200 Euro Einmalzahlung für Studierende

Die Einmalzahlung von 200 Euro ist eine finanzielle Entlastung für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler. Sie unterstützt junge Menschen bei den gestiegenen Preisen für Heizung, Strom und Lebensmittel.

Die Einmalzahlung von 200 Euro nach dem Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) erhalten nur Studierende, die am 1. Dezember 2022 immatrikuliert waren; nicht antragsberechtigt sind Gast- und Seniorenstudierende sowie Studierende am Studienkolleg (Studiengang Vorbereitungsstudium für ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber).

Der Antrag zur Auszahlung der 200 Euro Einmalzahlung kann ausschließlich über www.einmalzahlung200.de gestellt werden. Dort finden Sie auch ausführliche Informationen und Erklärungen sowie Hilfe bei Problemen.

Für die Antragstellung ist ein von der Universität bereitgestellter Zugangscode notwendig. Diesen können Sie in der Online-Selbstbedienungsfunktion für Studierende abrufen. Ebenso finden Sie dort die PIN, die in gewissen Fällen erforderlich ist.

Die LMU ist nur für die Bereitstellung des Zugangscodes und der PIN verantwortlich. Bei Fragen bezüglich der Antragstellung oder der BundID nutzen Sie bitte direkt die auf der Antragseite bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten.

FAQ

Sollten Sie Ihre LMU-Benutzerkennung oder das Passwort vergessen haben, wenden Sie sich bitte direkt an den IT-Servicedesk.

Auch antragsberechtigte Studierende die bereits exmatrikuliert sind haben bis Ende der Antragsfrist (30. September 2023) weiterhin Zugriff auf die Online-Selbstbedienungsfunktion.

Unter www.Einmalzahlung200.de finden Sie ausführliche Erklärungen und Hilfe bei Fragen. Sie können sich auch direkt an die Info-Hotline +49 800 2623 003 wenden. Sie erreichen diese dienstags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und am Freitag von 8 bis 12 Uhr.

Da die LMU für die Antragstellung selbst nicht verantwortlich ist, können wir Ihnen bei diesen Fragen leider nicht weiterhelfen.

Den Zugangscode erhalten nur antragsberechtigte Studierende. Sollten Sie aus Ihrer Sicht antragsberechtigt sein, Ihnen wird aber kein Zugangscode angezeigt, wenden Sie sich bitte direkt an die Studentenkanzlei Sachgebiet 2 oder telefonisch an den SIS 089 2180-9000.

Wenn Sie am 1. Dezember 2022 an mehreren Hochschulen gleichzeitig immatrikuliert waren, erhalten Sie von jeder dieser Hochschulen einen Zugangscode und eine PIN.

verantwortlich für den Inhalt der Seite: Studentenkanzlei

Wonach suchen Sie?