsphilosophie vermittelt. Die Rechtsgeschichte umfasst dabei das gesamte Recht von den ersten erkennbaren Anfängen bis zur unmittelbaren Gegenwart. Im Wesentlichen wird die Rechtsgeschichte hierbei unterteilt in die römische sowie die deutsche Rechtsgeschichte. Die Rechtssoziologie beschäftigt sich mit den Auswirkungen des Rechts auf die gesellschaftliche Wirklichkeit. Die Rechtsphilosophie fragt nach dem, was Recht ist und was Recht sein soll. Um im späteren Verlauf des Studiums einen Schwerpunkt wählen zu können, haben die Studierenden zumindest in einem der angebotenen Grundlagenfächer eine Abschlussklausur zu bestehen.

Weitere Informationen zu den Grundlagenfächern

Hauptprüfungsgebiete des Studiums sind das Zivilrecht, das Strafrecht und das Öffentliche Recht, nebst ihren Verfahrensordnungen. Das Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen der Privatrechtspersonen untereinander. Es umfasst hier vor allem das Bürgerliche Recht, das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Arbeitsrecht sowie das Familien- und Erbrecht. Das Strafrecht regelt die Straftaten und die Voraussetzungen der Verantwortlichkeit der Straftäter. Das Öffentliche Recht regelt die Organisation des Staates und die Beziehungen der Öffentlichen Hand zum Bürger. Es umfasst das Staatsrecht, das Verwaltungs- und das Europarecht. Für jedes dieser drei Rechtsgebiete besteht ein entsprechendes Verfahrensrecht: Das Zivilprozessrecht, das Strafprozessrecht sowie das Verfassungs- und Verwaltungsprozessrecht.

Die Studierenden haben außerdem einen Schwerpunktbereich zur Vertiefung und Ergänzung der Hauptprüfungsgebiete zu absolvieren.

Broschüre Schwerpunktbereichsstudium

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, die Juristische Universitätsprüfung im Rahmen des Integrierten Studiengangs Deutsch-Französisches Recht mit der Paris-Panthéon-Assas Université abzulegen.

Informationen zum Integrierten Studiengang Deutsch-Französisches Recht

Tätigkeits- und Berufsfelder

Juristen mit erfolgreich bestandener Ausbildung steht eine Vielzahl von beruflichen Alternativen offen, so viel wie kaum bei einer anderen akademischen Ausbildung. Neben den klassischen juristischen Berufen, wie Rechtsanwalt, Richter, Notar, Staatsanwalt gibt es Berufsmöglichkeiten in der Verwaltung (von der Gemeindeverwaltung bis hin zum Ministerium) sowie in Industrieunternehmen, Banken, Verbänden, Versicherungen, Verlagen. Weniger bekannt sind die Berufsfelder bei internationalen Organisationen (z. B. EU, UNO), politischen Institutionen und an den Universitäten.

Wie schaffe ich mir eine berufliche Perspektive mit meinem Studienfach?

Erwünschtes Profil

Ein wesentlicher Bestandteil der juristischen Arbeit ist das Formulieren von Texten, daher sollte man Spaß am Umgang mit der deutschen Sprache haben und sich gut ausdrücken können. Es sollte ebenso ein vertieftes Interesse an Politik, Staat und Gesellschaft bestehen, denn von diesen Bereichen wird das Recht bestimmt bzw. beeinflusst. Die Fähigkeit zum logischen Denken, die bei jedem wissenschaftlichen Studium gefordert wird, ist für das Jura-Studium besonders wichtig. Sie hilft einerseits das System der Rechtsnormen besser zu verstehen und andererseits Texte gut zu strukturieren. Da es sich um ein sehr lernintensives Studium handelt, bei dem auch viel eigenständiges Arbeiten gefordert wird, sind ein gutes Lernvermögen sowie die Fähigkeit, sich selbst zu organisieren ebenfalls von erheblicher Bedeutung.

Fakten auf einen Blick

Studiengang
Rechtswissenschaft (Erste Juristische Prüfung)
Abschlussgrad
Erste Juristische Prüfung Diplom-Juristin/Diplom-Jurist (nur auf besonderen Antrag)
Fachtyp
Hauptfach
Regelstudienzeit
10 Fachsemester

Ihr Weg zum Studienplatz

Der Studiengang im Detail

Gliederung des Studiums

Das Studium gliedert sich in eine Grund-, Mittel- und Wiederholungs- und Vertiefungsphase. Die Grundphase umfasst in den Gebieten Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht in erster Linie den Besuch der jeweiligen Grundkurse sowie den damit verbundenen Erwerb des Grundkurszeugnisses. In den Grundlagenfächern findet in der Grundphase jeweils eine Einführung in die einschlägigen Grundlagenfächer wie römische Rechtsgeschichte, deutsche Rechtsgeschichte, Rechtssoziologie und Rechtsphilosophie statt. In einem dieser Grundlagenfächer ist eine Klausur zu bestehen. Gleichzeitig ist in der Grundphase eine Zwischenprüfung bestehend aus drei schriftlichen Teilprüfungen in den Gebieten Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht zu absolvieren. In der Mittelphase wird der in der Grundphase vermittelte Stoff erweitert und vertieft. Während der Mittelphase sollen die Studierenden die Fortgeschrittenenübungen in den Fächern Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht absolvieren. In der Mittelphase beginnt auch die Ausbildung im Schwerpunktbereich.

