Doppelstudium

Sollten Sie während Ihres Studiums mit Ihrem gewählten Studiengang nicht ausgelastet sein und das Bedürfnis nach einer vielseitigeren Studienausrichtung haben, können Sie ein Doppelstudium absolvieren.

Nach den geltenden Bestimmungen des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes ist ein Doppelstudium, bei dem beide Studiengänge zulassungsbeschränkt sind, nur dann zulässig, wenn ein besonderes berufliches, wissenschaftliches oder künstlerisches Interesse am gleichzeitigen Studium in den zulassungsbeschränkten Studiengängen besteht.

Über die Zustimmung eines solchen Doppelstudiums wird im Einzelfall entschieden. Der formlose und schriftliche Antrag ist bei der Immatrikulation (Frist) oder einem Studiengangwechsel (Frist) zu stellen.

Bitte beachten Sie:

Bei gleichzeitiger Immatrikulation an der LMU und einer weiteren Hochschule außerhalb Bayerns, müssen Sie die Beiträge immer an der LMU bezahlen; ob Sie zusätzlich auch an der anderen Hochschule Beiträge entrichten müssen, klären Sie bitte direkt mit dieser.

Bei gleichzeitiger Immatrikulation an zwei Hochschulen innerhalb Bayerns müssen Sie die fälligen Beiträge nur an der Hochschule zahlen, an der die Immatrikulation zeitlich als erstes erfolgt ist. Sollte dies nicht die LMU sein, müssen Sie sich an der LMU unter Vorlage eines Nachweises über die an der anderen Hochschule erfolgte Zahlung (Zahlungsnachweis und Immatrikulationsbescheinigung dieser Hochschule) rückmelden.

Das Fortbestehen der Immatrikulation an einer Zweithochschule muss jedes Semester mit der Rückmeldung in der Studentenkanzlei - SG 2 nachgewiesen werden.

Sollte das Studium an einer Zweithochschule nicht mehr fortgeführt werden, ist eine Exmatrikulationsbescheinigung vorzulegen.

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