Erasmus+ Praktika

Mit dem Projekt "Erasmus-Praktika" werden Studierende und Absolventen bis ein Jahr nach Studienabschluss gefördert, die an der LMU ein Praktikum absolvieren möchten.

Häufig gestellte Fragen

  • Bachelor-Studierende
  • Master-Studierende
  • Promotionsstudierende
  • Die Teilnahme ist auch bis zu einem Jahr nach Studienabschluss möglich.
  • Man kann einmal in jedem Studienzyklus gefördert werden.

  • Auf den Websites der Fachbereiche der LMU können Sie selbst nach geeigneten Praktika suchen und den Fachbereich direkt anschreiben. Für die Bewerbung ist es wichtig, die Ziele des Praktikums möglichst genau zu beschreiben.
  • Nach einer Praktikumszusage durch Ihre LMU-Betreuerin oder Ihren -Betreuer bekommen Sie die Lernvereinbarung (Learning Agreement for Traineeship) von Ihrer Heimatuniversität.
  • Diese Lernvereinbarung muss von Ihrer Heimathochschule, von Ihnen und vom Praktikumsbetreuer an der LMU unterzeichnet werden.

Die Praktikantin bzw. der Praktikant muss nicht unbedingt von einer LMU-Erasmus-Partneruniversität kommen. Wichtig ist jedoch, dass die Einrichtung das Learning Agreement for Traineeship mitunterzeichnet.

Alle, die ein Praktikum an der LMU machen wollen, aber nicht von einer Erasmus-Partneruniversität kommen, müssen sich direkt mit dem jeweiligen Fachbereich an der LMU in Verbindung setzen.

  • Nein, wenn sie nicht von einer Erasmus-Partneruniversität kommen.
  • Ja, wenn sie von einer Erasmus-Partneruniversität kommen und
    • wenn das Praktikum ungefähr zum gleichen Zeitpunkt wie das Semester beginnt.
    • wenn das Praktikum ca. 1 Semester dauert.

  • Nein. In der Regel handelt es sich um ein unbezahltes Praktikum.
  • Ein freiwilliges Praktikum darf maximal drei Monate dauern. Falls ein freiwilliges Praktikum über drei Monate dauern soll, klären Sie bitte mit dem Betreuer des Fachbereichs an der LMU, ob ein Gehalt im Rahmen eines Vertrags für wissenschaftliche Hilfskräfte möglich ist.

  • Die EU fördert Praktika von 60 Tagen bis maximal 12 Monaten.
  • Stipendienhöhe: ca. 400 € monatlich
  • Erasmus-Geförderte kommen aus dem EU-Ausland sowie Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen und der Türkei.

  • Die Heimatuniversität, die Praktikantin oder der Praktikant und die Gasteinrichtung müssen sich im Learning Agreement über Zuständigkeiten für Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung einigen.
  • In der Regel kümmern sich die Praktikanten selbst um ihre Kranken- und Haftpflichtversicherung.
  • Ob man unfallversichert ist hängt davon ab, ob man an der LMU eingeschrieben wird oder nicht. Die Praktikantin bzw. der Praktikant oder die Heimatuniversität kümmert sich um eine ausreichende Unfallversicherung außerhalb der Arbeitszeiten an der LMU.

Weitere Informationen zu Versicherungen finden Sie im International Student Guide.

Kontakt und weitere Informationen

  • Wenn Sie von einer Partneruniversität kommen und die Dauer des Praktikums in etwa mit den Semesterzeiten der LMU übereinstimmt, wenden Sie sich bezüglich der Zulassungsformalitäten an das Referat Internationale Angelegenheiten: erasmus-incoming@lmu.de.
  • Die EU bietet Richtlinien zum Learning Agreement.

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