Die Wiederholungs- und Vertiefungsphase dient der unmittelbaren Examensvorbereitung u. a. durch Klausurenkurse, Examinatorien, Wiederholungs- und Vertiefungsvorlesungen. Die Schwerpunktbereichsausbildung, die parallel zur Mittel- und Vertiefungsphase liegt, dient der Vermittlung vertiefter Rechtskenntnisse in dem vom Studenten gewählten Schwerpunktbereich.

Studienbegleitende Prüfungen und Leistungsnachweise

Um zur Ersten Juristischen Staatsprüfung zugelassen zu werden, müssen die Studierenden die Übungen für Fortgeschrittene im Zivilrecht, Öffentlichen Recht und Strafrecht erfolgreich absolviert haben. Ferner müssen die Studierenden an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs teilnehmen und darüber einen Leistungsnachweis erbringen. Schließlich haben die Studierenden noch eine dreimonatige praktische Studienzeit in den vorlesungsfreien Zeiten zu absolvieren. Die praktische Studienzeit kann auch im Ausland abgeleistet werden.

Die Zulassung zu den Übungen für Fortgeschrittene im Zivilrecht, Öffentlichen Recht und Strafrecht setzt ihrerseits die erfolgreiche Teilnahme an einem dem jeweiligen Fachgebiet entsprechendem Grundkurs sowie das Bestehen der jeweiligen Teilprüfung im Rahmen der Zwischenprüfung voraus. Um zur Übung für Fortgeschrittene im Zivilrecht zugelassen zu werden muss zusätzlich noch eine Klausur im Sachenrecht erfolgreich abgelegt werden.

Um zum Schwerpunktbereichsstudium mit der Möglichkeit des Ablegens von Teilprüfungen der Juristischen Universitätsprüfung zugelassen zu werden, müssen die Studierenden die Zwischenprüfung und die Grundkurse in allen drei Rechtsgebieten, sowie eine Klausur in einem Grundlagenfach bestanden haben. Außerdem haben die Studierenden an einem sog. Grundlagenseminar erfolgreich teilzunehmen, bevor sie zum Schwerpunktbereichsseminar zugelassen werden können.

Broschüre Schwerpunktbereichsstudium

Erste Juristische Prüfung

Die Erste Juristische Prüfung gliedert sich in einen staatlichen Teil (Erste Juristische Staatsprüfung) und einen universitären Teil (Juristische Universitätsprüfung im Schwerpunktbereich). Die Erste Juristische Prüfung ist bestanden, wenn beide Teile bestanden worden sind, wobei die Prüfungsgesamtnote der Ersten Juristischen Staatsprüfung mit 70 vom Hundert und die Prüfungsgesamtnote der Juristischen Universitätsprüfung mit 30 vom Hundert in die Prüfungsgesamtnote der Ersten Juristischen Prüfung einfließt.

Die Juristische Universitätsprüfung wird im Schwerpunktbereich abgelegt und gliedert sich in einen studienbegleitenden und einen studienabschließenden Teil. Als studienbegleitende Leistung wird ein Seminar aus dem Schwerpunktbereich mit einer schriftlichen Seminararbeit (Bearbeitungszeit sechs Wochen) nebst mündlicher Leistung gefordert. Als studienabschließende Leistung wird eine Klausur mit einer Dauer von 300 Minuten gestellt.

Beide Teilprüfungen decken dabei in ihrer Gesamtheit den Stoff des gewählten Schwerpunktbereichs ab.

