Politik und Gesellschaft (Lehramt Mittelschule/Erweiterungsfach)

Beschreibung des Studienfachs

Durch das Studium eines Erweiterungsfaches können Sie jedes Lehramtsstudium mit einem zusätzlichen Fach oder einer zusätzlichen Qualifikation erweitern. Eine Erweiterung ist jedoch nicht obligatorisch. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des MZL.

Das Studium des Fachs Politik und Gesellschaft (ehemals Sozialkunde) setzt sich aus drei verschiedenen Teilfächern zusammen: Politikwisschenschaft, Soziologie und Zeitgeschichte. Im Teilfach Politikwissenschaft sind Module zu den drei Teilbereichen Politische Theorie und Philosophie (von der Antike bis zur Gegenwart), Politische Systeme (insbesondere zum politischen System Deutschlands) und Internationale Beziehungen (u.a. zur europäischen Integration) vorgesehen. Im Teilfach Soziologie sind Module zu den Teilbereichen Grundlagen der Soziologie (Einführung in die Soziologie sowie Wissenschaftliches Arbeiten), Sozioligische Theorie (Einführende Vorlesung sowie Vertiefung in einer Übung), Quantitative Methoden, Sozialstrukturanalyse (insbesondere Sozialstruktur der BRD und Vertiefung im Seminar in einem der Wahlpflichtbereiche Soziale Institutionen, Sozialer Wandel oder Soziale Unterschiede) vorgesehen. Im Bereich Zeitgeschichte ist ein Modul zum Zeitalter der Weltkriege und zur Zeitgeschichte nach 1945 vorgesehen.

Tätigkeits- und Berufsfelder

Wenn im Erweiterungsfach die erste Staatsprüfung erfolgreich abgelegt wurde, dann gilt es als vollwertiges Unterrichtsfach und man kann dieses Fach nach Erwerb der Lehramtsbefähigung genauso wie ein Fach der ursprünglichen Fächerkombination unterrichten.

Erwünschtes Profil

Neben den mit dem Erwerb der Hochschulreife nachgewiesen Kenntnissen beinhalten die Anforderungen im Fach Politik und Gesellschaft (ehemals Sozialkunde) individuelle Fähigkeiten zum Erkennen und Einordnen politikwissenschaftlicher und soziologischer Fragestellungen und Sachverhalte, Reflexionsfähigkeit, schriftliches Ausdrucksvermögen, gute Englischkenntnisse sowie selbstständiges Denken und Arbeiten, die es erlauben, sich den von der Prüfungs- und Studienordnung verpflichtend vorgeschriebenen Unterrichtsstoff aneignen zu können.

Haben Sie die Informationsfilme über die Lehramtsfächer schon gesehen? Sie bekommen einen Überblick, was im Studium auf Sie zukommt und welche Voraussetzungen Sie mitbringen sollten. Schauen Sie doch mal rein!

Fakten auf einen Blick

Studiengang
Politik und Gesellschaft (Lehramt / Mittelschule)
Abschlussgrad
Lehramt Staatsexamen
Fachtyp
Erweiterungsfach

Bewerbung und Zulassung

Formale Studienvoraussetzung
Hochschulzugangsberechtigung
Zulassungsmodus 1. Semester
Freie Studiengänge
Zulassungsmodus höheres Semester
Freier Zugang
Link zum Fach
Lehramt Politik und Gesellschaft

Ihr Weg zum Studienplatz

Der Studiengang im Detail

In diesem Erweiterungsfach müssen keine Studienleistungen erworben werden. Die Staatsprüfung im Erweiterungsfach unterscheidet sich nicht von der im Unterrichtsfach, hat also keinen geringeren Umfang.

Im Falle einer Erweiterung ist es hilfreich, mit dem Fachstudienberater des von Ihnen gewählten Faches (siehe unten) bezüglich Zeitpunkt, Art der Erweiterung und vor allem, wie Sie sich am besten auf die Staatsprüfung vorbereiten, zu sprechen.

Weitere Informationen zum Erweiterungsfach finden Sie auf der Homepage des Münchener Zentrums für Lehrerbildung.

Die Hauptunterrichtssprache ist Deutsch. Einzelne Lehrveranstaltungen (ca. 1-2 pro Semester) und die dazugehörigen Modulprüfungen und Modulteilprüfungen können auch in englischer Sprache abgehalten werden. Es wird darauf hingewiesen, dass für ein erfolgreiches Studium gute Englischkenntnisse notwendig sind.

Das Studium im Erweiterungsfach schließt mit der Ersten Staatsprüfung ab. Die Prüfungsteile zur Ersten Staatsprüfung entnehmen Sie bitte der aktuellen Lehramtsprüfungsordnung I (2008).

Die Anmeldung erfolgt bei der Außenstelle des Prüfungsamtes. (Kontakt siehe unten)

Angebote zur Studienorientierung

Weitere Informationen zum Fachstudium

Außenstelle des Prüfungsamts für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

Zuständigkeitsbereich:

Anmeldung, Zulassung und Durchführung der Ersten Staatsexamensprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

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