Deutsch als Zweitsprache (Lehramt Grundschule/Erweiterungsfach)

Beschreibung des Studienfachs

Durch das Studium eines Erweiterungsfaches können Sie jedes Lehramtsstudium mit einem zusätzlichen Fach oder einer zusätzlichen Qualifikation erweitern. Eine Erweiterung ist jedoch nicht obligatorisch. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des MZL.

Der Erweiterungsstudiengang „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) befasst sich mit der Heterogenität in der Gesellschaft und mit Chancen und Herausforderungen, die sich daraus für die Schule und den Unterricht ergeben. Unterrichten im Zeichen der Vielfalt, inter- sowie transkulturelles Lernen, Migrations- und Identitätsforschung, Zweitspracherwerbs- und Mehrsprachigkeitsforschung, kontrastive Reflexion über Sprache und Sprachgebrauch sowie Produktion und Rezeption von Literatur, Texten und Medien unter der Bedingung der Mehrsprachigkeit gehören zu den Schwerpunkten des Studienfaches.

Der Studiengang „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) ermöglicht den Studierenden,

  • sich rechtzeitig mit Fragen auseinanderzusetzen, die sich im Zusammenhang mit kultureller und sprachlicher Vielfalt in den Schulklassen ergeben;
  • Kompetenzen für zeitgemäßes (transkulturelles) Lehren und Lernen in heterogenen Lernkontexten zu erwerben;
  • Sprach- und Leseförderung differenziert und zielgerichtet zu gestalten;
  • sich für den und im Umgang mit Selbst- und Fremdbildern (im Kontext Schule) zu sensibilisieren.

Der Erweiterungsstudiengang „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) kann parallel zum regulären Lehramtsstudium als sogenannte grundständige Erweiterung studiert werden. Darüber hinaus ist der Studienbeginn nach dem Erwerb der Lehramtsbefähigung (Erstes UND Zweites Staatsexamen) als sogenannte nachträgliche Erweiterung (NE) möglich.

Tätigkeits- und Berufsfelder

Das Studium des Erweiterungsfaches „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) bereitet auf die spätere Ausübung des Lehrerberufs an bayerischen Schulen vor. Dem Ersten Staatsexamen folgt im Falle der grundständigen Erweiterung die Referendariatsausbildung mit anschließendem Zweitem Staatsexamen. Außerdem ermöglicht dieses Studium den Absolventinnen und Absolventen, die vom Zuwanderungsgesetz vorgesehenen Deutschsprachkursen zu leiten sowie an außerschulischen Bildungsinstitutionen (z.B. im Bereich der Erwachsenenbildung) Deutschunterricht zu erteilen.

Erwünschtes Profil

Studierende, die den Studiengang „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) wählen, sollten Interesse für kulturelle und sprachliche Heterogenität in der Gesellschaft mitbringen und damit einhergehende Chancen und Gestaltungsmöglichkeiten erkennen. Zudem sollte eine Begeisterung für theoretische Erkenntnisse, (migrations-)pädagogische Fragestellungen und didaktische Aspekte der Sprachvermittlung und -förderung unter der Bedingung der Mehrsprachigkeit vorhanden sein. Sie sollten darüber hinaus in der Lage sein, sich kritisch mit Stereotypen und Vorurteilen, mit vereinfachenden Selbst- und Fremdbildern auseinanderzusetzen und diese – nicht zuletzt bei sich selbst – zu erkennen, zu reflektieren und gegebenenfalls zu revidieren.

Haben Sie die Informationsfilme über die Lehramtsfächer schon gesehen? Sie bekommen einen Überblick, was im Studium auf Sie zukommt und welche Voraussetzungen Sie mitbringen sollten. Schauen Sie doch mal rein!

Fakten auf einen Blick

Studiengang
Deutsch als Zweitsprache (Lehramt / Grundschule)
Abschlussgrad
Lehramt Staatsexamen
Fachtyp
Erweiterungsfach

Bewerbung und Zulassung

Formale Studienvoraussetzung
Hochschulzugangsberechtigung
Zulassungsmodus 1. Semester
Freie Studiengänge
Zulassungsmodus höheres Semester
Freier Zugang
Link zum Fach
Lehramt Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

Ihr Weg zum Studienplatz

Der Studiengang im Detail

Das Studium des grundständigen Erweiterungsfaches „Deutschen als Zweitsprache“ (DaZ) besteht aus sechs Pflichtmodulen (P 1 bis P 6). Dazu gehören neben Modulen mit DaZ-Inhalten auch ein Praxismodul (Praktikum und Praktikumsbegleitseminar) sowie Module zu einer Partnersprache (Erwerb einer Partnersprache). Es stehen folgende zwölf Partnersprachen zur Wahl: Arabisch, Italienisch, Kroatisch, Neugriechisch, Persisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Türkisch.