Informationen zur Vorbereitung auf die Universitätsprüfung

Die Erste Juristische Staatsprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Der schriftliche Teil umfasst sechs fünfstündige Klausuren, die innerhalb von zwei Wochen geschrieben werden. Drei Klausuren entfallen auf das Zivilrecht, eine Klausur auf das Strafrecht und zwei Klausuren auf das Öffentliche Recht. Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf alle drei Prüfungsgebiete des schriftlichen Examens, also Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht. Die Erste Juristische Staatsprüfung findet an allen Prüfungsorten gleichzeitig zweimal im Jahr statt (Frühjahrs- und Herbsttermin), wobei die Klausuren regelmäßig im März bzw. September geschrieben werden. Anmeldeschluss für den jeweiligen Prüfungstermin ist zehn Wochen vor der ersten Prüfung. Auskünfte erteilt das Landesjustizprüfungsamt, Justizpalast am Karlsplatz, Postfach, 80097 München, Tel. 5597-2590, Homepage www.justiz.bayern.de/pruefungsamt

Informationen zur Ersten Juristischen Staatsprüfung

Freiversuch (sog. Freischuss)

Die Erste Juristische Staatsprüfung kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden (§ 36 Abs. 1 JAPO). Legt ein Prüfungsteilnehmer nach ununterbrochenem Studium jedoch die Erste Juristische Staatsprüfung bereits unmittelbar im Anschluss an das 8. Semester ab, so kann er die Prüfung bei Nichtbestehen ein zweites Mal wiederholen (Freiversuch, § 37 Abs. 1 JAPO). Das Sommersemester 2020, das Wintersemester 2020/2021, das Sommersemester 2021 und das Wintersemester 2021/2022 werden bei der nach § 37 Abs. 1 JAPO maßgeblichen Semesterzahl nicht berücksichtigt (§ 37 Abs. 6 JAPO). Auf die Studienzeit werden nicht angerechnet die Zeiten des Mutterschutzes, anerkannte Erziehungszeiten, Zeiten des Grundwehr- und des Zivildienstes sowie andere Zeiten bis zu zwei Semestern, während derer der Student nachweislich an einer Universität im Ausland einen rechtswissenschaftlichen Studiengang studiert hat oder wegen Krankheit (nachzuweisen durch ärztliches Attest) oder aus einem anderen wichtigen Grund am Studium gehindert war. Hat der Student studienbegleitend das Zertifikatsstudium „Informationsrecht und Legal Tech“ oder eine fachspezifische Fremdsprachenausbildung über mindestens 16 Semesterwochenstunden erfolgreich absolviert, so kann der Freiversuch nach dem 9. Fachsemester abgelegt werden (§ 37 Abs. 2 Nr. 3 a) JAPO). Zur Freiversuchsregelung im Rahmen der Juristischen Universitätsprüfung siehe § 50 PrüStuO.

Verleihung des Titels Diplomjurist

Demjenigen, der das Erste Juristische Staatsexamen/die Erste Juristische Prüfung bestanden hat, wird auf Antrag der akademische Grad „Diplom-Jurist/Diplom-Juristin“ verliehen.

Vorbereitungsdienst

Wer die Erste Juristische Prüfung bestanden hat, wird auf Antrag in einen zweijährigen staatlichen Vorbereitungsdienst (Referendariat) übernommen. In dieser Zeit wird der Rechtsreferendar bzw. die Referendarin bei den Zivilgerichten, den Strafgerichten bzw. den Staatsanwaltschaften, bei der Regierung bzw. dem Verwaltungsgericht, bei einem Rechtsanwalt sowie bei einer sog. Wahlstation ausgebildet. Zum Teil sind Ausbildungsstationen im Ausland möglich. Die Referendarzeit schließt mit dem Assessorexamen (Zweite Juristische Staatsprüfung) bestehend aus elf fünfstündigen Klausuren und einer mündlichen Prüfung ab. Damit wird die Befähigung zum Richteramt erworben, die auch Zulassungsvoraussetzung zu anderen juristischen Berufen, z.B. zum Beruf des Rechtsanwalts, ist.

Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungs- und Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Erste Juristische Prüfung (2012) vom 24. Februar 2022 (PDF, 65 KB)

Satzung zur Änderung der Prüfungs- und Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Erste Juristische Prüfung (2012) vom 30. September 2015 (PDF, 95 KB)

Prüfungs- und Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Erste Juristische Prüfung (2012) vom 28. September 2012 (PDF, 163 KB)

Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungs- und Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Erste Juristische Prüfung vom 16. Dezember 2010 (PDF, 26 KB)

Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungs- und Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Erste Juristische Prüfung vom 9. September 2009 (PDF, 28 KB)

Satzung zur Änderung der Prüfungs- und Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Erste Juristische Prüfung vom 22. Juli 2008 (PDF, 25 KB)

Prüfungs- und Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Erste Juristische Prüfung vom 30. Oktober 2007 (PDF, 142 KB)

Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Erste Juristische Prüfung vom 18. August 2006 (PDF, 120 KB)

Studien- und Prüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Erste Juristische Prüfung vom 1. Juni 2004 (KWMBl II, 1927) (PDF, 340 KB)

Studien- und Prüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Erste Juristische Prüfung vom 1. Juni 2004 (KWMBl II, 1927) (PDF, 340 KB)

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