Mit dem Erasmus+, UK, SEMP oder LMUexchange-Programm an die LMU: Häufig gestellte Fragen

Ihr Studienaufenthalt in München will gut geplant sein. Welche Krankenversicherung brauche ich? Welche Sprachnachweise muss ich vorlegen? Wie kann ich mich für Kurse und Prüfungen anmelden? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Alle wichtigen Informationen finden Sie in unserem Wegweiser (PDF, 17.320 KB) für Austauschstudierende.

Informationen zu den gängigen administrativen Begriffen und Prozessen bietet das 1x1 des Studiums.

Vor dem Aufenthalt

Als Sprachnachweis für Deutschkenntnisse gelten

  • das Goethe-Zertifikat,
  • TestDaF,
  • onDaF und
  • telc Deutsch.

Für Englischkenntnisse sind

  • TOEFL (internet/paper based),
  • TOEIC,
  • IELTS und
  • Cambridge English Preliminary oder
  • First zugelassen.

Die Nachweise dürfen nicht älter als zwei Jahre sein. Falls Sie keine Sprachtests gemacht haben, kann Ihre Austauschkoordinatorin oder Ihr Austauschkoordinator Ihnen eine Bestätigung (PDF, 80 KB) ausstellen.

Falls Sie eine der Sprachen muttersprachlich sprechen oder an einer deutsch- oder englischsprachigen Universität studieren, ist kein Sprachnachweis nötig.

Als Erasmus+, UK, SEMP oder LMUexchange-Studierende können Sie sich zusammen mit Ihrer Bewerbung zum Studium an der LMU auch auf einen Wohnheimplatz des Studierendenwerks München Oberbayern bewerben.

Ein spezielles Kontingent unterschiedlicher Wohnheimzimmer bzw. Servicepakete des Studierendenwerks wird von uns per Los vergeben. Sie sind üblicherweise ab dem 1. März bzw. 1. September für die Mietdauer von einem oder zwei Semestern verfügbar.

Bei Fragen und Problemen wenden Sie sich an das Team der Wohnraumvermittlung.

Für alle Studierenden ist eine Krankenversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Austauschstudierende benötigen eine digitale Versicherungsbescheinigung von einer gesetzlichen Krankenkasse (z.B. TK, AOK, Barmer, DAK oder andere). Diese digitale Versicherungsbescheinigung ist eine Voraussetzung für die Immatrikulation.

Inhaberinnen und Inhaber einer EHIC (European Health Insurance Card) erhalten eine digitale Versicherungsbescheinigung bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Andere Studierende müssen eine deutsche Krankenversicherung abschließen, um die digitale Versicherungsbescheinigung zu erhalten.

Die LMU bietet in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern ein Orientierungsprogramm vor Semesterbeginn an. Dieses besteht aus einem Sprachkurs und einem Begleitprogramm mit Exkursionen in und um München. Es gibt Sprachkurse für jedes Niveau und mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Falls Sie keinen Sprachkurs machen wollen, können Sie auch nur am Begleitprogramm teilnehmen.

Die Kurse werden vom Referat Internationale Angelegenheiten subventioniert. Genaueres finden Sie unter Studienvorbereitungsprogramm.

Sie können Dokumente wie Sprachnachweise oder Transcripts of Records nachreichen, falls sie nicht rechtzeitig ausgestellt wurden. Kontaktieren Sie hierzu bitte das Referat Internationale Angelegenheiten

Prinzipiell ja.

  • Erasmus+, UK/SEMP-Studierende müssen mindestens 60% ihrer Kurse in dem Fachbereich des Erasmus+/UK/SEMP-Austauschabkommens belegen. Bei fächerübergreifenden Vereinbarungen (fakultätsweite Austauschabkommen) müssen Studierende mindestens 60% ihrer Kurse in ihrem Haupt- oder Nebenfach belegen.
  • LMUexchange-Studierende müssen mindestens 60% ihrer Kurse ausschließlich in ihrem Haupt- oder Nebenfach belegen.
  • Alle Studierenden können die sonstigen 40% der Kurse in nicht mehr als zwei Fachbereichen belegen (Beispiel: 60% der Kurse im Institut für Deutsche Philologie, 20% der Kurse in Geschichte und 20% in Politikwissenschaften).

