Promotion Dr. rer. soc.
Promotion in den sozialwissenschaftlichen Fächern: Soziologie, Politikwissenschaft oder Kommunikationswissenschaft
Promotion in den sozialwissenschaftlichen Fächern: Soziologie, Politikwissenschaft oder Kommunikationswissenschaft
Grundsätzliches:
Der Antrag auf Annahme als Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand bezieht sich auf den Status als Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand (Promotionsverhältnis) und ist zu trennen vom Status als Student:in (Immatrikulation).
Der Antrag auf Annahme als Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand kann ganzjährig gestellt werden, hat keine Einreichungsfristen und ist nicht an Semesterzeiten oder Imamtrikulationsfristen gebunden.
Um sich für das jeweils kommende Semester immatrikulieren bzw. umschreiben (Fachwechsel) zu lassen, empfehlen wir eine Antragstellung bis Ende März/Anfang April (für das Sommersemester) und Ende Septemper/Anfang Oktober (für das Wintersemester).
Antragsstellung:
Mit dem Antrag auf Annahme als Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand (Online-Antrag) als Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand sind folgende Unterlagen zunächst hochzuladen und anschließend im Original im Prüfungsamt vorzulegen (§ 3 Promotionsordnung):
Sie werden vom Prüfungsamt per E-Mail informiert, sobald Ihr Antrag geprüft und Sie vorbehaltlich der Vorlage von Original als Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand angenommen wurden. Ab diesen Zeitpunkt besteht Ihr Promotionsverhältnis (Doktorandenstatus) für zunächst drei Jahre.
Danach können Sie mit den Originalen der im Annahmeantrag hochgeladenen Dokumente ins Prüfungsamt kommen und den Bescheid über die Annahme als Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand abholen.
Bitte bringen Sie von allen Originalen, die nicht mit dem Antrag hochgeladen wurden, das Original, sowie eine Kopie (zum Verbleib in Ihrer Prüfungsakte) mit.
Dissertationen können entweder als Monographie oder kumulativ in Form von publizierten Artikeln verfasst werden. Falls eine kumulative Dissertation verfasst werden soll, werden die Einzelheiten dazu (Zahl der Publikationen, Veröffntlichungsstatus etc.) in der Betreuungsvereinbarung geregelt.
Grundsätzliches:
Wie lange Ihr Promotionsverhältnis besteht, entnehmen Sie bitte Ihrem "Bescheid über die Annahme als Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand" oder schauen Sie im Promotionsportal nach.
Die Verlängerung des Promotionsverhältnisses richtet sich nach § 6 Abs. 3 der Promotionsordnung 2016 und ist frühestens drei Monate vor Ablauf des Promotionsverhältnisses mögich.
Bitte aktualisieren Sie ggf. auch Ihre hinterlegte Adresse, da sonst die Bestätigung über die Verlängerung des Promotionsverhältnisses Sie nicht erreichen wird.
Antragsstellung:
In Ihrem Benutzerkonto können Sie im Modus „Ansicht“ sehen, bis wann Ihr Promotionsverhältnis läuft bzw. verlängert wurde.Wenn alle Voraussetzungen für eine Verlängerung gegeben sind, erhalten Sie postalisch eine Bestätigung über die Verlängerung des Promotionsverhältnisses. Bitte bewahren Sie diese Bestätigung sorgfältig auf.
Bemerkung:
Ohne bestehendes Promotionsverhältnis kann kein Promotionsverfahren (Zulassung zur Promotionsprüfung) begonnen werden (siehe § 6 Abs. 2).
Grundsätzliches:
Die Dissertation wird in der Regel in deutscher oder englischer Sprache abgefasst.
Gemäß § 9 Abs. 5 der Promotionsordnung besteht die Möglichkeit, die Dissertation in einer anderen als der deutschen oder englischen Sprache zu verfassen.
Voraussetzungen:
Antragsstellung:
Der Antrag und die schriftlichen Stellungnahmen sind zusammen im Prüfungsamt per E-Mail (als PDF-Anhang) einzureichen. Das Prüfungsamt behält sich vor im Original unterschriebene Anträge anzufordern.
Bemerkungen:
Bisher sind Dissertationen in folgenden Sprachen verfasst worden: Französisch, Italienisch, Spanisch und Russisch.
Wird eine Dissertation nicht auf Deutsch verfasst, so ist in der Dissertation eine deutsche Zusammenfassung hinzuzufügen.
Das Graduate Center bietet regelmäßig Workshops, Informationsveranstaltungen und weitere Angebote rund um das Thema Promotion an.
Informationen zu Workshops des Graduate Centers
Es gibt Workshops
Grundsätzliches:
Die Anmeldung zur Promotionsprüfung ist ganzjährig möglich.
Bitte informieren Sie Ihre Betreuungspersonen, wenn Sie planen Ihre Dissertation einzureichen.
