Tiermedizin (Staatsexamen/Hauptfach)

Beschreibung des Studienfachs

Das tiermedizinische Studium soll den Studierenden eine breit angelegte Grundausbildung vermitteln, die ihnen den Einstieg in die von Tierärztinnen und Tierärzten wahrzunehmenden beruflichen Tätigkeiten und Pflichten ermöglicht. Im Vordergrund stehen dabei Aufgaben in der Bewahrung oder Wiederherstellung der Gesundheit und Verbesserung der Leistung der Haustiere und in der Überwachung der von Tieren stammenden Nahrungsmittel zum Schutze des Menschen.

Die tiermedizinische Fakultät bietet ein freiwilliges Online-Self-Assessment mit vielen Informationen zum Fach und zum Studium an: www.lmu.de/self-assessment/tiermedizin

Tätigkeits- und Berufsfelder

Die Betätigungs- und Aufgabengebiete von Tierärztinnen und Tierärzten sind weit gefächert und umfassen die Behandlung kranker Tiere, Geburtshilfe, Eingriffe zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Tiere (z.B. Sterilitätsbehandlung), Seuchenbekämpfung, künstliche Besamung, Beratung in der Tierzucht, insbesondere in Fragen der Fütterung, Pflege und Haltung von Tieren, Überwachung des Viehhandels und der Viehmärkte, Gesundheitskontrolle der Ein- und Ausfuhr von Tieren, Leitung und Verwaltung von Schlachthöfen, Fleischbeschau, Überwachung des Verkehrs mit Nahrungsmitteln tierischer Herkunft, technologische Beratung für deren einwandfreie Herstellung, pathologische, bakteriologische und parasitologische Untersuchungen von Tierkörpern, Organen etc., toxikologische Fachberatung in Tierversicherungen, Sachverständigentätigkeit vor Gericht, Fachberatung in der Arzneimittelproduktion und im -vertrieb und - nicht zuletzt - die wissenschaftliche Forschung und Lehrtätigkeit.

Wie schaffe ich mir eine berufliche Perspektive mit meinem Studienfach?

Fakten auf einen Blick

Studiengang
Tiermedizin (Staatsexamen)
Abschlussgrad
Staatsexamen
Fachtyp
Hauptfach
Regelstudienzeit
11 Fachsemester

Bewerbung und Zulassung

Formale Studienvoraussetzung
Hochschulzugangsberechtigung
Zulassungsmodus 1. Semester
Bundesweite Zulassungsbeschränkung
Zulassungsmodus höheres Semester
Örtliche Zulassungsbeschränkung bis 9. Fachsemester
Besondere Zulassungsvoraussetzungen

Soweit bei der Stiftung für Hochschulzulassung (vormals ZVS) eine Bewerbung für das 1. Fachsemester erfolgt und die Beteiligung am Auswahlverfahren an der LMU München beantragt wird, werden im AdH diese Bewerbungsinhalte berücksichtigt: Abiturnote (prozentuale Gewichtung 60), Ergebnis des Tests für medizinische Studiengänge TMS (30), anerkannte Berufsausbildung (10). Bitte entnehmen Sie die Einzelheiten der Webseite von hochschulstart.de, dort "Unterstützung".

Link zum Fach
Studium Tiermedizin

Ihr Weg zum Studienplatz

Der Studiengang im Detail

In der Bundesrepublik Deutschland kann Tiermedizin an den Universitäten München, Gießen, Leipzig, an der FU Berlin sowie an der Tierärztlichen Hochschule Hannover studiert werden. Das Studium und seine Gliederung sind bundeseinheitlich in der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) geregelt. Das Studium dauert 5 1/2 Jahre. Es umfasst einen wissenschaftlich-theoretischen Studienteil mit 3850 Stunden Pflichtlehr- und Wahlpflichtveranstaltungen sowie einen praktischen Studienteil von 1170 Stunden.

Die Einzelheiten des Studiums, insbesondere der Zeitpunkt und die Form der Prüfungen, sowie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfungen sind in der Prüfungs- und Studienordnung geregelt.

Naturwissenschaftlicher Abschnitt der Tierärztlichen Vorprüfung (Vorphysikum)

Die Prüfung umfasst die Fächer Botanik, Physik und Zoologie nach dem ersten Semester und Chemie nach dem zweiten Semester. Zur Zulassung müssen Scheine in Chemie vorgelegt werden. Ferner hat der Studierende das Kleine Latinum oder die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme am Kurs Tiermedizinische Terminologie nachzuweisen.

