Kunst (Lehramt Grundschule/Unterrichtsfach)

Beschreibung des Studienfachs

Innerhalb der Lehramtstudiengänge am Institut für Kunstpädagogik wird die Vermittlung von bildender Kunst an öffentlichen Schulen gelehrt. Da das Fach Kunst wie kaum ein anderes die gestalterische Praxis mit theoretischen Aspekten des Sehens, Interpretierens und Bewertens verbindet, gliedert sich dabei auch das Studium in Lehrveranstaltungen mit praktisch-produktivem Anteil und fachwissenschaftlich-theoretische Seminare, wobei Theorie und Praxis stets im Bezug aufeinander betrachtet und gelehrt werden. Im künstlerisch-praktischen Bereich werden technische Fertigkeiten in verschiedenen Gestaltungsbereichen (Malerei, Grafik, Plastik, Neue Medien) erlernt. Dazu gehören der Besuch verschiedener Werkstätten, die Handhabung künstlerischer Werkzeuge sowie die Kenntnis verschiedener Materialien. Des Weiteren werden ästhetische Grundlagen und Konzepte der Gestaltung vermittelt. Der fachwissenschaftlich-theoretischen Bereich umfasst die zentralen Bereiche der Kunstvermittlung, der Analyse und Interpretation sowie die verschiedenen kunstpädagogischen Bezugsfelder wie Kunstgeschichte und Medienpädagogik. Er vermittelt Ziele, Inhalte und Methoden des Kunstunterrichts und führt darüber hinaus in spezifisch kunstwissenschaftliche Arbeitsweisen ein.

Erwünschtes Profil

Das Studium der Kunstpädagogik bezieht seine Motivation aus dem Interesse und Spaß am bildnerischen Gestalten, der Auseinandersetzung mit historischer und Gegenwartskunst sowie dem Engagement in Kommunikation, Diskussion und Vermittlung dieser Aspekte. Unerlässlich ist eine grundsätzliche Offenheit gegenüber verschiedenen künstlerischen Ansätzen und Konzepten, die Fähigkeit zur Kritik und Selbstkritik, die Bereitschaft zu Kooperation, Engagement und selbstmotiviertem Gestalten. Darüber hinaus ist es wichtig, nicht nur Freude und Motivation für die eigene künstlerische Praxis, sondern auch für die Vermittlung von Kunst und Gestaltung im Schulunterricht zu entwickeln und die Bedeutung und Wirkungsweise von Kunst in ihrem gesellschaftlichen Umfeld zu verstehen: Kunst erfüllt menschliche und soziale Ansprüche und existiert nicht um ihrer selbst Willen.

Haben Sie die Informationsfilme über die Lehramtsfächer schon gesehen? Sie bekommen einen Überblick, was im Studium auf Sie zukommt und welche Voraussetzungen Sie mitbringen sollten. Schauen Sie doch mal rein!

Alle Informationen zum Studiengang finden Sie kompakt zusammengefasst im Infoblatt (PDF, 522 KB).

Fakten auf einen Blick

Studiengang
Kunst (Lehramt / Grundschule)
Abschlussgrad
Lehramt Staatsexamen
Fachtyp
Unterrichtsfach
Regelstudienzeit
7 Fachsemester
Mindeststudienzeit
6 Fachsemester

Bewerbung und Zulassung

Formale Studienvoraussetzung
Hochschulzugangsberechtigung
Zulassungsmodus 1. Semester
Eignungsprüfung
Zulassungsmodus höheres Semester
Eignungsprüfung
Zugangsdetails

Die Aufnahme des Studiums setzt die erfolgreiche Teilnahme an einem Eignungsfeststellungsverfahren voraus.

Die Eignung wird im Rahmen eines dreistufigen Verfahrens überprüft:

  • Termingerecht eingereichte Mappe mit bildnerischen Arbeiten des Bewerbers.
  • Praktische Prüfung: Zu ihr werden nur die Bewerber zugelassen, die nach Begutachtung der Mappen für das Studium geeignet erscheinen. Die Einladung zur praktischen Prüfung erfolgt schriftlich. Das Thema der Prüfungsarbeit wird von der Prüfungskommission gestellt.
  • Mündliche Prüfung: Die Prüfung besteht aus einem Gespräch über künstlerisch-fachliche Fragen. Die mündliche Prüfung entfällt, wenn bereits auf Grund des Ergebnisses der praktischen Prüfung eine Zulassung zum Studium sinnvoll erscheint.

Nähere Informationen und genaue Termine frühe Bewerbungstermine!) siehe: https://www.kunstpaedagogik.uni-muenchen.de/studium/bewerbung1/index.html

Link zum Fach
Lehramt Kunst

Ihr Weg zum Studienplatz

Der Studiengang im Detail

Das Studium ist auf sieben Semester konzipiert, aufgeteilt in eine Grundlagenphase und eine vertiefende Phase.

Die Studienpläne für das modularisierte Unterrichtsfach Kunstpädagogik im Rahmen des Studiengangs Lehramt an Grundschulen können Sie auf der Internetseite der Kunstpädagogik einsehen.