Für die Nachträgliche Erweiterung (NE) mit dem Fach DaZ ist nur das Basismodul Partnersprache (P 3) Pflicht. Darüber hinaus wird empfohlen, zwei Grundlagenseminare (P 1.2 und P 2.2) sowie das Kandidatenkolloquium (WP 2) zu belegen.

Studienplan

P 1: Basismodul Sprache DaZ

  • P 1.1: Einführung in die Sprachwissenschaft (Vorlesung, 2 SWS, 3 ECTS, MP, 1. oder 2. Semester)
  • P 1.2: Sprache und Kommunikation im schulischen DaZ-Unterricht (Proseminar, 2 SWS, 3 ECTS, MP, 1. oder 2. Semester)

P 2: Basismodul Literatur DaZ

  • P 2.1: Einführung in die Literaturwissenschaft (Vorlesung, 2 SWS, 3 ECTS, MP, 1. oder 2. Semester)
  • P 2.2: Texte und Medien im schulischen DaZ-Unterricht (Proseminar, 2 SWS, 3 ECTS, MP, 1. oder 2. Semester)

P 3: Basismodul Partnersprache (NE*)

  • P 3.1: Sprachkurs I (Übung, 4 bis 6 SWS, 6 ECTS, MP, 1. Semester)
  • P 3.2: Sprachkurs II (Übung, 4 bis 6 SWS, 6 ECTS, MP, 2. Semester)

P 4: Praxismodul

  • P 4.1: Begleitseminar (Proseminar, 2 SWS, 6 ECTS, 3. Semester)

P 5: Vertiefungsmodul Partnersprache

  • P 5.1: Sprachkurs III (Übung, 4 bis 6 SWS, 6 ECTS, MP, 3. Semester)

P 6: Vertiefungsmodul Grundständige Erweiterung

  • P 6.1: Spracherwerb und Sprachgebrauch in zwei- und mehrsprachigen Kontexten (Fortgeschrittenenseminar, 2 SWS, 6 ECTS, MTP, 4. Semester)
  • P 6.2: KJL und Jugendmedien (Fortgeschrittenenseminar, 2 SWS, 6 ECTS, MTP, 4. Semester)
  • P 6.3: Migration und Identität (Fortgeschrittenenseminar, 2 SWS, 6 ECTS, MTP, 5. Semester)

Empfehlung aus dem Wahlpflichtbereich für das Unterrichtsfach:

WP 2: Kandidatenkolloquium DaZ (Staatsexamensvorbereitungskurs)
Kandidatenkolloquium DaZ (Kandidatenkolloquium, 2 SWS, 3 ECTS, MP)

MP = Modulprüfung
MTP = Modulteilprüfung
* NE = nachträgliche Erweiterung (für die Lehrämter Realschule, Gymnasium und berufliche Schulen sowie für Personen, die eine Befähigung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Erste und Zweite Staatsprüfung) in Bayern nachweisen können)

Die Staatsprüfung im Erweiterungsfach unterscheidet sich nicht von der im Unterrichtsfach, hat also keinen geringeren Umfang.
Im Falle einer Erweiterung ist es daher hilfreich, mit der Fachstudienberatung des von Ihnen gewählten Faches (siehe unten) bezüglich Zeitpunkt, Art der Erweiterung und vor allem, wie Sie sich am besten auf die Staatsprüfung vorbereiten, zu sprechen.

Weitere Informationen zum Erweiterungsfach finden Sie auf der Homepage des Münchener Zentrums für Lehrerbildung.

Deutsch, im Falle der Sprachkurse auch die jeweilige Partnersprache.

Erwerb einer Partnersprache (siehe "Studienaufbau und Module").

Ein abgeschlossenes Studium des Erweiterungsfaches „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) berechtigt nicht zur Promotion.

Die Staatsexamensprüfung im Erweiterungsfach richtet sich nach den Bestimmungen des Unterrichtsfaches. Die Prüfungsteile zur Ersten Staatsprüfung entnehmen Sie bitte der aktuellen Lehramtsprüfungsordnung I (2008).

Die Anmeldung erfolgt bei der Außenstelle des Prüfungsamtes. (Kontakt siehe unten)

Angebote zur Studienorientierung

Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften

Prüfungsangelegenheiten, Prüfungsanmeldung, Semesteranrechnungsbescheide

Außenstelle des Prüfungsamts für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

Zuständigkeitsbereich:

Anmeldung, Zulassung und Durchführung der Ersten Staatsexamensprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

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