Geschichte (Lehramt Sonderpädagogik mit Grundschuldidaktik /Erweiterungsfach)

Beschreibung des Studienfachs

Durch das Studium eines Erweiterungsfaches können Sie jedes Lehramtsstudium mit einem zusätzlichen Fach oder einer zusätzlichen Qualifikation erweitern. Eine Erweiterung ist jedoch nicht obligatorisch. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des MZL.

Das Fach Geschichte besteht aus einer Vielfalt von Teilfächern, welche die ganze methodische und inhaltliche Vielfalt der historischen Wissenschaft widerspiegeln. Man unterscheidet Epochen-, Sach- und Regionaldisziplinen, die sich entsprechend definieren: über den von ihnen behandelten Zeitraum, über den spezifischen Untersuchungsbereich oder über die erforschte Region. Bei aller Verschiedenartigkeit und Mannigfaltigkeit ist allen historischen Teilfächern der prinzipielle methodische Zugriff gemeinsam: Sie versuchen, die Vergangenheit zu erforschen und dadurch die Gegenwart besser zu begreifen. Zentrale Grundlage der historischen Wissenschaft sind die Geschichtsquellen, also jede Art von gegenständlicher, schriftlicher, medialer, in seltenen Fällen auch mündlicher Überlieferung. Diese mit historischen Methoden auszuwerten und zu deuten ist Aufgabe des Historikers / der Historikerin; diese Methoden zu erlernen ist ein wesentlicher Teil des Geschichtsstudiums. Das Studium ist dabei ganz überwiegend exemplarisch angelegt. Zu einem wesentlichen Ziel des Studiums gehört über alle Vermittlung von Lehrinhalten hinaus die Fähigkeit zum methodischen, systematischen, theoretisch geleiteten Arbeiten

Tätigkeits- und Berufsfelder

Wenn im Erweiterungsfach die erste Staatsprüfung erfolgreich abgelegt wurde, dann gilt es als vollwertiges Unterrichtsfach und man kann dieses Fach nach Erwerb der Lehramtsbefähigung genauso wie ein Fach der ursprünglichen Fächerkombination unterrichten.

Erwünschtes Profil

Das Anforderungsprofil für Studienanfänger umfasst neben der Hochschulreife an erster Stelle Interesse, Neugier und Problembewusstsein für historische Abläufe. Darüber hinaus ist es wichtig, solide Sprachkompetenzen mitzubringen. Das bezieht sich zunächst einmal auf das Deutsche: Es muss eine gewisse Fertigkeit vorhanden sein, komplexe Sachverhalte schriftlich festzuhalten, sie mündlich vor Publikum zu präsentieren und auch einmal kontrovers zu diskutieren. Auch müssen die Studienbewerber und -bewerberinnen gerne viel lesen, denn Geschichte ist ein Lesestudium. Nicht zuletzt dafür werden Kenntnisse in Fremdsprachen benötigt.

Haben Sie die Informationsfilme über die Lehramtsfächer schon gesehen? Sie bekommen einen Überblick, was im Studium auf Sie zukommt und welche Voraussetzungen Sie mitbringen sollten. Schauen Sie doch mal rein!

Fakten auf einen Blick

Studiengang
Geschichte (Lehramt / Sonderpädagogik mit Grundschuldidaktik )
Abschlussgrad
Lehramt Staatsexamen
Fachtyp
Erweiterungsfach

Bewerbung und Zulassung

Formale Studienvoraussetzung
Hochschulzugangsberechtigung
Zulassungsmodus 1. Semester
Freie Studiengänge
Zulassungsmodus höheres Semester
Freier Zugang
Link zum Fach
Lehramt Geschichte

Ihr Weg zum Studienplatz

Der Studiengang im Detail

In diesem Erweiterungsfach müssen keine Studienleistungen erworben werden.

Im Falle einer Erweiterung ist es hilfreich, mit dem Fachstudienberater des von Ihnen gewählten Faches (siehe unten) bezüglich Zeitpunkt, Art der Erweiterung und vor allem, wie Sie sich am besten auf die Staatsprüfung vorbereiten, zu sprechen.

Weitere Informationen zum Erweiterungsfach finden Sie auf der Homepage des Münchener Zentrums für Lehrerbildung.

Deutsch (zusätzlich gibt es ein gewisses Angebot an englischsprachigen Veranstaltungen)

Das Studium im Erweiterungsfach schließt mit der Ersten Staatsprüfung ab. Die Prüfungsteile zur Ersten Staatsprüfung entnehmen Sie bitte der aktuellen Lehramtsprüfungsordnung I (2008).

Die Anmeldung erfolgt bei der Außenstelle des Prüfungsamtes. (Kontakt siehe unten)

Angebote zur Studienorientierung

Fachstudienberatung Lehramt Geschichte

Außenstelle des Prüfungsamts für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

Zuständigkeitsbereich:

Anmeldung, Zulassung und Durchführung der Ersten Staatsexamensprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

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