Antragsstellung:
Mit dem Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung (PDF, 236 KB) sind folgende Unterlagen im Prüfungsamt einzureichen:
Für die Einreichung von Dissertationen, die im Rahmen einer Cotutelle-Vereinbarung entstanden sind, müssen einige Hinweise beachtet werden. Bitte lesen Sie sich die folgenden Informationen genau durch und informieren Sie auch die weiteren Beteiligten, besonders die beiden Betreuerinnen oder Betreuer (Supervisor) Ihrer Dissertation!
In der Regel sind die Termine und Fristen an den beiden Partneruniversitäten nicht gleich. Daher sollte die Abgabe einer Dissertation im Rahmen einer Cotutelle dem Prüfungsamt der LMU und der entsprechenden Einrichtung der Partneruniversität so rechtzeitig angekündigt werden, dass mögliche Probleme vermieden werden können.Cotutelle-Kandidatinnen und Kandidaten sind für den Informationsfluss mitverantwortlich, da sie in direktem Kontakt mit ihren Betreuerinnen und Betreuern stehen.
Bitte überprüfen Sie bei der Planung der Abgabe die Cotutelle-Vereinbarung. Darin ist in der Regel festgelegt,
Bitte geben Sie dem Prüfungsamt Rückmeldung, falls die aktuelle Planung Ihrer Prüfung nicht mit dem übereinstimmt, was in der Cotutelle-Vereinbarung festgelegt wurde.
In der Regel ist die Universität, an der die Verteidigung stattfinden soll, bei der Einreichung federführend.
In allen Fällen muss die Dissertation an beiden Universitäten nach den jeweils geltenden Regularien eingereicht werden. Bitte erkundigen Sie sich an beiden Universitäten, welche Fristen jeweils maßgeblich sind und teilen uns auch die Termine und Fristen Ihres Promotionsverfahrens an der Partneruniversität mit.
Aktuelle Disputationstermine finden Sie unter folgendem Link (zugangsgeschützt).
Grundsätzliches:
Nach § 16 Abs. 1 der Promotionsordnung muss die Dissertation nach bestandener Promotionsprüfung (Tag der Disputation) innerhalb eines Jahres der wissenschaftlichen Öffentlichkeit in angemessener Weise zugänglich gemacht werden.
Regelungen zur Art und Weise der Veröffentlichung entnehmen Sie bitte folgenden Hinweisen.
Die Promotionsordnung sieht in besonderen Fällen eine Verlängerung der Publikationsfrist auf bis zu drei Jahre nach bestandener Promotionsprüfung vor.
Antragsstellung:
Besonderer Hinweise:
Grundsätzliches:
Unter bestimmten Voraussetzungen kann nach bestandener Promotionsprüfung der Kandidatin oder dem Kandidaten das vorläufige Recht eingeräumt werden den akademischen Grad eines "Dr. rer. soc." zu führen, auch ohne bereits erfolgter Publikation der Dissertation.
Antragsstellung:
Die vorläufige Führung des akademischen Grades "Dr. rer. soc." hat nach § 17 Abs. 3 Satz 3 der Promotionsordnung konkrete Voraussetzungen:
In besonderen, nicht von der Doktorandin oder vom Doktoranden selbst zu vertretenenden Fällen, kann die Frist in Nr. 4 auf Antrag verlängert werden.
Besondere Hinweise:
Wird Nr. 4 nicht erfüllt und es liegen keine besonderen Fälle vor, die eine Firstverlängerung begründen würden, erlischt das vorläufige Recht den akademischen Grad "Dr. rer. soc." zu führen.
Die Doktorurkunde wird gemäß § 17 der Promotionsordnung nach erfolgter Publikation der Dissertation ausgefertigt. Die Doktorurkunde wird ausschließlich in deutscher Sprache ausgestellt.
Die Ausfertigung inklusive Unterschriftenumlauf dauert in der Regel 4-6 Wochen.
Auf die Dauer des Unterschriftenumlaufs (Vorsitzende des Promotionsausschusses, Dekan/in der Fakultät, Präsident der LMU) haben wir keinen Einfluss.
Wir kontaktieren Sie per E-Mail sobald Ihre Doktorurkunde fertig ist. Bitte aktualisieren Sie ggf. Ihre E-Mail-Adresse im Promotionsportal.
1. Beginn des Promotionsverfahrens
Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand (Online-Antrag)
2. Während des Promotionsverfahrens
Stellungnahme (PDF, 45 KB) (Betreuung)
3. Promotionsprüfung
Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung (PDF, 236 KB)
Protokoll (PDF, 179 KB) (Disputaiton)
4. Publikation
Druckgenhemigung (PDF, 210 KB) (Betreuung)
Prof. Dr. Petra Stykow, Politische Wissenschaft (Vorsitzende)
Prof. Dr. Josef Brüderl, Soziologie (Stellv. Vorsitzender)
Prof. Lars Guenther, Kommunikationswissenschaft
Dr. Christian Ganser, Vertreter des akademischen MIttelbaus
Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften
Sachbearbeitung
Prüfungsverwaltung, Allgemeine Verwaltung und Haushalt des Prüfungsamtes