Alle Studierende, die Englisch nicht als Unterrichtsfach gewählt haben, müssen bei der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 nachweisen. Generell wird empfohlen, die entsprechenden Sprachkenntnisse schon zu Beginn des Studiums zu erwerben. Die Definition dieser Kenntnisse und die möglichen Nachweise entnehmen Sie der Website: www.mzl.lmu.de/faq

Basisqualifikationen

Studierende der Didaktik der Grundschule müssen in den drei Fächern Sport, Musik und Kunst jeweils einen Nachweis der Basisqualifikation erbringen. Wer eines der Fächer als Didaktik- bzw. Unterrichtsfach gewählt hat, muss für dieses keinen Nachweis vorweisen (LPO I 2008, § 36, Abs. 1).

Weitere Informationen unter Basisqualifikation beim MZL

EWS

Das Erziehungswissenschaftliche Studium (EWS) umfasst die Fächer Allgemeine Pädagogik, Schulpädagogik und Psychologie.
In diesen drei Bereichen müssen insgesamt 36 ECTS-Punkte erbracht werden. Vgl. hierzu auch die Übersichten zum EWS.

GWS

Aus den Gesellschaftswissenschaften (GWS) müssen insgesamt mindestens 9 Leistungspunkte eingebracht werden, die aus Politikwissenschaft, Soziologie oder Volkskunde sowie Theologie oder Philosophie gewählt werden können.
Dabei sind mindestens 3 Leistungspunkte aus dem Bereich Theologie bzw. Philosophie zu erbringen. Bei Fächerverbindungen mit Evangelischer oder Katholischer Religionslehre oder wenn Evangelische oder Katholische Religionslehre im Rahmen der Didaktik der Grundschule gewählt wird, müssen mindestens 6 Leistungspunkte aus dem Bereich Evangelische bzw. Katholische Theologie eingebracht werden.

Mit Hilfe der Praktika werden Studierende frühzeitig in das Berufsfeld Schule eingeführt. Um die Eignung und Neigung zu prüfen, sollte idealerweise vor Beginn des Studiums (auch während des Studiums möglich) in Eigenregie ein Orientierungspraktikum absolviert werden. Um die richtige Studienwahl zu treffen, können innerhalb dieses Praktikums unterschiedliche Schularten besucht werden. Während des Studiums sind ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum und zwei studienbegleitende fachdidaktische Praktika in der Schule zu absolvieren. Zusätzlich muss selbstständig das Betriebspraktikum organisiert werden. Dieses kann dazu genutzt werden, alternative Berufe zu erproben. Für Studierende des Lehramts an Grundschulen sind folgende Praktika zu absolvieren:

  • ein Orientierungspraktikum
  • ein Betriebspraktikum
  • ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (das Schulpraktikum umfasst einen Zeitraum von 150 bis 160 Unterrichtsstunden und ist innerhalb von zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren zu absolvieren)
  • ein studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum in einem Ihrer Studienfächer (nicht in Psychologie und nicht in einem Erweiterungsfach).
  • ein zusätzliches studienbegleitendes Praktikum im Zusammenhang mit dem Studium der Didaktik der Grundschule nach Maßgabe des § 36 LPO I.

Weitere Informationen finden Sie unter "Lehramt Grundschule" und auf der Seite des Praktikumsamtes.

Den Abschluss des Lehramtsstudiums bildet die erste Staatsprüfung, die aus zwei Teilen besteht: aus den Ergebnissen der Modulprüfungen während des Studiums (40 %) und aus dem ersten Staatsexamen (60 %). Sobald die Anzahl von 213 ECTS-Punkten nach den Vorgaben der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen erreicht ist, kann man zur Ersten Staatsprüfung zugelassen werden. Weitere fachliche Zulassungsvoraussetzungen und die Prüfungsteile zur ersten Staatsprüfung sind der aktuellen Lehramtsprüfungsordnung I (2008) zu entnehmen. Die Anmeldung erfolgt bei der Außenstelle des Prüfungsamtes. (Kontakt siehe unten)

Die „Schriftliche Hausarbeit“ im Umfang von 12 ECTS Punkten ist in einem Fach der gewählten Fächerverbindung oder in den Erziehungswissenschaften (oder ggf. interdisziplinär) während des Studiums anzufertigen. Der genaue Umfang sowie weitere Informationen sind bei dem jeweiligen Fach zu erfragen.

Im Rahmen des Studiengangs Lehramt Grundschule muss das Unterrichtsfach immer mit der Grundschulpädagogik und -didaktik kombiniert werden. Vgl. hierzu auch die allgemeinen Informationen zum Lehramt Grundschule.

Angebote zur Studienorientierung

Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften

Prüfungsangelegenheiten, Prüfungsanmeldung, Semesteranrechnungsbescheide

Außenstelle des Prüfungsamts für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

Zuständigkeitsbereich:

Anmeldung, Zulassung und Durchführung der Ersten Staatsexamensprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

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