Schulpsychologie (Lehramt Berufliche Schulen/Erweiterungsfach)

Beschreibung des Studienfachs

Durch das Studium eines Erweiterungsfaches können Sie jedes Lehramtsstudium mit einem zusätzlichen Fach oder einer zusätzlichen Qualifikation erweitern. Eine Erweiterung ist jedoch nicht obligatorisch. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des MZL.

Psychologie ist die Lehre von den Formen und Gesetzmäßigkeiten des Erlebens und Verhaltens des Menschen. Hierzu gehört sowohl das normale Erleben und Verhalten von Personen ohne psychische Auffälligkeiten als auch dasjenige von Personen mit psychischen Problemen oder Erkrankungen. Als empirische Wissenschaft ist die Psychologie bestrebt, mit wissenschaftlichen Methoden allgemeine Gesetzmäßigkeiten psychischer Strukturen und Prozesse und ihrer verhaltenssteuernden Funktionen zu ermitteln, um auf dieser Basis wissenschaftlich wohlbegründete Vorschläge für die Veränderung von Verhalten in den unterschiedlichsten Praxisfeldern machen zu können. Der Entwicklung geeigneter methodischer Zugangsweisen zur Bearbeitung der genannten Aufgaben kommt eine starke Bedeutung zu. Kennzeichnend für die Psychologie ist, dass es sich dabei um eine bereichsübergreifende Wissenschaft handelt, weil sie sowohl Elemente aus den Geisteswissenschaften als auch aus den Sozial- und Naturwissenschaften vereint.

Erwünschtes Profil

Die Studienvoraussetzungen richten sich nach den allgemeinen Vorschriften über die Zulassung zum Hochschulstudium. Durch seinen großen Gegenstandsbereich und vielfältigen Bezügen zu Nachbardisziplinen ist das Fach Psychologie sehr breit, daher ist eine gute Allgemeinbildung von Vorteil. Zudem sind für ein erfolgreiches Studium gute Englischkenntnisse, sowie grundlegende Mathematik- und EDV-Kenntnisse erforderlich.

Haben Sie die Informationsfilme über die Lehramtsfächer schon gesehen? Sie bekommen einen Überblick, was im Studium auf Sie zukommt und welche Voraussetzungen Sie mitbringen sollten. Schauen Sie doch mal rein!

Alle Informationen zum Studiengang finden Sie kompakt zusammengefasst im Infoblatt (PDF, 1.131 KB).

Fakten auf einen Blick

Studiengang
Schulpsychologie (Lehramt / Berufliche Schulen)
Abschlussgrad
Lehramt Staatsexamen
Fachtyp
Erweiterungsfach

Bewerbung und Zulassung

Formale Studienvoraussetzung
Hochschulzugangsberechtigung
Zulassungsmodus 1. Semester
Örtliche Zulassungsbeschränkung
Zulassungsmodus höheres Semester
Örtliche Zulassungsbeschränkung bis 6. Fachsemester
Link zum Fach
Schulpsychologie

Ihr Weg zum Studienplatz

Der Studiengang im Detail

Im Rahmen des modularisierten Erweiterungsfaches sind 102 ECTS-Punkte zu leisten. Bitte beachten Sie die Modulteile, welche im Modulplan mit einem E gekennzeichnet sind.

Deutsch: Die Lehrveranstaltungen werden i.d.R. in deutscher Sprache abgehalten. Einzelne Lehrveranstaltungen können in englischer Sprache angeboten werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gute Kenntnisse der englischen Sprache im gesamten Studienverlauf unentbehrlich sind. Die Pflichtlektüre zu den Lehrveranstaltungen ist überwiegend in englischer Sprache.

Um zum Ersten Staatsexamen der grundständigen Erweiterung in Schulpsychologie zugelassen zu werden, müssen folgende 3 Praktika nachgewiesen werden:

a) 1 Praktikum an einer Schule oder an einem Schülerheim bei einem Schulpsychologen in einem Umfang, der mindestens 6 ECTS-Punkten entspricht

b) 2 Praktika in einem Umfang, der mindestens 6 ECTS-Punkten entspricht an
1. einem Kindergarten, Kinderhort, einer Einrichtung der Jugendarbeit oder
2. einer außerschulischen Einrichtung für behinderte Kinder und Jugendliche, Einrichtungen der Heimerziehung oder
3. einer Erziehungsberatungsstelle, einer anderen Beratungsstelle für Jugendliche oder
4. einer Einrichtung der Wirtschaft zur Aus-, Fort- und Weiterbildung von Jugendlichen und Mitarbeitern.

Die 2 gewählten Einrichtungen müssen verschiedenen Gruppen (1. bis 4.) angehören. Den Bescheinigungen über die erfolgreiche Ableistung der Praktika ist ein Bericht über den Verlauf des Praktikums und die dabei gewonnen Erfahrungen beizufügen.

Bei der nachträglichen Erweiterung muss das Praktikum a) sowie ein Praktikum aus dem Bereich b) absolviert werden, um zum Ersten Staatsexamen zugelassen zu werden.

Das Studium im Erweiterungsfach schließt mit der Ersten Staatsprüfung ab. Die Prüfungsteile zur Ersten Staatsprüfung entnehmen Sie bitte der aktuellen Lehramtsprüfungsordnung I (2008).

Die Anmeldung erfolgt bei der Außenstelle des Prüfungsamtes. (Kontakt siehe unten)

Angebote zur Studienorientierung

Außenstelle des Prüfungsamts für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

Zuständigkeitsbereich:

Anmeldung, Zulassung und Durchführung der Ersten Staatsexamensprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

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