Aus Kapazitätsgründen sind manche Kurse zugangsbeschränkt (zum Beispiel Betriebswirtschaftslehre oder englischsprachige Kurse der Politikwissenschaft). Wenn Sie keine Vorkenntnisse und Lernerfahrung in einem Themenbereich haben, können Sie in diesem Fach nur Einführungskurse belegen.

Weitere Informationen zur Kurswahl

Die Vorlesungszeiten für die kommenden Semester finden Sie im Einmaleins des Studiums. Prüfungsphasen sind je nach Fach unterschiedlich und können sich auch in die vorlesungsfreie Zeit erstrecken.

Wenn Sie am Vorbereitungsprogramm teilnehmen möchten, sollten Sie zum 1. September bzw. 1. März nach München kommen.

Nein, die LMU kann nur befristete Austauschstudierende akzeptieren, deren Heimatuniversität via Erasmus+, UK, SEMP oder LMUexchange ein Austauschabkommen mit der LMU hat.

Hier finden Sie Informationen zur Kurswahl.

Alle Kurse sind ab Ende des vorherigen Semesters im Online-Vorlesungsverzeichnis der LMU einsehbar. Bitte stellen Sie sicher, dass sie sich im korrekten Semester befinden.

Während des Aufenthalts

Falls am Learning Agreement etwas geändert werden soll, müssen beide Austauschkoordinatoren (der Heimatuniversität und der LMU) den Änderungen zustimmen. Sind sie einverstanden, kann das Learning Agreement geändert werden.

Um sich für Veranstaltungen anzumelden, kontaktieren Sie bitte die zuständigen Austauschkoordinatoren für mehr Informationen, wenn Ihr Learning Agreement vollständig ist. Eine Anmeldung zu einem Kurs bedeutet nicht, dass Sie zur Prüfung angemeldet sind. Anmeldungen über das Portal LSF sind nicht möglich.

Um sich zur Klausur anzumelden, sprechen Sie bitte mit Ihrer Dozentin oder Ihrem Dozenten.

Das International Office ist nur für den administrativen Teil des Studiums zuständig. Bei fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Fachkoordinatorin oder Ihren Fachkoordinator. Diese oder dieser ist auch für Ihr Learning Agreement verantwortlich.

Bei Fragen zu Veranstaltungen sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Dozentin oder dem jeweiligen Dozenten.

Falls Ihr Aufenthalt nur für ein Semester geplant war, aber Sie ihn auf zwei verlängern wollen, müssen Sie dies zunächst mit Ihrer Heimatuniversität klären. Ist diese einverstanden, fragen Sie bei den Fachkoordinatorinnen und Fachkoordinatoren nach. Ist es Ihnen möglich zu bleiben, melden Sie sich beim Referat Internationale Angelegenheiten, damit die Aufenthaltsdaten geändert werden und Sie sich rückmelden können.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Wohnheimsplatz nicht verlängert werden kann. Für das zweite Semester müssen Sie sich eine andere Unterkunft suchen.

Am Ende des Aufenthalts

Am Ende Ihres Aufenthaltes an der LMU werden Sie automatisch exmatrikuliert. Wenn Sie zum Wintersemester hier sind, endet Ihr Studierendenstatus am 31. März. Sind Sie bis Ende des Sommersemesters da, endet er am 30. September.

Brauchen Sie eine Exmatrikulationsbescheinigung, wenden Sie sich bitte an die Studentenkanzlei. Diese Bescheinigung können Sie dann verwenden, um Ihre Krankenversicherung zu kündigen.

Neben der Exmatrikulation müssen Sie Ihre Krankenversicherung kündigen und sich bei der Stadt München abmelden.

Wenn Sie in einem Wohnheim wohnen, muss außerdem das Zimmer gereinigt und der Schlüssel abgegeben werden.

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