Anatomisch-physiologischer Abschnitt der Tierärztlichen Vorprüfung (Physikum)

Die Prüfung umfasst die Fächer Anatomie, Histologie und Embryologie, Physiologie, Biochemie und Tierzucht und Genetik. Die Prüfungen sollten bis Ende des zweiten Studienjahres abgelegt werden. Zulassungsvoraussetzungen sind Scheine in Anatomie, Histologie, Physiologie, Biochemie, Tierzucht, sowie die Teilnahme an einer 70-stündigen Übung über Landwirtschaft, Tierzucht und Tierhaltung auf einem Lehrgut und mindestens 84 Stunden an Wahlpflichtveranstaltungen.

Tierärztliche Prüfung

Die Tierärztliche Prüfung wird in mehreren Teilabschnitten abgelegt. Die Prüfungen werden mündlich, schriftlich, als multiple choice oder in kombinerten Formen abgelegt. Die Studienordnung sieht folgenden Prüfungsablauf vor (TP = Teilprüfung):

  • Im 6. Semester: Klinische Propädeutik
  • Nach dem 6. Semester: Parasitologie, Tierernährung, Pharmakologie und Toxikologie
  • Nach dem 7. Semester: Bakteriologie und Mykologie, Milchkunde (TP I), Virologie, Allgemeine und klinische Radiologie
  • Nach dem 8. Fachsemester: Lebensmittelkunde einschließlich Lebensmittelhygiene (TP I) und Tierhaltung und Tierhygiene
  • Während des 9. bzw. 10. Semesters: Arnzei- und Betäubungsmittelrecht
  • Im 11. Semester: Allgemeine Pathologie und Spezielle pathologische Anatomie und Histologie, Chirurgie und Anästhesiologie, Fleischhygiene, Geflügelkrankheiten, Gerichtliche Veterinärmedizin mit Berufs- und Standesrecht, Innere Medizin, Lebensmittelkunde einschl. Lebensmittelhygiene (TP II), Milchkunde (TP II), Reproduktionsmedizin, Tierschutz und Ethologie, Tierseuchenbekämpfung und Infektionsepidemiologie.

Studienablauf

Während des ersten bis achten Fachsemesters finden die Lehrveranstaltungen während der Semester statt. Die Tierärztliche Fakultät veröffentlicht auf der Webseite ständig aktualisierte Stundenpläne. Im neunten bzw. zehnten Fachsemester werden die Studierenden in Gruppen unterrichtet. Im 9. Fachsemester absolvieren die Studierenden der Gruppe A die Schwerpunktklinik (12 Wochen) und das Pathologie-Lebensmittel-AVO-Modul (7 Wochen). Studierende der Gruppe B absolvieren im 9. Fachsemester das große kurative Praktikum. Im 10. Fachsemester absolvieren die Studierenden der Gruppe A das große kurative Praktikum. Studierende der Gruppe B absolvieren im 10. Fachsemester die Schwerpunktklinik (12 Wochen) und das Pathologie-Lebensmittel-AVO-Modul (7 Wochen).

Praktische Ausbildung

Während des Studiums in der vorlesungsfreien Zeit sind folgende Praktika abzuleisten:

  • 70 Stunden über Landwirtschaft, Tierzucht und Tierhaltung: ab dem ersten Fachsemester
  • 150 Stunden in der kurativen Praxis einer Tierärztin, eines Tierarztes oder in einer unter tierärztlicher Leitung stehenden Tierklinik: frühestens nach dem Physikum
  • 75 Stunden in der Hygienekontrolle und Lebensmittelüberwachung und -untersuchung: frühestens ab dem siebten Fachsemester
  • 100 Stunden in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung: frühestens ab dem achten Fachsemester
  • 75 Stunden im öffentlichen Veterinärwesen: frühestens ab dem sechsten Fachsemester
  • 700 Stunden in der kurativen tierärztlichen Praxis, in einer unter tierärztlicher Leitung stehenden Tierklinik oder in einem Wahlpraktikum: frühestens nach dem achten Fachsemester

Approbation

Die Approbation erfolgt auf Antrag bei der zuständigen Landesbehörde des Bundeslandes, in dem der 3. Abschnitt der Tierärztlichen Prüfung absolviert wurde (in Bayern: Regierung von Oberbayern).

Latinum oder Nachweis der erfolgreichen Teilnahme am Kurs "Tiermedizinische Terminologie" im 1. Fachsemester.

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